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Die gute Nachricht des Tages
AKWL unterstützt Corona-Notfonds für Studierende
Mit 4.000 Euro unterstützt die Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) den Corona-Notfonds der Universität Münster. Studierende, die durch die Corona-Maßnahmen in finanzielle Not geraten sind, können aus dem Fonds eine einmalige Beihilfe beantragen.
Die Coronakrise stellt auch das Leben der Studierenden in Deutschland auf den Kopf. Neben der Unsicherheit über den weiteren Studienverlauf ist die Situation für viele Studierende finanziell sehr belastend. Immerhin: Der Gesetzgeber wird sich am heutigen Donnerstag wahrscheinlich dafür entscheiden, die Vorgaben der Approbationsordnung zu flexibilisieren, damit beispielsweise digitale Lehrformate leichter stattfinden können und der Studienaufbau umgebaut werden kann.
Auch bei der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) sieht man die Entwicklungen bei den Pharmaziestudenten mit Sorge: „Durch die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus haben gerade viele Studierende ihre Nebenjobs verloren, mit denen sie ihr Studium finanzieren“, erklärte AKWL-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening in einer Pressemitteilung. Daher unterstützt die Kammer mit 4.000 Euro den Corona-Notfonds der Universität Münster. Diesen hat das Rektorat der Universität gemeinsam mit der Universitätsstiftung, der Universitätsgesellschaft Münster und dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) ins Leben gerufen.
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„Als Universität möchten wir mit unseren Förderern und dem AStA den betroffenen Studierenden so schnell wie möglich helfen“, so Petra Bölling, Leiterin der Stabsstelle Universitätsförderung und Koordinatorin des Corona-Notfonds in einer Presseerklärung. Und sie rief zu Spenden auf. Dies griff die AKWL auf. Die Kammerpräsidentin betonte, dass sie in dieser schwierigen Phase gerne die Idee der Universität Münster unterstütze, um in existenzielle Not geratenen Studierenden zu helfen.
Mit den Mitteln aus dem Fonds kann die Hochschule ihren Studierenden einmalige Beihilfen in Höhe von jeweils 450 Euro gewähren. Die Hilfe wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Das Geld wird nach einer Prüfung anhand definierter Richtlinien und einer Empfehlung durch die Sozialberatung des AStA von der Hochschule an die Studierenden ausgezahlt. „Dass Sie unser Anliegen in einer Zeit unterstützen, die auch für Sie mit großen Einschränkungen verbunden ist, bedeutet mir sehr viel“, kommentierte auch Rektor Professor Johannes Wessels die Spende der AKWL.
Bundesweit haben viele Studierendenwerke der Universitäten Nothilfefonds für die von den Corona-Maßnahmen betroffenen Studenten eingerichtet. Sie vergeben in der Regel schnelle, nicht-erstattungspflichtige Zuschüsse für besonders akute Notlagen.
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