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Sechs Wochen Corona-Kontaktbeschränkungen liegen schon hinter uns. Und jetzt noch Maskenpflicht für alle, zum Teil auch fürs Apothekenteam trotz Schutzvorkehrungen – das alles ist nicht vergnügungssteuerpflichtig. Dann noch Ärger im Freistaat Thüringen, der das Apothekenpersonal nicht wirklich für systemrelevant hält. Immerhin, eine kleine erfreuliche Nachricht gibt’s in dieser Woche: Es gibt eine Sonder-PZN für den Corona–Botendienst, sie kann ab sofort abgerechnet werden. Aber mitunter klemmt’s noch.
27. April 2020
Anfang dieser Woche kündigt es sich an: Details zur Abrechnung des Botendienstes und bei der Stückelung und Auseinzelung von Arzneimitteln soll es schon Ende dieser Woche geben. Die SARS-CoV-2- Arzneimittelversorgungsverordnung, die Extra-Vergütungen für diese apothekerlichen Leistungen möglich macht, kann vermutlich deshalb so rasch umgesetzt werden, weil sich der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband nur noch über relativ wenige Details verständigen und einigen müssen. Nämlich in erster Linie über die technische Umsetzung – denn das „Was und Wie viel“ seien schließlich schon in der Verordnung geklärt, wie es ein Sprecher des Apothekerverbands formulierte. Mein liebes Tagebuch, zum Glück! Da sieht man mal, wie rasch es gehen kann, wenn Verordnungs- und Gesetzestexte präzise und klar formuliert sind. Da können dann selbst die Krankenkassen kaum dran rütteln.
Und noch eine gute Nachricht: Auch für Privatversicherte und Selbstzahler können die Botendienste in Corona-Zeiten abgerechnet werden. Der Verband der Privaten Krankenversicherungen schließt sich da den Vereinbarungen an, die mit den gesetzlichen Krankenversicherungen geschlossen werden. Die Sonder-PZN, die für den Botendienst noch kommen wird, soll dann auch auf Privatrezepte gedruckt werden. Die Einmalzahlung von 250 Euro für die Schutzausrüstung im Botendienst zahlt allerdings nur die GKV.
28. April 2020
Zusammenarbeit von Apotheken ohne Konkurrenzgedanken zum Wohl der Kunden – Corona-Zeiten machen’s möglich. Ein Landapotheker im Ortenau-Kreis (Baden-Württemberg), Johannes Lehmann, hat so eine Zusammenarbeit mit drei weiteren Apothekern in seinem Umkreis ins Leben gerufen. Sinn dieser Kooperation ist es vor allem, die Lieferengpässe besser in den Griff zu bekommen. Da jeder dieser Kooperationsapotheker mit zwei, aber zum Teil mit unterschiedlichen Großhändlern zusammenarbeitet, kann diese Kooperation auf fünf Großhändler zurückgreifen und sich austauschen, was wo erhältlich ist. Gute Idee, mein liebes Tagebuch, dadurch haben alle Beteiligten nur Vorteile. Auch bei der Beschaffung von Masken arbeitet man nun zusammen. Könnte das auch ein Modell für andere Regionen sein? Gut möglich. Ob das allerdings auch in Städten funktioniert?
Kinder von Eltern mit systemrelevanten Berufen haben Anspruch auf einen Platz für eine Notbetreuung ihrer Kinder in Kitas. Und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Apotheken gelten als systemrelevant. Darauf haben sich die Bundesregierung und die Bundesländer verständigt. Mein liebes Tagebuch, leider interpretieren diese Regelung nicht alle Bundesländer in gleicher Weise. Thüringen ist da so ein Land, das sein eigenes Corona-Süppchen kocht. Der Freistaat Thüringen hält Apotheken und ihre Mitarbeiter nicht wirklich für systemrelevant, dann nämlich, wenn es um die Frage geht, ob sie zur höchsten Kategorie gehören, die zur Kinder-Notbetreuung berechtigt ist. Das bedeutet, dass ein Recht auf Betreuung nur besteht, wenn der andere Elternteil auch systemrelevant ist. Im Klartext: Ist ein Elternteil Pharmazeut, so muss das andere Elternteil ebenfalls in einem systemrelevanten Beruf arbeiten, damit dieses Elternpaar die Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen kann. Mein liebes Tagebuch, warum sich der Freistaat Thüringen zu einer solchen Regelung entschlossen hat, bleibt sein Geheimnis. So meint zwar das Thüringer Bildungsministerium, das diese Regelung getroffen hat, dass Apotheker in der Corona-Pandemie eine sehr wichtige Rolle zur Aufrechterhaltung dieses wichtigen Sektors spielen und damit zur Kategorie „A“ gehören, aber nach Auffassung von Ministeriumssprecher Helmut Holter sei das Apothekenwesen mit der unmittelbaren Betreuung und Versorgung von Kranken und Pflegebedürftigen nicht gemeint. Ups, Mein liebes Tagebuch, das muss man sich erst mal auf der Zunge zergehen lassen. Bedeutet das für den Thüringer Staat, dass Apotheken nichts mit der unmittelbaren Betreuung und Versorgung von Kranken und Pflegebedürftigen zu tun haben? Geht's noch? Noch ein paar Tage zuvor hat doch sogar Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auch die Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in höchsten Tönen gelobt und ihr Engagement und Einsatz in der Krisenzeit gewürdigt. Die Landesapothekerkammer Thüringen kann dieses Verhalten des Thüringer Bildungsministeriums und des Thüringer Gesundheitsministeriums überhaupt nicht nachvollziehen. Wie mir Apothekerin Andrea Kern, Vorstandsmitglied der Thüringer Landesapothekerkammer, sagte, hat auch sie keine Erklärung für das Verhalten der Thüringer Ministerien. Sie rät als Ausweg, die betroffenen Apothekerinnen und Apotheker sollten auf lokaler Ebene einfach mal bei Kindertagesstätten nachfragen, ob nicht doch ein Platz frei ist – über persönliche Beziehungen ist möglicherweise immer noch etwas machbar.
