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Konjunkturpaket
Bundesregierung: Eine Milliarde Euro für inländische Arzneimittel-Produktion
Nationale Reserve an persönlicher Schutzausrüstung
Die Koalitionsparteien haben noch eine Reihe weiterer Beschlüsse gefasst, die für den Arzneimittel- und Apothekensektor relevant sein könnten:
- 750 Millionen Euro sollen in die Entwicklung eines oder mehrerer Impfstoffe gegen das Coronavirus investiert werden. Konkret sollen die Initiative CEPI und deutsche Impfstoffentwicklungen gestärkt werden, damit „ein wirksamer und sicherer Impfstoff zeitnah zur Verfügung steht und auch in Deutschland schnell produziert werden kann“. Zur Förderung der Entwicklung und der Sicherstellung der Produktionskapazitäten sowie einer frühzeitigen Produktionsaufnahme werde der Bund Mittel bereitstellen. Darüber hinaus solle langfristig daran gearbeitet werden, dass die Impfstoffentwicklung so weiterentwickelt wird, dass bei zukünftig auftretenden neuen Erregern möglichst noch schneller und effizienter eine Impfstoffentwicklung und -produktion erfolgen könne, heißt es weiter.
- Außerdem will der Bund für Ausgaben von einer Milliarde Euro eine nationale Reserve an persönlicher medizinischer Schutzausrüstung aufbauen. Dies müsse jedoch auch dezentral in den medizinischen Einrichtungen und beim Katastrophenschutz der Länder erfolgen. Auch für die Krankenhäuser soll es des Weiteren ein „Zukunftsprogramm“ geben – für 3 Milliarden Euro. Und der öffentliche Gesundheitsdienst soll mit 4 Milliarden Euro gestärkt werden.
- Die Bundesregierung will vermeiden, dass in den Sozialversicherungen zu hohe Beiträge nach der Krise entstehen. Um eine Steigerung der Lohnnebenkosten zu verhindern, soll es eine „Sozialgarantie 2021“ geben, bei der die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent stabilisiert werden sollen und darüber hinaus gehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt jedenfalls bis zum Jahr 2021 gedeckt werden. Kostenpunkt: 5,3 Milliarden Euro alleine für 2020.
- Der Fördersatz der steuerlichen Forschungszulage wird rückwirkend zum 1. Januar 2020 und befristet bis Ende 2025 auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Millionen Euro pro Unternehmen gewährt. Damit werde ein Anreiz gesetzt, dass Unternehmen trotz der Krise in Forschung und Entwicklung und damit in die Zukunftsfähigkeit ihrer Produkte investieren. Die Kosten dafür: 1 Milliarde Euro.
Das Konjunkturpaket wird als nächstes im Bundestag und im Bundesrat besprochen werden müssen. Hier sind natürlich noch Änderungen möglich.
1 Kommentar
Aktuelle Gesundheitsbewertung 1/130 ... so deutlich konnte sich bisher unsere Bundesregierung selten artikulieren ...
von Christian Timme am 04.06.2020 um 10:10 Uhr
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