Offene Briefe an BLAK und Söder

Streit um Maskenpflicht in Bayerischen Apotheken

Berlin - 13.05.2020, 15:30 Uhr

Drei Pharmazeuten aus Bayern wehren sich gegen die im Freistaat geltende Maskenpflicht in den Apotheken. ( r / Foto: Imago / ZUMA Wire)

Drei Pharmazeuten aus Bayern wehren sich gegen die im Freistaat geltende Maskenpflicht in den Apotheken. ( r / Foto: Imago / ZUMA Wire)


In puncto Maskenpflicht fährt die Bayerische Landesregierung einen harten Kurs: Trotz Plexiglasscheiben vor den HV-Tischen müssen die Apothekenmitarbeiter im Freistaat einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das gilt auch im Backoffice. Drei Apotheker kritisieren diese Regeln jetzt in offenen Briefen an die Bayerische Landesapothekerkammer und Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

Susanne Wiedemann aus Bad Tölz ärgert sich über die Maskenpflicht, die derzeit im Freistaat Bayern gilt. Dass die PTA und ihre Kollegen trotz installiertem Spuckschutz sowohl im HV als auch im Backoffice angehalten sind, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, findet sie unverhältnismäßig. Bereits am vergangenen Donnerstag hatte sie sich während des Live-Talks mit Gabriele Regina Overwiening und Jens Spahn (CDU) telefonisch beim Bundesgesundheitsminister darüber beschwert.

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Jetzt geht Wiedemann einen Schritt weiter: Gemeinsam mit den Apothekern Patrick Dötsch (München) und Claudia Ochs (Burghausen) macht sie sich in offenen Briefen an die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) und Ministerpräsident Markus Söder für eine Lockerung der Vorschrift stark. Immerhin sei es dem Apothekenpersonal in Zeiten des Masken-Mangels gelungen, sich anderweitig zu schützen, schreiben die drei an die Kammer. Zudem seien Apotheken zwar systemrelevant, ein direkter Kontakt des Personals mit COVID-19-Patienten bestehe aber nicht, sodass das Tragen einer Maske „nicht zwingend“ erforderlich sei. Darüber hinaus erschwere der Mund-Nasen-Schutz die Kommunikation derart, dass es kaum mehr möglich sei, der Beratungspflicht nachzukommen.

Hat Benkert die Maskenpflicht provoziert?

BLAK-Präsident Thomas Benkert werfen sie vor, die Maskenpflicht provoziert zu haben, indem er mehrfach öffentlich moniert hatte, die Apotheken würden bei der Verteilung von Schutzausrüstung weitgehend vergessen. Unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“ hatte darüber berichtet. „Durch Ihr Voranpreschen wird aus unserer Sicht unsere Kompetenz komplett hintangestellt, scheint es wichtiger, eine Maskenpflicht in der Apotheke zu haben, als hervorzuheben, dass wir in all den Wochen vorher ohne Maskenpflicht kaum Infektionen unter Apothekenmitarbeitern hatten“, heißt es in dem Brief.

Aus der Sicht von Wiedemann, Dötsch und Ochs muss die Kammer bei so weitreichenden Schritten zunächst grünes Licht bei ihren Mitgliedern einholen. „Die Forderung nach einer generellen Maskenpflicht für alle Apotheker und Apotheken muss durch Befragung aller Mitglieder legitimiert werden und die Mehrheit sollte entscheiden.“ Falle das Ergebnis contra Maskenpflicht aus, „so wäre es an Ihnen, uns gegenüber der Staatsregierung adäquat zu vertreten“. Söder gegenüber betonen sie, dass alle Apotheker in Hygiene geschult und fähig seien, sich selbst zu schützen. Sie bitten den Ministerpräsidenten auch vor dem Hintergrund der aktuell deutlich eingeschränkten Möglichkeiten, Patienten zu ihren Arzneimitteln zu beraten, darum, die Sinnhaftigkeit der Maskenpflicht in den Apotheken zu überdenken.

Die BLAK verteidigt Benkert

Die BLAK weist die Kritik an ihrem Präsidenten Benkert zurück. Auf Anfrage von DAZ.online unterstreicht die Kammer, dass die Maskenpflicht nicht nur in Apotheken, sondern in allen Geschäften und auch Arztpraxen gelte. „Wir haben diese Pflicht also sicher nicht deswegen, weil wir den verständlichen Wunsch unserer Mitglieder in die Politik und Öffentlichkeit getragen haben, die Apotheken bei der Beseitigung bestehender Engpässe im Bereich Schutzbekleidung nicht zu vergessen“, schreibt die BLAK.