Mein liebes Tagebuch, hätte man jetzt eine Produktionsstätte für Mund-Nase-Schutzmasken, müsste man sich wegen Kurzarbeit keine Sorgen machen. Nach Toilettenpapier, Nudeln, Mehl und Hefe sind solche Masken das Produkt der Stunde, das einem die Kunden derzeit aus den Händen reißen. Kein Wunder, die Nachfrage ist aufgrund der Maskenpflicht im ganzen Land exorbitant hoch. Und nicht nur die Nachfrage, auch die Preise. So geht das in unserer Marktwirtschaft: hohe Nachfrage, hohe Preise. Dazu passt eine Meldung aus Italien: Hier hat der Staat reagiert, allerdings nur einseitig. Apotheken und anderen Verkaufsstellen soll es verboten werden, Atemschutzmasken aller Art teurer als 50 Cent zu verkaufen. Aber für alle anderen Handelsstufen in der Lieferkette gilt diese Pflicht nicht. Wie soll das gehen? Außerdem haben Apotheken bereits zuvor Masken zu weit höheren Preisen eingekauft. Immerhin wird darüber diskutiert, den Apotheken Ausgleichszahlungen für die Verluste zukommen zu lassen. Ob das funktioniert? Dann lieber unser Gerangel um die Maskenpreise…
29. April 2020
Das war ein Urteil der „Extraklasse“: Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass eine in einem Supermarkt installierte Sammelbox für Rezepte und OTC-Bestellungen, die dann per Botendienst von einer Apotheke in der Nachbarschaft bedient wird, rechtens ist, wenn die Apotheke eine Versandhandelserlaubnis hat. Mein liebes Tagebuch, kann somit jede Apotheke, die eine Versandhandelserlaubnis hat, solche Pseudo-Rezeptsammelstellen überall aufhängen? Kommt jetzt der Wildwuchs von Rezeptsammelstellen auf uns zu? Während die Apothekerkammer Westfalen-Lippe dieses Urteil als „ebenso überraschend wie befremdlich“ ansieht, hält der Justiziar der Bayerischen Landesapothekerkammer, Klaus Laskowski, das Urteil in Anbetracht der Gefährdungslage für „absolut nachvollziehbar“. Das Arzneimittel sei in den Händen des Apothekenpersonals deutlich besser aufgehoben als in den Händen des Postboten oder eines Supermarkt-Mitarbeiters, „daher müssen auch solche lokalen Botendienstkonzepte zulässig sein“. Das ist konsequent. Laskowski macht allerdings deutlich, dass sich damit die Genehmigung von offiziellen Rezeptsammelstellen nicht erledigt habe. Denn hier gehe es um die verbindliche Versorgung der Bevölkerung in abgelegenen Gegenden. Tja, mein liebes Tagebuch, somit kann eine Apotheke, mal platt formuliert, auf zwei Wegen zu einem Rezeptsammel-Briefkasten kommen: Entweder sie beantragt ihn bei ihrer Kammer, um die Bevölkerung in abgelegenen Gebieten ohne Apotheke zu versorgen, oder die Apotheke hat oder besorgt sich eine Versandhandelserlaubnis und kann dann den Rezeptsammel-Kasten überall dort aufhängen, wo es ihr beliebt – aus Marketingerwägungen. Schöne neue Rezeptsammelkastenwelt.
