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Offene Briefe an BLAK und Söder
Streit um Maskenpflicht in Bayerischen Apotheken
In puncto Maskenpflicht fährt die Bayerische Landesregierung einen harten Kurs: Trotz Plexiglasscheiben vor den HV-Tischen müssen die Apothekenmitarbeiter im Freistaat einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das gilt auch im Backoffice. Drei Apotheker kritisieren diese Regeln jetzt in offenen Briefen an die Bayerische Landesapothekerkammer und Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
Susanne Wiedemann aus Bad Tölz ärgert sich über die Maskenpflicht, die derzeit im Freistaat Bayern gilt. Dass die PTA und ihre Kollegen trotz installiertem Spuckschutz sowohl im HV als auch im Backoffice angehalten sind, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, findet sie unverhältnismäßig. Bereits am vergangenen Donnerstag hatte sie sich während des Live-Talks mit Gabriele Regina Overwiening und Jens Spahn (CDU) telefonisch beim Bundesgesundheitsminister darüber beschwert.
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Jetzt geht Wiedemann einen Schritt weiter: Gemeinsam mit den Apothekern Patrick Dötsch (München) und Claudia Ochs (Burghausen) macht sie sich in offenen Briefen an die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) und Ministerpräsident Markus Söder für eine Lockerung der Vorschrift stark. Immerhin sei es dem Apothekenpersonal in Zeiten des Masken-Mangels gelungen, sich anderweitig zu schützen, schreiben die drei an die Kammer. Zudem seien Apotheken zwar systemrelevant, ein direkter Kontakt des Personals mit COVID-19-Patienten bestehe aber nicht, sodass das Tragen einer Maske „nicht zwingend“ erforderlich sei. Darüber hinaus erschwere der Mund-Nasen-Schutz die Kommunikation derart, dass es kaum mehr möglich sei, der Beratungspflicht nachzukommen.
Hat Benkert die Maskenpflicht provoziert?
BLAK-Präsident Thomas Benkert werfen sie vor, die Maskenpflicht provoziert zu haben, indem er mehrfach öffentlich moniert hatte, die Apotheken würden bei der Verteilung von Schutzausrüstung weitgehend vergessen. Unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“ hatte darüber berichtet. „Durch Ihr Voranpreschen wird aus unserer Sicht unsere Kompetenz komplett hintangestellt, scheint es wichtiger, eine Maskenpflicht in der Apotheke zu haben, als hervorzuheben, dass wir in all den Wochen vorher ohne Maskenpflicht kaum Infektionen unter Apothekenmitarbeitern hatten“, heißt es in dem Brief.
Aus der Sicht von Wiedemann, Dötsch und Ochs muss die Kammer bei so weitreichenden Schritten zunächst grünes Licht bei ihren Mitgliedern einholen. „Die Forderung nach einer generellen Maskenpflicht für alle Apotheker und Apotheken muss durch Befragung aller Mitglieder legitimiert werden und die Mehrheit sollte entscheiden.“ Falle das Ergebnis contra Maskenpflicht aus, „so wäre es an Ihnen, uns gegenüber der Staatsregierung adäquat zu vertreten“. Söder gegenüber betonen sie, dass alle Apotheker in Hygiene geschult und fähig seien, sich selbst zu schützen. Sie bitten den Ministerpräsidenten auch vor dem Hintergrund der aktuell deutlich eingeschränkten Möglichkeiten, Patienten zu ihren Arzneimitteln zu beraten, darum, die Sinnhaftigkeit der Maskenpflicht in den Apotheken zu überdenken.
Die BLAK verteidigt Benkert
Die BLAK weist die Kritik an ihrem Präsidenten Benkert zurück. Auf Anfrage von DAZ.online unterstreicht die Kammer, dass die Maskenpflicht nicht nur in Apotheken, sondern in allen Geschäften und auch Arztpraxen gelte. „Wir haben diese Pflicht also sicher nicht deswegen, weil wir den verständlichen Wunsch unserer Mitglieder in die Politik und Öffentlichkeit getragen haben, die Apotheken bei der Beseitigung bestehender Engpässe im Bereich Schutzbekleidung nicht zu vergessen“, schreibt die BLAK.
In einem Punkt gibt sie Wiedemann, Dötsch und Ochs jedoch Recht: Das persönliche Beratungsgespräch werde durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes tatsächlich erheblich erschwert. „Trotzdem schaffen wir es alle, den Patientinnen und Patienten die wichtigen Informationen zu vermitteln – zum Beispiel zur Anwendung von Arzneimitteln.“
Maskenpflicht im Backoffice „nicht verhältnismäßig"
Was die Maskenpflicht im Backoffice betrifft, räumt die Kammer Handlungsbedarf ein. „Wenn im Backoffice ohne Kundenkontakt tatsächlich das Abstandsgebot eingehalten werden kann, ist eine Maskenpflicht unseres Erachtens nicht verhältnismäßig, aber derzeit rechtlich noch vorgeschrieben. Das muss aus unserer Sicht noch angepasst werden.“ Sie weist darauf hin, dass der Freistaat seine Vorschriften zum Infektionsschutz regelmäßig auf Erforderlichkeit prüfe. „So erwarten wir auch, dass diese Maßnahmen regional zurückgeführt werden, wenn es Regionen in Bayern ohne wesentliche Neuinfektionen gibt, weil dann die Einschränkungen nicht mehr verhältnismäßig wären.“
Einer Mitgliederbefragung, wie von den Verfassern des offenen Briefs gefordert, erteilt die BLAK dagegen eine klare Absage. Jede Apotheke müsse für sich eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und ein eigenes Hygienekonzept vorlegen. „Dieses Konzept muss objektiven Kriterien entsprechen und nicht etwa den Ergebnissen einer kaum wissenschaftlich begründbaren Meinungsumfrage.“ Dabei gelte es auch, die von der Landesregierung vorgegebenen Maßnahmen zu berücksichtigen, die „nach unserer Auffassung auch sachlich begründbar sind“. Dazu zähle auch die grundsätzlich sachgerechte Maskenpflicht.
11 Kommentare
Maske macht krank
von ANITA DIEMINGER am 15.05.2020 um 15:25 Uhr
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Maskenpflicht mit ungeeigneten "Masken"
von Dr. Jürgen Leikert am 15.05.2020 um 12:12 Uhr
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Anmerkung zu eben
von Patrick Dötsch am 15.05.2020 um 9:29 Uhr
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Maske macht krank
von ANITA DIEMINGER am 15.05.2020 um 2:50 Uhr
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Maskenpflicht
von M.Einwag am 14.05.2020 um 9:34 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Behördenlogik
von Thomas Eper am 14.05.2020 um 11:59 Uhr
AW: Maskenpflicht
von Dr. Jürgen Leikert am 14.05.2020 um 15:08 Uhr
Maskenpflicht
von Dr. Jürgen Leikert am 14.05.2020 um 8:33 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: Maskenpflicht
von Christian Pöppl am 14.05.2020 um 9:12 Uhr
AW: Maskenpflicht
von Patrick Dötsch am 15.05.2020 um 9:27 Uhr
AW: Maskenpflicht
von Michael Einwag am 15.05.2020 um 15:07 Uhr
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