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Die Gute Nachricht des Tages
Neue Plattform hilft Apotheken bei der Dokumentation von Corona-Maßnahmen
Auch und gerade in der Coronakrise treffen die Apotheken Dokumentationspflichten. Unter anderem die Bundesapothekerkammer hat Empfehlungen veröffentlicht, wie Apothekenleiter während der Pandemie mit Blick auf den Arbeitsschutz vorgehen sollten. Der Münchener Apotheker Dr. Hermann Vogel will es seinen Kolleginnen und Kollegen aber ein wenig einfacher machen und bietet ihnen nun eine Plattform, auf der sie alle nötigen Maßnahmen fortlaufend online dokumentieren können – und zwar kostenfrei.
Das Coronavirus SARS-CoV-2 stellt die Apotheken nicht nur vor neue Herausforderungen im pharmazeutischen Bereich. Sie verpflichtet Inhaber und Filialleiter auch, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen, um die Mitarbeiter während der Pandemie vor einer Infektion zu schützen. Die umgesetzten Arbeitsschutzmaßnahmen hinsichtlich der COVID-19 Pandemie sind zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen. Es geht dabei zum Beispiel um die Installation von Plexiglaswänden oder auch die Unterweisung von Mitarbeitern.
Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat im Mitgliederbereich der ABDA-Webseite Empfehlungen zu Arbeitsschutzmaßnahmen speziell für Tätigkeiten in der Apotheke während einer COVID-19-Pandemie veröffentlicht. Diese enthält diverse Anlagen zu Beispielen, Formularen und zur Dokumentation. Hinzu kommen Dokumente und Arbeitshilfen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), auf die die BAK auch selbst zurückgreift. Laut BGW sind nicht nur die getroffenen Maßnahmen, sondern auch die entsprechenden Ergebnisse laufend zu dokumentieren.
Ohne Dokumentation kann es berufs- und arbeitsschutzrechtlich problematisch werden, wenn der Pharmazierat oder das Gesundheitsamt nachfragt. Der Apotheker Dr. Hermann Vogel aus München will diese Dokumentation nun einfacher und praktikabler machen und hat dafür zusammen mit einem Anwalt und einem Apothekenberater eine webbasierte Plattform entwickelt. Unter www.corona-doku.de werden die verschiedenen Informationen aufbereitet und den Apotheken individualisiert zur Verfügung gestellt. Jede Apotheke kann sich kostenfrei registrieren und erhält danach die Möglichkeit, die gesetzlichen Dokumentations-Anforderungen vollständig und rechtskonform zu erfüllen, verspricht Vogel. „Berufsspezifische Lösungen und Kollegialität gerade in der jetzigen Situation sind uns sehr wichtig“, betont er. Gerade in dieser schwierigen Zeit müssten alle Apotheker zusammenhalten. Zudem sichert Vogel zu: Die Registrierung und der gesamte Service im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie sind und bleiben kostenfrei.
Schritt für Schritt
Das Projekt der „Corona-Doku“ entstand im Rahmen einer im Aufbau befindlichen Schulungs-Plattform. „Weil hier bereits Tools entwickelt waren, konnte www.corona-doku.de innerhalb von zwei Wochen schnell improvisiert und live gestellt werden“, erklärt Jörn Steinhauer, Geschäftsführer des verantwortlichen Softwareentwicklers alphasystems aus Augsburg. Vogel und seine Mitstreiter sind überzeugt: Gerade dann, wenn im eigenen Team hinsichtlich der COVID-19 Pandemie Verdachts- oder Krankheitsfälle auftreten, könne mit Hilfe der Online-Dokumentation gegenüber den zuständigen Behörden „durch Nachweis einer vorschriftsmäßigen Dokumentation von Präventivmaßnahmen überzogenen behördlichen Maßnahmen oder Auflagen sowie eventuellen späteren Regressforderungen vorgebeugt werden“.
Zur Nutzung des kostenfreien Service müssen Apotheken wie folgt vorgehen:
- Registrierung der Apotheke.
- Anlegen des Apotheken-Teams mit Angabe der Funktion des jeweiligen Mitarbeiters.
- Ausdrucken der dann systemseitig individualisierten und vorbereiteten Unterlagen zur Belehrung und Unterschrift der Teammitglieder.
- Weitere Maßnahmen und Änderungen, die in Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie getroffen worden sind, können ebenfalls dokumentiert werden.
- Außerdem ist eine Erinnerungsfunktion vorhanden zur wöchentlichen Dokumentation der Umsetzung der getroffenen Maßnahmen (wie laut BGW bzw. § 6 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben).
- Monatliche Berichte werden auf www.corona-doku.de in Kürze verfügbar sein und können ausgedruckt werden.
Die neue und bereits von Apothekern genutzte Plattform wird von der Niederlassung der Deutschen Apotheker und Ärztebank in München unterstützt. Sie soll in den kommenden Wochen weiter verbessert und optimiert werden. Anregungen und Kritik aller Nutzer sei bei den Initiatoren herzlich willkommen und erwünscht, so Vogel.
3 Kommentare
Vielen Dank
von Beatrix Mayer am 25.04.2020 um 11:02 Uhr
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typisch deutsch
von CH_GROM am 21.04.2020 um 18:54 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: typisch deutsch
von Bernd Küsgens am 21.04.2020 um 22:34 Uhr
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