30. April 2020
Maskenpflicht im ganzen Land, in allen Läden, in Bussen und Bahnen. Und wie sieht es in den Läden aus, konkret: Müssen die Apothekenmitarbeiterrinnen und -mitarbeiter auch eine Maske tragen? Wir sind im föderalen Deutschland – also kommt es darauf an: in erster Linie aufs Bundesland und darauf, ob bereits andere Schutzvorkehrungen (zum Beispiel Plexiglasscheiben am HV-Tisch) vorhanden sind. In Baden-Württemberg ist es beispielsweise ausreichend, wenn ein anderweitiger mindestens gleichwertiger baulicher Schutz vorhanden ist, das Apothekenpersonal muss dann keine Maske tragen. In Bayern allerdings sind Masken auch für den Ladeninhaber und seine Mitarbeiter Pflicht, unabhängig davon, welche sonstigen Schutzvorrichtungen installiert sind. Und so ziehen sich die unterschiedlichen Anforderungen quer durch die Republik dahin. Unser Beitrag auf der DAZ.online gibt darüber Auskunft, wie es jedes Bundesland mit diesen Bestimmungen hält.
Mein liebes Tagebuch, ehrlich gesagt, den gesamten Tag lang hinterm HV-Tisch – trotz Plexiglasscheiben – mit Maske zu bedienen und zu beraten, das ist nicht lustig, das ist wirklich beschwerlich. Das Atmen fällt schwerer, die Brille beschlägt, der Kunde kann unsere Hinweise und Erklärungen kaum noch klar hören durch Plexiglasscheibe und Mund-Nase-Schutz hindurch.
Im öffentlichen Leben gehört das Tragen von Masken ebenso wie der korrekte ausreichende Abstand und das richtige und häufige Händewaschen zu den Hygienemaßnahmen in Zeiten von Corona. Das Händewaschen und die Abstandsregeln haben die meisten mittlerweile verinnerlicht. Aber beim richtigen Tragen der Masken gibt's noch Lücken. Damit Apotheken ihre Kunden bei der richtigen Anwendung der Masken aufklären und unterstützen können, stellt der Deutsche Apotheker Verlag ab sofort ein kostenloses Informationsplakat zum Download zur Verfügung.
Die gute Nachricht zum Wochenende: Endlich, sie ist da, die Sonder-PZN für den Botendienst! Ab sofort! Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband haben sich auf die Details zur Abrechnung geeinigt. So weit, so gut. Nun ja, so ein paar klitzekleine Fragen gibt’s dann wohl doch noch: Zum Beispiel, wo ist denn der Platz für die Sonder-PZN auf dem Rezept, wenn es schon mit anderen PZNs vollgedruckt ist? Und was noch offen ist: Wie kommt die Apotheke an die zugesagte einmalige Pauschale in Höhe von 250 Euro? Und wie kann die Abgabe von Stückelungen und Teilmengen abgerechnet werden? Mein liebes Tagebuch, wir hoffen, dass sich auch hier bald Lösungen finden lassen. Denn wir wissen ja, spätestens am 30. September 2020 geht diese Sonderregelung schon wieder zu Ende.
16 Kommentare
Muß sich hier wirklich niemand übergeben???
von Meusel am 03.05.2020 um 13:13 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 5 Antworten
AW: Muß sich hier wirklich niemand ü
von Karl Friedrich Müller am 03.05.2020 um 14:27 Uhr
AW: Aw: Muß sich hier wirklich niemand in seine Maske ....
von Bernd Jas am 03.05.2020 um 14:29 Uhr
AW: Muß sich hier wirklich niemand ... danach schon ...
von Christian Timme am 03.05.2020 um 17:25 Uhr
AW: Muß sich hier wirklich niemand übergeben?
von Christian Timme am 03.05.2020 um 19:11 Uhr
AW: Muß sich hier wirklich niemand übernehmen ...
von Bernd Jas am 03.05.2020 um 20:27 Uhr
Kooperation mit fünf Großhändlern ....?
von Gunnar Müller, Detmold am 03.05.2020 um 9:18 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Kooperation mit fünf Großhändlern
von Roland Mückschel am 03.05.2020 um 11:20 Uhr
Bye Bye Rezeptsammelstelle !
von Ulrich Ströh am 03.05.2020 um 9:11 Uhr
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AW: Bye Bye Rezeptsammelstelle
von Michael Schmitz am 03.05.2020 um 15:13 Uhr
Ich habe meiner FRITZ-BOX schon eine FFP2 verschrieben ... Monitor und Mouse reagieren schon ...
von Christian Timme am 03.05.2020 um 8:11 Uhr
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AW: Ich habe meiner FRITZ-BOX schon eine
von Hartmut Schmidt am 03.05.2020 um 8:39 Uhr
AW: Ich habe meiner FRITZ-BOX schon ... alles Quatsch ...
von Christian Timme am 03.05.2020 um 10:55 Uhr
AW: Ich habe meiner FRITZ-BOX schon eine
von Hartmut Schmidt am 03.05.2020 um 12:26 Uhr
AW: Noch mal zu nachlesen(denken): Versorger versorgen Versorgte .... darüber gibt es auch Besorgte
von Bernd Jas am 03.05.2020 um 13:23 Uhr
AW: Ich habe meiner FRITZ-BOX schon eine ...
von Christian Timme am 03.05.2020 um 21:43 Uhr
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