In einem Punkt gibt sie Wiedemann, Dötsch und Ochs jedoch Recht: Das persönliche Beratungsgespräch werde durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes tatsächlich erheblich erschwert. „Trotzdem schaffen wir es alle, den Patientinnen und Patienten die wichtigen Informationen zu vermitteln – zum Beispiel zur Anwendung von Arzneimitteln.“

Maskenpflicht im Backoffice „nicht verhältnismäßig"

Was die Maskenpflicht im Backoffice betrifft, räumt die Kammer Handlungsbedarf ein. „Wenn im Backoffice ohne Kundenkontakt tatsächlich das Abstandsgebot eingehalten werden kann, ist eine Maskenpflicht unseres Erachtens nicht verhältnismäßig, aber derzeit rechtlich noch vorgeschrieben. Das muss aus unserer Sicht noch angepasst werden.“ Sie weist darauf hin, dass der Freistaat seine Vorschriften zum Infektionsschutz regelmäßig auf Erforderlichkeit prüfe. „So erwarten wir auch, dass diese Maßnahmen regional zurückgeführt werden, wenn es Regionen in Bayern ohne wesentliche Neuinfektionen gibt, weil dann die Einschränkungen nicht mehr verhältnismäßig wären.“

Einer Mitgliederbefragung, wie von den Verfassern des offenen Briefs gefordert, erteilt die BLAK dagegen eine klare Absage. Jede Apotheke müsse für sich eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und ein eigenes Hygienekonzept vorlegen. „Dieses Konzept muss objektiven Kriterien entsprechen und nicht etwa den Ergebnissen einer kaum wissenschaftlich begründbaren Meinungsumfrage.“ Dabei gelte es auch, die von der Landesregierung vorgegebenen Maßnahmen zu berücksichtigen, die „nach unserer Auffassung auch sachlich begründbar sind“. Dazu zähle auch die grundsätzlich sachgerechte Maskenpflicht.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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11 Kommentare

Maske macht krank

von ANITA DIEMINGER am 15.05.2020 um 15:25 Uhr

Sehr geehrter Herr Einwag,
ich wußte noch gar nicht, dass sich die CoronaViren durch drakonische Strafen in ihrer Verbreitung einschüchtern lassen. Aber einmal Spass beiseite. Wenn Sie gerne eine Maske tragen möchten, dann können Sie das auch selbstverständlich tun. Aber schließen Sie bitte nicht von sich auf Andere. Von einem Pharmazeuten würde ich erwarten, dass er wissenschaftlich vorgeht. Was sollen die Masken bewirken? Eine Abschwächung von Tröpfchen, aber keine 100%ige Verhinderung. Wenn aber bereits eine Barriere aus Glas oder Plexiglas vorhanden ist, wofür bedarf es dann diese arbeitserschwerende Maske? Ich habe noch nicht davon gelesen, dass CoronaViren an Glaswänden hinaufklettern und sich dann auf Angestellte oder Kunden stürzen. Also bitte lassen Sie uns sachlich und wissenschaftlich vorgehen und lassen Sie uns vor Allem eine Risiko-Nutzen-Abwägung machen, so wir wir das auch normalerweise tun. Mfg

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Maskenpflicht mit ungeeigneten "Masken"

von Dr. Jürgen Leikert am 15.05.2020 um 12:12 Uhr

Sehr geehrter Herr Pöppl,
unabhängig davon, dass es wissenschaftlich ganz und gar nicht bewiesenen ist, ob die Maskenpflicht unserer Kunden mit meist selbstgenähten und nicht eng anliegenden Stoff- Rollkragen- oder Schalmasken vor einer Virusansteckung schützt oder sogar durch falsches Tragen und Ablegen und die durch Masken gefühlte Sicherheit die Ansteckungsgefahr fördert: Eines ist klar: Mit Maske und einhergehenden Atembeschwerden/Akustikproblemen geht keiner gerne zu einer hochwertigen Beratung, sei es in die Apotheke oder auch in andere Vorort-Branchen (die auch alle deutlich niedrigere Kundenzahlen haben) Dann bestellt man lieber gleich im Versandhandel, der aktuell sehr von Corona profitiert, wie sie heute in DAZ online lesen können:
" Guten Morgen liebe Leserinnen und Leser,
mit der Shop Apotheke hat nun einer der beiden großen EU-Versender Zahlen zu den finanziellen Auswirkungen der Coronakrise im Arzneimittel-Versandhandel vorgelegt. Die Zahlen sind beachtlich, machen aus Apothekersicht aber gleichzeitig Angst. Der Umsatz ist in den ersten drei Monaten um 232 Millionen Euro gewachsen, der Rx-Umsatz ist um 23 Prozent nach oben geklettert und die Shop Apotheke freut sich über 300.000 Neukunden."

