- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Was Apotheker zum ...
Schulungsleitfaden der BAK zu Modellprojekten
Was Apotheker zum Grippeimpfen „können“ müssen
Apotheker dürfen gegen Grippe impfen, zunächst jedoch nur in Modellprojekten. Das Ziel dahinter ist hoch gesteckt: Die Impfquote soll besser werden. Damit Apotheker jedoch den Grippeschutz verabreichen dürfen, bedarf es einer Schulung. Die Bundesapothekerkammer hat nun ein Curriculum erstellt, das DAZ.online exklusiv vorliegt: Grippeimpfung in Apotheken - Theorie und Praxis. Was müssen Apotheker also wissen, lernen, können, um künftig gegen Influenza zu impfen? Und wie lange dauert die Fortbildung?
Nach § 132j SGB V1 können öffentliche Apotheken im Rahmen regionaler Modellprojekte gesetzlich krankenversicherte Personen gegen Grippe impfen. Ziel ist es, die Impfquote zu erhöhen und die Durchimpfung der Bevölkerung zu verbessern. Möglich ist das seit dem 1. März, als das Masernschutzgesetz in Kraft getreten ist. Dieses sieht auch Modellprojekte zu Grippeschutzimpfungen in der Apotheke vor. Das ist jedoch nur dann möglich, wenn das Berufsrecht dem nicht entgegensteht.
Mehr zum Thema
AKWL-Kammerversammlung
Apotheker in Westfalen-Lippe sagen ja zur Grippeimpfung
BAH-Switch-Konferenz
Würde ein OTC-Switch der Grippeimpfung die Impfquote verbessern?
Die Bundesapothekerkammer hat nun eine Leitlinie zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken erstellt. Der Entwurf liegt DAZ.online vor. Abgehandelt werden unter anderem die formalen Voraussetzungen, aber auch räumliche Anforderungen, Hygienemaßnahmen und Arbeitsschutz oder auch, wie der Apotheker feststellen kann, ob der Patient überhaupt impfgeeignet ist.
Curriculum der BAK für Impfapotheker
Damit Apotheker an dem Modellprojekt teilnehmen können, müssen sie eine spezielle Impf-Schulung absolviert haben. Auch darüber hat sich die BAK Gedanken gemacht und ein „Curriculum Grippeschutzimpfung in öffentlichen Apotheken Theorie und Praxis“ erstellt. Bei einer außerordentlichen Vorstandssitzung am 16. Juni will man darüber sprechen. Was müssen Apotheker können, um Grippeschutzimpfungen in Apotheken durchführen zu dürfen?
Acht Stunden bis zur Grippeimpfung
Nach dem Schulungsleitfaden der Bundesapothekerkammer sollen Apotheker nach Abschluss der Fortbildung entscheiden können, welche Patienten in der Apotheke gegen Influenza geimpft werden können und welche eher zum Arzt geschickt werden sollen. Sie können die Patienten über die Grippeschutzimpfung informieren und beraten und diese auch durchführen. Zu guter Letzt müssen sie wissen, welche Notfallmaßnahmen bei akuten Impfreaktionen einzuleiten sind.
Die Schulung dauert acht Stunden und umfasst fünf Module:
1. Influenza – Theorie (1 Stunde)
2. Grippeschutzimpfung – Theorie (1 Stunde)
3. Information und Beratung (2 Stunden)
4. Durchführung der Impfung (mindestens 2 Stunden)
5. Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Impfreaktionen (2 Stunden)
Die Absolvierung der beiden ersten Teile ist Voraussetzung für die Teilnahme an den restlichen Modulen. Sie können auch termin- und ortsunabhängig angeboten werden, zum Beispiel im Rahmen eines Web-basierten Trainings oder Webcasts, schlägt die BAK vor.
Montgomery über impfende apotheker
„Schuster, bleib bei deinen Leisten“
Westfalen-Lippe
Ärzte und Apotheker zoffen sich wegen Apotheken-Impfungen
Interessant dürfte für die Apotheker vor allem Schulungspunkt 4 sein, bei dem es um die tatsächliche Impfung geht. Neben räumlichen Voraussetzungen und Hygiene- und Schutzmaßnahmen lernen Apotheker die richtige Auswahl des Impfstoffs und dessen Vorbereitung. Nach dem Impfen in der Theorie üben sie zunächst am Modell und dann am Menschen die praktische Impfung inklusive der Kriterien, nach denen eine geeignete Einstichstelle gewählt wird. Einen genauen Plan gibt es auch, wie mit anaphylaktischen Reaktionen auf eine Impfung umzugehen ist. Hier sollen Apotheker Unterricht bekommen, wie Bewusstsein und Vitalfunktionen geprüft werden und die Reanimation durchgeführt wird. Manche Ärzte beäugen genau dieses Szenario kritisch und sind skeptisch, ob Apotheker diese Notfallmaßnahmen leisten können.
Eine Lernerfolgskontrolle schließt die Impf-Fortbildung ab.
An Hepatitis-Impfung denken!
Mit Blick auf den praktischen Teil der Fortbildung (Teil 4: Durchführung der Grippeschutzimpfung) rät die BAK den Schulungsteilnehmern jetzt schon, ihren Impfstatus für Hepatitis B zu überprüfen und sich gegebenenfalls dagegen impfen zu lassen.
6 Kommentare
Butter vom Brot
von PiPaPo am 22.06.2020 um 10:09 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Grippeimpfen
von Gregor Huesmann am 21.06.2020 um 13:37 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Hoheit über den eigenen Körper
von Dagmar Rehak am 17.06.2020 um 3:37 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Impfen in der Apotheke
von Nachdenker am 16.06.2020 um 15:02 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Für die Akten
von Reinhard Rodiger am 16.06.2020 um 13:02 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Ja was denn?
von Karl Friedrich Müller am 16.06.2020 um 11:48 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.