- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Dürfen Apotheken DIY-...
Der Unterschied zwischen einem Medizinprodukt und einer DIY-Maske – das BfArM informiert
Man kann auf die Idee kommen: Der Mund-Nasen-Schutz ist ein Medizinprodukt – und die selbstgefertigten Masken haben nun wahrlich keine CE-Kennzeichnung. Sie bieten auch selbstverständlich keinen Schutz, der dem von FFP-Masken entspricht. Bedeutet das nun ein Verkaufsverbot? Glücklicherweise erlaubt die Apothekenbetriebsordnung Apotheken nicht nur den Verkauf von Arzneimitteln und Medizinprodukten – sondern auch von apothekenüblichen Waren, zu denen unter anderem „Gegenstände, die der Gesundheit unmittelbar dienen“ zählen. Auch Hygieneprodukte und Taschentücher dürfen Apotheken verkaufen. Rechtsanwältin Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale hat jedenfalls kein Problem damit, diese Masken als von der Apothekenbetriebsordnung gedeckt anzusehen. Allerdings gibt es einen wichtigen Punkt: „Die Werbung darf nicht über das Ziel hinausschießen!“, so Köber gegenüber DAZ.online. Keinesfalls dürfen DIY-Masken „zum Schutz gegen Coronaviren“ oder ähnliches angepriesen werden. Sie schützen gerade nicht vor COVID-19! Und was die Preise betrifft, so bittet die Anwältin um „Feinfühligkeit“. Auch wenn die Wettbewerbzentrale hier ohnehin nicht eingreifen könnte: Die Verbraucher seien in diesem Punkt sensibilisiert. Für 10 Euro sollten die Masken nicht unbedingt verkauft werden. Noch besser ist sicher eine Abgabe auf Spendenbasis.
BfArM bietet wichtige Hinweise
Eine klare Übersicht über die drei verschiedenen Arten von Masken – selbst hergestellte, MNS sowie filtrierenden Halbmasken (FFP2 und FFP3) – bietet jetzt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf seiner Webseite. Dort finden sich auch Hinweise für Hersteller beziehungsweise Anbieter sowie Anwender der hier als „Community“-Maske bezeichneten selbst hergestellten Masken.
Das BfArM macht deutlich, dass diese „Community“-Masken KEIN Medizinprodukt sind: Sie genügen in der Regel nicht den für MNS oder FFP-Halbmasken einschlägigen Normanforderungen und haben nicht die dafür gesetzlich vorgesehenen Nachweisverfahren durchlaufen. „Sie dürfen nicht als Medizinprodukte oder Gegenstände persönlicher Schutzausrüstung in Verkehr gebracht und nicht mit entsprechenden Leistungen oder Schutzwirkungen ausgelobt werden“, stellt das BfArM klar.
Und weiter: „Es ist im Falle der Beschreibung/Bewerbung einer Mund-Nase Maske durch den Hersteller oder Anbieter darauf zu achten, dass nicht der Eindruck erweckt wird, es handele sich um ein Medizinprodukt oder Schutzausrüstung. Besondere Klarheit ist bei der Bezeichnung und Beschreibung der Maske geboten, die nicht auf eine nicht nachgewiesene Schutzfunktion hindeuten darf. Vielmehr sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich weder um ein Medizinprodukt, noch um persönliche Schutzausrüstung handelt."
Zugestanden wird den DIY-Masken lediglich, dass durch ihr Tragen die „Geschwindigkeit des Atemstroms oder Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduziert werden“ kann und dass die Masken „das Bewusstsein für ‚social distancing‘ sowie gesundheitsbezogenen achtsamen Umgang mit sich und anderen unterstützen“ können. Ausdrücklich weist das BfArM darauf hin, dass sich Träger der „Community-Masken“ nicht darauf verlassen können, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen.
All dies sind Aussagen, die auch Apotheken, die solche Masken anbieten, beherzigen sollten. Zu bedenken ist allerdings auch: Es ist nie auszuschließen, dass Abmahnanwälte aktiv werden. In der gegenwärtigen Pandemielage würde ein solches Vorgehen aber rechtsmissbräuchlich wirken.
8 Kommentare
Feinfühlig
von Rainer W. am 03.04.2020 um 9:51 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Feinfühlig
von Thomas Kerlag am 05.04.2020 um 12:49 Uhr
Aussage des BfArM - Geht's noch?
von Norbert Veicht am 02.04.2020 um 15:33 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Darf ein Apotheker überhaupt etwas verdienen?
von Heiko Barz am 02.04.2020 um 11:47 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
10 Euro
von Kirsten Sucker am 01.04.2020 um 19:09 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Verkaufspreis DIY Masken unter 10 Euro?
von Andreas Grünebaum am 01.04.2020 um 18:50 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Verkaufspreis DIY Masken unter 10 Euro
von silymarin am 02.04.2020 um 13:06 Uhr
AW: Verkaufspreis DIY Masken unter 10 Euro
von pe kristel am 03.04.2020 um 18:22 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.