Auch aus diesen Gründen sollten wir unbedingt sehr schnell !!! überdenken, ob die aktuelle Maskenpflicht (mit oft ungeeigneten und dem Zweck in keinster Weise dienenden Masken) dazu beiträgt, dass unsere Kunden durch diese schikanösen und eventuell unsinnigen Maßnahmen in Richtung Versandhandel sich bewegen.

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Anmerkung zu eben

von Patrick Dötsch am 15.05.2020 um 9:29 Uhr

Korrektur: ich meunte natürlich tragen müssen, nicht dürfen.

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Maske macht krank

von ANITA DIEMINGER am 15.05.2020 um 2:50 Uhr

Schon seit ca. 4 Wochen muß ich eine OP-Maske tragen, obwohl wir einen 3 seitigen, ca. 2 Meter hohen Spuckschutz haben. Vor einigen Wochen hieß es noch, das Tragen einer Maske würde keinen Sinn machen. Jetzt macht es angeblich Sinn, obwohl es keine wissenschaftlichen Belege dafür gibt (wo sind die Pharmazeuten, die ihre Empfehlungen ansonsten nach wissenschaftlichen Erkenntnissen richten-Leitlinien etc?). Diese Masken sind wahre Brutkästen für Keime. Sie erhöhen die CO2 -Rückatmung und machen auf die Dauer krank. Ich spreche hier nicht von 10 Minuten tragen beim Einkaufen. Merkwürdig ist auch, dass das Coronavirus anscheinend nur in bestimmten Bundesländern die Maskenpflicht plus zusätzliche Schutzmassnahmen erforderlich macht. Anfänglich hatte ich am Abend "nur" Halsschmerzen. Inzwischen fällt mir das Atmen schwer, da ich den ganzen Tag nur am lauten Reden bin, damit mich die Kunden verstehen. Meine Pulsuhr zeigt in diesen Situationen Werte über 100 an. Mein Arzt hat mir ein Attest ausgestellt. Ich habe mich an meinen Arbeitgeber, das Ministerium, die Berufsgenossenschaft, Adexa, die AGKatPharm, den Apothekerverband und das örtliche Gesundheitsamt gewandt. Keiner fühlt sich zuständig, falls man überhaupt eine Antwort bekommt. Ich finde es beschämend, dass wir jeden Tag Gesundheit predigen und jedem Kunden einen kostenlosen Gesundheitstipp mit auf den Weg geben-aber wer kümmert sich um das Personal? Ich arbeite zur Zeit mindestens 9 Stunden am Tag, habe 1/2 Stunde Mittagspause und 1,5 Stunden Fahrtzeit pro Tag. Heute habe ich eine aktuelle Sitzung im Bundestag gesehen-fast keiner trägt eine Maske, obwohl es rege in den Gängen wuselt. Das ist in meinen Augen reine Schikane. Aber klatschen Sie ruhig weiter, bis das wirklich wichtige Personal durch unsinnige, stark belastende Massnahmen krank wird und ausfällt-dann haben wir wirklich ein Problem, das sich mit keiner Maske verschleiern läßt!

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Maskenpflicht

von M.Einwag am 14.05.2020 um 9:34 Uhr

Ich kann die Diskussion wirklich nur begrenzt verstehen, weil
1. Es gilt (bundesweit ;-) scnr ) nach BAK Empfehlung eine
Tragepflicht von FFP2 Masken im HV, es sei denn
2. Man hat geeignete Schutzmaßnahmen, aber
3. wenn der Abstand der Mitarbeiter untereinander von 1.5 m nicht einzuhalten ist, müssen Mund Nasen Masken getragen werden.

