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Schulungsleitfaden der BAK zu Modellprojekten
Was Apotheker zum Grippeimpfen „können“ müssen
Acht Stunden bis zur Grippeimpfung
Nach dem Schulungsleitfaden der Bundesapothekerkammer sollen Apotheker nach Abschluss der Fortbildung entscheiden können, welche Patienten in der Apotheke gegen Influenza geimpft werden können und welche eher zum Arzt geschickt werden sollen. Sie können die Patienten über die Grippeschutzimpfung informieren und beraten und diese auch durchführen. Zu guter Letzt müssen sie wissen, welche Notfallmaßnahmen bei akuten Impfreaktionen einzuleiten sind.
Die Schulung dauert acht Stunden und umfasst fünf Module:
1. Influenza – Theorie (1 Stunde)
2. Grippeschutzimpfung – Theorie (1 Stunde)
3. Information und Beratung (2 Stunden)
4. Durchführung der Impfung (mindestens 2 Stunden)
5. Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Impfreaktionen (2 Stunden)
Die Absolvierung der beiden ersten Teile ist Voraussetzung für die Teilnahme an den restlichen Modulen. Sie können auch termin- und ortsunabhängig angeboten werden, zum Beispiel im Rahmen eines Web-basierten Trainings oder Webcasts, schlägt die BAK vor.
Montgomery über impfende apotheker
„Schuster, bleib bei deinen Leisten“
Westfalen-Lippe
Ärzte und Apotheker zoffen sich wegen Apotheken-Impfungen
Interessant dürfte für die Apotheker vor allem Schulungspunkt 4 sein, bei dem es um die tatsächliche Impfung geht. Neben räumlichen Voraussetzungen und Hygiene- und Schutzmaßnahmen lernen Apotheker die richtige Auswahl des Impfstoffs und dessen Vorbereitung. Nach dem Impfen in der Theorie üben sie zunächst am Modell und dann am Menschen die praktische Impfung inklusive der Kriterien, nach denen eine geeignete Einstichstelle gewählt wird. Einen genauen Plan gibt es auch, wie mit anaphylaktischen Reaktionen auf eine Impfung umzugehen ist. Hier sollen Apotheker Unterricht bekommen, wie Bewusstsein und Vitalfunktionen geprüft werden und die Reanimation durchgeführt wird. Manche Ärzte beäugen genau dieses Szenario kritisch und sind skeptisch, ob Apotheker diese Notfallmaßnahmen leisten können.
Eine Lernerfolgskontrolle schließt die Impf-Fortbildung ab.
An Hepatitis-Impfung denken!
Mit Blick auf den praktischen Teil der Fortbildung (Teil 4: Durchführung der Grippeschutzimpfung) rät die BAK den Schulungsteilnehmern jetzt schon, ihren Impfstatus für Hepatitis B zu überprüfen und sich gegebenenfalls dagegen impfen zu lassen.
6 Kommentare
Butter vom Brot
von PiPaPo am 22.06.2020 um 10:09 Uhr
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Grippeimpfen
von Gregor Huesmann am 21.06.2020 um 13:37 Uhr
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Hoheit über den eigenen Körper
von Dagmar Rehak am 17.06.2020 um 3:37 Uhr
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Impfen in der Apotheke
von Nachdenker am 16.06.2020 um 15:02 Uhr
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Für die Akten
von Reinhard Rodiger am 16.06.2020 um 13:02 Uhr
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Ja was denn?
von Karl Friedrich Müller am 16.06.2020 um 11:48 Uhr
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