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Kooperationsapotheken
BVDAK: „Wehe, es gelten wieder die alten Rabattvertragsregeln!“
Der Bundesverband Deutscher Kooperationsapotheken (BVDAK) hat sich in einer Pressemitteilung öffentlich bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bedankt. BVDAK-Chef Dr. Stefan Hartmann bezieht sich in der Mitteilung auf einen Brief des Ministers an alle Apotheken Deutschlands, in dem Spahn die Apotheken für ihren Einsatz in der Coronakrise gelobt hatte. Der Verband warnt nun davor, nach der Krise in „altes Denken“ zurückzufallen und fordert eine dauerhafte Einschränkung der Rabattverträge.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte sich kürzlich in einem Brief an alle Vor-Ort- und Klinikapotheken gewandt. Darin lobte der Minister den Einsatz der Apotheker und ging dabei insbesondere auf „die für Apotheken prägende Verbindung von pharmakologischer Arzneimittelkenntnis und technologischer Herstellungspraxis“ ein. Spahn erläuterte in dem Schreiben auch die Lockerungen in der Arzneimittelversorgung, die durch die BMG-Eilverordnung in diesen Tagen umgesetzt werden. Unter anderem sind in der Verordnung vergütete Botendienste, eine teilweise Aufweichung der Rabattverträge und weitere Austauschmöglichkeiten vorgesehen – und zwar ohne Retaxgefahr für die Apotheken.
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Der Kooperationsverband BVDAK hat sich über Spahns Brief offenbar sehr gefreut. In einer Pressemitteilung meldet sich nun BVDAK-Chef Stefan Hartmann zu Wort und sendet ebenfalls ein Dankeschön an den Minister. Wörtlich schreibt Hartmann:
„Der BVDAK bedankt sich im Namen seiner Mitglieder und deren Apothekenleiter sowie ihrer Mitarbeiter für das öffentliche Lob des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn. Damit hebt er einerseits die systemrelevante Funktion unserer Versorgung noch einmal hervor. Gleichzeitig ist es ein Danke für unsere täglichen Anstrengungen bis zur Belastungsgrenze und darüber hinaus, um in der Coronakrise den Patienten ein verlässlicher Partner zu sein. Unser Bundesgesundheitsminister hat seinen Job bisher sehr verantwortungsvoll und professionell gehandhabt.“
Hartmann lobt die vom BMG per Verordnung geregelte Vergütung des Botendienstes, das Honorar sei „völlig gerechtfertigt“. Noch können die Pharmazeuten die neue Vergütung aber nicht abrechnen. Denn DAV und GKV-Spitzenverband müssen die Details noch aushandeln. Immerhin: Der DAV teilte den Kammern und Verbänden inzwischen mit, dass die Details dazu – und auch zu den neuen Möglichkeiten bei der Stückelung und Auseinzelung – noch in dieser laufenden 18. Kalenderwoche bekanntgegeben werden könnten.
1 Kommentar
Wird sich etwas ändern?
von Heiko Barz am 27.04.2020 um 20:14 Uhr
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