Ich kenne die Apotheken der Kollegen nicht, aber spätestens Punkt 3 führt in den allermeisten Fällen zur Tragepflicht von Masken.
Ausserdem greift in dem Moment in dem der Mitarbeiter den geschützten Arbeitsplatz verlässt (zB wg einer Blutdruckmessung etcpp) wieder die Pflicht nach 1.
Somit ergibt sich aus meiner Sicht schon aus praktischen Gründen und gemäß der Fürsorgepflicht des Apothekenleiters eine Tragepflicht des Personals.
Mann kann es natürlich QM mäßig regeln, daß der Angestellte bei Verlassen des "Schutzraums" eine FFP2 Maske trägt, aber damit hat man imho die Verantwortung nur abgeschoben.
Nebenbei hat Bayern auch noch die höchste Infektionsrate in ganz Deutschland
MfG aus NRW
M.Einwag

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AW: Behördenlogik

von Thomas Eper am 14.05.2020 um 11:59 Uhr

Und ich verstehe die Behördenlogik nicht.
Wir haben in Bayern inzwischen gerade mal 3.600 aktuell infizierte; somit ca. 25 / 100.000 EW oder 0,03% der BY-Einwohner.
Also wie vor ca. 3 Wochen in Bundesländern ohne Maskenpflicht für Apothekenpersonal.
Je weniger Infizierte, desto höher die Auflagen?
Oder haben wir in den Bundesländern unterschiedliche Viren?

AW: Maskenpflicht

von Dr. Jürgen Leikert am 14.05.2020 um 15:08 Uhr

Sehr geehrte Frau oder Herr Kollege,

unabhängig von der aktuellen Maskenplicht und BAK-Empfehlung (eben auch für unsere Apothekenmitarbeiter) bzw. allgemeiner Maskenhysterie sollte man als naturwissenschaftlich denkender Apotheker/in schon auch den Sinn, die deutlich reduzierte Anzahl der Neuinfektionen und den verbesserten allgemeinen Corona-Erfahrungs- und Kenntnisstand im Vergleich zu Anfang März als Grundlage seiner Meinung heranziehen. ... und auch mal über den Tellerrand in andere Branchen sehen. Schnell werden sie feststellen, dass es in allen Branchen QM-Corona-Sicherheitskonzepte ohne Maskenplicht gibt, die aber in der Realität in beinahe allen Firmen gar nicht eingehalten werden (können). Man kann mit Kollegen nicht durchwegs 9h am Tag auf 1,5 m Abstand zusammenarbeiten. Ebenso sind abends und am Wochenende Besuche, gemeinsame Unternehmungen mit Freunden ohne Maskenplicht möglich. Hier sind es am Wochendende sicher viele Millionen Kontakte, die ohne die von Ihnen als nötig empfundenen Schutzmaßnahmen und Maskenpflicht stattfinden. Und komisch, trotz der nun Millionen täglichen Kontakte ohne Schutz steigen die Neuinfektionen kaum noch an. Können Sie mir das erklären? Die Zahlen müssten nach jedem Wochenende mit den vielen gemeinsamen Ausflügen und Essenseinladungen gerade zu explodieren!!!
Also, man sollte es jedem Mitarbeiter/Apotheke und auch den Kunden selber überlassen, wer sich wie viel schützen mag.

Maskenpflicht

von Dr. Jürgen Leikert am 14.05.2020 um 8:33 Uhr

Den Kollegen Wiedemann, Dötsch und Ochs kann ich in fast allen Punkten zustimmen.
Eine Maskenpflicht hinter einer komplett abgeschirmten Plexiglas-HV-Tisch ist in Angesicht der dadurch massiven Einschränkungen in der Beratungsqualität und der hohen körperlichen und gesundheitlichen Belastung (es ist gesundheitsschädlich täglich 9h viel Kohlenmonoxid einzuatmen) der Mitarbeiter im HV hochgradig unverhältnismäßig. Auch wissenschaftlich ist es sicher nicht haltbar, dass das Maskentragen hinter einer Plexiglasscheibe nötig ist. Noch dazu jetzt, wo es in vielen bayerischen Landkreisen keine einzige tägliche Neuinfektion mehr gibt. Auch unsere Apotheke hatte in der Coronahochzeit Ende Februar/Anfang März -damals ohne jeglichen Schutz!!!!- nachweislich viele Coronapatienten im HV beraten. Durch die ganz "normal" gewählten Abstände hat sich von unseren Mitarbeitern kein einziger (nachgewiesen durch Antikörpertests) angesteckt. Warum also nun diese Schikane mit Mundschutz und Plexiglasscheibe? Dies führt verständlicherweise bei meinen Mitarbeitern dazu, dass alle deutlich weniger gerne im HV arbeiten und weniger beraten! weil es mit diesen Schikanen 9h nicht möglich ist!
So kann es nicht weiter gehen.
Unsere Kammern bitte ich dringend zu handeln! Herzlichen Dank!

