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Wie Corona die Apothekenwelt verändert (Teil 3)
Apotheker in Europa mit neuen Abgabe- und Versorgungsrechten
Seit dem Beginn der Coronakrise haben nicht nur die Apotheker in Deutschland neue Aufgaben, Rechte aber auch Pflichten: In vielen anderen europäischen Ländern sind ebenfalls neue, arzneimittelspezifische Dienstleistungen und Versorgungsmöglichkeiten hinzugekommen, die die Pharmazeuten übernehmen. DAZ.online hat sich mithilfe des EU-Apothekerverbands PGEU in Europa umgeschaut: Inwiefern wurden die Apothekensystem in den vergangenen Wochen angepasst? Teil 3 unserer Mini-Serie befasst sich unter anderem mit der Substitutionstherapie und mit neuen Abgaberechten.
Neben einer Vergütung für den Botendienst und mehr Spielraum für Apotheken beim Austausch nicht vorrätiger und nicht lieferfähiger Arzneimittel gibt es hierzulande aufgrund des Coronavirus auch Erleichterungen bei der Versorgung Opioidabhängiger mit Substitutionsmitteln. So sind beispielsweise Notfallverschreibungen möglich und der Sichtbezug kann statt in den Räumen der Apotheke auch im Botendienst erfolgen. Auch in anderen europäischen Ländern haben die Apotheker neue Aufgaben übernommen. Hier ein Überblick:
Österreich: Mitte März hat die Regierung mehrere Verordnungsvorgaben bei der Substitutionstherapie gelockert. Demnach entfällt aktuell die sogenannte Vidierung der Rezepte durch Amtsärzte. Derzeit muss also nicht zusätzlich geprüft werden, ob eine medizinische Notwendigkeit besteht und ob alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Auch die Abgaberegeln in der Apotheke wurden gelockert. Patienten in Substitutionsbehandlung müssen nicht mehr jeden Tag in die Apotheke, um das Medikament unter Sichtkontrolle einzunehmen. Für stabilere Patienten galt die Regel, dass ein Erscheinen mindestens einmal in der Woche in der Apotheke vorgegeben war. Derzeit ist es so, dass der Amtsarzt nicht vidiert und der Apotheker grundsätzlich einen Monatsbedarf mitgeben darf, wenn der Patient stabil ist. Außerdem gibt es auch bei der Versorgung von Schmerzpatienten mit Opioiden derzeit die Möglichkeit, dass der Arzt die Rezepte vorerst per Fax oder Mail in die Apotheke schickt, damit der Patient auch ohne Originalrezept und möglichen zweiten Apothekenbesuch schnell versorgt werden kann.
Kroatien: Apotheker in Kroatien dürfen derzeit auch Hämophilie-Medikamente abgeben. Bisher waren diese Arzneimittel ausschließlich in Kliniken oder direkt von Fachärzten abgegeben worden.
Mini-Serie „Wie Corona die Apothekenwelt verändert"
Wie Corona die Apothekenwelt verändert (Teil 1)
Mehr Rezept-Rechte für Apotheker in vielen Ländern
Wie Corona die Apothekenwelt verändert (Teil 2)
Botendienste und Telepharmazie-Angebote in vielen Ländern ausgeweitet
Frankreich: In Frankreich gelten schon seit Ende März neue Abgaberechte für Apotheker bei Betäubungsmitteln. Um die Zahl der Arztkontakte von Patienten zu verringern, dürfen Apotheker unter bestimmten Umständen ein BtM auch ohne neues Rezept erneut abgeben, wenn der Vorrat des Patienten aufgebraucht ist. Der Arzt muss diesem Verfahren schriftlich zustimmen, außerdem muss es sich um eine stetige Medikation handeln, die voraussichtlich nicht geändert werden soll. Die BtM-Folge-Abgaben dürfen maximal bis Ende Mai erfolgen.
Außerdem wurden Apotheker ebenfalls in strengen Ausnahmefällen dazu ermächtigt, Arzneimittel abzugeben, die normalerweise Kliniken vorbehalten sind. Die Regelung richtet sich an Patienten, die aufgrund eines Infektionsrisikos oder wegen einer Quarantäne nicht zur Verabreichung in die Klinik können. Der Patient kann das Arzneimittel dann bei der Vor-Ort-Apotheke in der Nähe anfragen. Die Apotheke lässt sich vom Arzt das Rezept schicken und bereitet das Medikament in einer sicheren Verpackung für den Transport vor. Sie übergibt das Paket an einen Fahrer des Großhandels, der das Paket zur Wohnung des Patienten bringt. Wer das Arzneimittel gegebenenfalls vor Ort verabreicht, ist nicht klar. Die Verordnung sieht hier keine Regelung vor.
Chroniker werden zuhause von Apothekern versorgt
Italien: Seit Ende März dürfen Apotheker an COVID-19 erkrankte Patienten, die nicht im Krankenhaus liegen, aber eine Sauerstoff-Versorgung benötigen, mit Sauerstoffflaschen versorgen. In Italien muss jeder Apotheker eine gewisse Anzahl an Sauerstoffflaschen vorrätig haben. Ein Verkauf dieser Flaschen ist verboten. Während der COVID-19-Pandemie ist es den Apothekern aber erlaubt, beispielsweise in Notfällen, Sauerstoffflaschen zu Patienten zu bringen und den Patienten eine Atemmaske anzulegen.
Portugal: Auch in Portugal dürfen Apotheker während der Coronakrise Arzneimittel abgeben, die normalerweise nur in Krankenhäusern verabreicht werden. Laut der dort erlassenen Verordnung müssen der Klinikapotheker und der Vor-Ort-Apotheker gemeinsam entscheiden, wie die Arzneimittelversorgung von Patienten geregelt werden kann, wenn der Patient aufgrund einer Quarantäne oder einer Erkrankung nicht in die Klinik kommen kann. Medienberichten zufolge profitieren davon insbesondere Patienten mit Krebs, HIV/Aids, Multipler Sklerose und anderen chronischen Erkrankungen. Den Berichten zufolge wurden schon mehr als 8.300 Patienten im Land auf diese Weise zuhause versorgt.
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