Patientendaten-Schutzgesetz

Länder wollen Ausnahmen vom Zuweisungsverbot

Berlin - 15.05.2020, 11:45 Uhr

Der Bundesrat hat eine Stellungnahme zum Patientendaten-Schutzgesetz beschlossen, in der Ausnahmen vom Zuweisungsverbot gefordert werden. (s / Foto: imago images / Popow)

Der Bundesrat hat eine Stellungnahme zum Patientendaten-Schutzgesetz beschlossen, in der Ausnahmen vom Zuweisungsverbot gefordert werden. (s / Foto: imago images / Popow)


Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das derzeit im Kabinettsentwurf eines Patientendaten-Schutzgesetzes vorgesehene strikte Zuweisungsverbot für E-Rezepte zu lockern. Es gelte, dem Versorgungsalltag angepasste Ausnahmen zuzulassen. Eine entsprechende Stellungnahme beschloss das Plenum am heutigen Freitag.

Der Bundesrat positioniert sich zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG). In einer heute beschlossenen Stellungnahme kritisieren die Länder, wie zuvor vom Gesundheitsausschuss empfohlen, unter anderem das im Entwurf strikt geregelte Zuweisungsverbot für E-Rezepte. Die geplante Regelung werde dem Versorgungsalltag in Bezug auf elektronische Verordnungen nicht gerecht. „Es fehlt die Definition gesetzlicher, an der Versorgungsrealität orientierter Ausnahmesituationen, in denen gestattet ist, ein Rezept direkt an eine Apotheke zu übermitteln“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrats. Aktuell sei etwa die Zytostatikaversorgung als ein solcher Fall definiert.

Die flächendeckende Einführung der Telemedizin werde nach Auffassung der Länderkammer weitere Situationen schaffen, in denen elektronische Verordnungen direkt an Apotheken versandt werden sollten. So sei zum Beispiel nicht jeder Versicherte in der Lage, E-Rezepte zu empfangen. „Für solche Situationen bedarf es zukünftig gesetzlich definierter Ausnahmetatbestände und der engmaschigen Kontrolle des Zuweisungsverhaltens. Nur so kann das aktuell stattfindende Makeln von Rezepten unter anderem per Fax zukünftig vermieden beziehungsweise zumindest transparent abgebildet werden.“

Bevor das Übermitteln einer elektronischen Verordnung erlaubt ist, soll nach dem Willen des Bundesrats zunächst schriftlich die Zustimmung des Patienten oder dessen Vertreters eingeholt werden. „Versicherte oder die jeweiligen gesetzlichen Vertreter könnten den Verordnenden eine schriftliche Einwilligung erteilen, in Ausnahmesituationen Rezepte zu übermitteln, die dort hinterlegt wird, oder sie können eine Stammapotheke benennen, an welche sämtliche Rezepte übermittelt werden.“ Das Zuweisungsverhalten bei elektronischen Rezepten müsse statistisch auswertbar sein, unterstreichen die Länder. „Bei Auffälligkeiten könnte dieses überprüft werden.“ Am geplanten Makelverbot wollen sie aber grundsätzlich nicht rütteln.

Keine Sympathie für E-Rezept-Pflicht

Kritisch sieht der Bundesrat auch die ab Januar 2022 vorgesehene E-Rezept-Pflicht. „Der Versicherte sollte bei den ärztlichen Verordnungen ein echtes Wahlrecht zwischen einer Verordnung in elektronischer Form und einer Verordnung in Papierform haben“, finden die Abgeordneten. Ansonsten folge daraus faktisch ein Smartphone-Zwang für die Patienten. Die Länder bitten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren einen Anspruch der Versicherten auf Papierrezepte zu erwägen.

Die Stellungnahme des Bundesrats wird nun der Bundesregierung übermittelt. Ob diese den Empfehlungen der Länderkammer folgt, bleibt ihr überlassen: Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Die Lobby ist am Werk

von ratatosk am 18.05.2020 um 14:57 Uhr

Die Adlaten in der Politik werden schon erfolgreich bearbeitet. Hier werden die Lücken gebrochen, damit der Hebel dann angesetzt werden kann. Ein Bruch der Ausnahmen wird in D zu Lasten der Konzerne sowieso nie geahndet,

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