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AW: Maskenpflicht

von Christian Pöppl am 14.05.2020 um 9:12 Uhr

In diesem Punkt möchte ich einmal klar widersprechen.
1) Wer im Februar/ März ohne Plexiglasscheibe und /oder Mundschutz gearbeitet hat, hat wohl klar Lottto gespielt mit der Gesundheit seiner Angestellten. Nur weil es jetzt zu keiner Infektion gekommen ist, darf nicht auf die momentane Situation geschloßen werden und eine Mundschutz shclecht gemacht werden.
2) Ein Mundschutz schützt! Er verhindert eine Ausbreitung auch im BAckoffice wo sich das Team doch näher als 1 Meter kommt! Wer Atemprobleme hat soll bitte ein hochwertiges Produkt mit Ventil verwenden und eben nicht KN95.
3) In dem offenen Breif wurde dem Präsidenten vorgeworfen er hätte eine MAskenpflicht provoziert! Diese Aussage vor dem Hintergrung daß jede Bedienung und jeder Physiotherapeut / Podologe... eine Maske tragen muß, ist ja gerade zu lächerlich. Es herscht Maskenpflicht und die gilt auch für uns Apotheker. Ein Oharmaziestudium schützt nicht vor Viren! Und wenn am Tag hunderte von Kunden vor mir stehen dann sollte die MAske nicht nur Selbstschutz sondern auch Vorbild sein! Eine Abstimmung und Mitgliederbefragung zwecks MAsken, bei einer Verordnugn welche bundesweit gilt.....naja evtl sollten sich die Verfasser ds Briefes nochmal genau die Zuständigkeiten ansehen,,,ich fürchte Sie überschätzen den Einfluß und die Position unsrer Apothekerkammer......

AW: Maskenpflicht

von Patrick Dötsch am 15.05.2020 um 9:27 Uhr

Sehr geehrter Herr Pöppl,

welche bundesweite Verordung gibt es genau?
Ich kenne nur die jeweiligen Verordungungen der 16 Bundesländer, von denen in 15 Mitarbeiter im Einzelhandel hinter mechanischen Barrieren keine Maske tragen dürfen. Dass die Zuständigkeit für die anordnung einer Maskenpflicht bei der Bayerischen Staatsregierung liegt, ist mir/uns durchaus bekannt. Dies impliziert jedoch nicht automatisch, dass die Kammer uns (alle!) so vertreten könnte, dass sie tatsächlich als unsere berufständische Vertretung agiert.
Die von ihnen genannten Berufsgruppen arbeiten direkt am Kunden und können gar keine mechanischen Barrieren nutzen. Ich lehne die Maskenpflicht überhaupt nicht generell ab, finde sie Im ÖPNV oder Einzelhandel für Fahrgäste/Kunden durchaus sinnvoll.
Zu Ihren angeführten "Ventilmasken" kann ich nur sagen, dass diese ein Gegenüber gar nicht schützten und somit für mich völlig unsinnig sind.

Grüße

P. Dötsch

AW: Maskenpflicht

von Michael Einwag am 15.05.2020 um 15:07 Uhr

Sehr geehrter Kollege,
Ohne stetig über den Tellerrand zu sehen, lässt sich die Flut an Information zu "Corona" gar nicht einordnen und bewerten.
Dabei findet man zB dies
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/112861/SARS-CoV-2-Wie-ein-Saenger-(fast)-den-gesamten-Chor-angesteckt-hat

Wir haben es mit einer hochansteckenden Erkrankung zu tun, die noch dazu von "gesunden" Trägern gestreut wird. Wenn ich durch das Tragen einer Maske das Risiko für Kunden und Angestellte minimieren kann, dan ergreife ich diese Möglichkeit.
Nach meiner Beobachtung verschärfen Unternehmen derzeit ihre Schutzmaßnahmen für ihre Angestellten und fahren sie keinesfalls zurück. Bei uns im Ort (30000 Einwohner mehr als 3 Altenheime) wurde auch durch drakonische Strafen (Maskenverstoß im Geschäft 500€/ 1000 für dem Besitzer des Geschäfts, 200€ für Verstoß
gegen das Versamlungsverbot, bei Wiederholung Vervielfachung) die Zahl der Infizierten auf 0 gesenkt.
Ich hoffe sehr, daß wir in 2 Wochen kein böses Erwachen erleben.
MfG
Michael Einwag

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