Schulungsleitfaden der BAK zu Modellprojekten

Was Apotheker zum Grippeimpfen „können“ müssen

Stuttgart - 16.06.2020, 07:00 Uhr

Wo muss die Spritze rein? In Modellprojekten dürfen Apotheker gegen Grippe impfen. Vorher lernen sie in einer Fortbildung, wie das geht. Die BAK hat eine Schulung erstellt. (x / Foto: Klaus Eppele / stock.adobe.com)

Wo muss die Spritze rein? In Modellprojekten dürfen Apotheker gegen Grippe impfen. Vorher lernen sie in einer Fortbildung, wie das geht. Die BAK hat eine Schulung erstellt. (x / Foto: Klaus Eppele / stock.adobe.com)


Apotheker dürfen gegen Grippe impfen, zunächst jedoch nur in Modellprojekten. Das Ziel dahinter ist hoch gesteckt: Die Impfquote soll besser werden. Damit Apotheker jedoch den Grippeschutz verabreichen dürfen, bedarf es einer Schulung. Die Bundesapothekerkammer hat nun ein Curriculum erstellt, das DAZ.online exklusiv vorliegt: Grippeimpfung in Apotheken - Theorie und Praxis. Was müssen Apotheker also wissen, lernen, können, um künftig gegen Influenza zu impfen? Und wie lange dauert die Fortbildung?

Nach § 132j SGB V1 können öffentliche Apotheken im Rahmen regionaler Modellprojekte gesetzlich krankenversicherte Personen gegen Grippe impfen. Ziel ist es, die Impfquote zu erhöhen und die Durchimpfung der Bevölkerung zu verbessern. Möglich ist das seit dem 1. März, als das Masernschutzgesetz in Kraft getreten ist. Dieses sieht auch Modellprojekte zu Grippeschutzimpfungen in der Apotheke vor. Das ist jedoch nur dann möglich, wenn das Berufsrecht dem nicht entgegensteht.

Die Bundesapothekerkammer hat nun eine Leitlinie zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken erstellt. Der Entwurf liegt DAZ.online vor. Abgehandelt werden unter anderem die formalen Voraussetzungen, aber auch räumliche Anforderungen, Hygienemaßnahmen und Arbeitsschutz oder auch, wie der Apotheker feststellen kann, ob der Patient überhaupt impfgeeignet ist.

Curriculum der BAK für Impfapotheker

Damit Apotheker an dem Modellprojekt teilnehmen können, müssen sie eine spezielle Impf-Schulung absolviert haben. Auch darüber hat sich die BAK Gedanken gemacht und ein „Curriculum Grippeschutzimpfung in öffentlichen Apotheken Theorie und Praxis“ erstellt. Bei einer außerordentlichen Vorstandssitzung am 16. Juni will man darüber sprechen. Was müssen Apotheker können, um Grippeschutzimpfungen in Apotheken durchführen zu dürfen?

Acht Stunden bis zur Grippeimpfung

Nach dem Schulungsleitfaden der Bundesapothekerkammer sollen Apotheker nach Abschluss der Fortbildung entscheiden können, welche Patienten in der Apotheke gegen Influenza geimpft werden können und welche eher zum Arzt geschickt werden sollen. Sie können die Patienten über die Grippeschutzimpfung informieren und beraten und diese auch durchführen. Zu guter Letzt müssen sie wissen, welche Notfallmaßnahmen bei akuten Impfreaktionen einzuleiten sind.

Die Schulung dauert acht Stunden und umfasst fünf Module:

1.     Influenza – Theorie (1 Stunde)

2.     Grippeschutzimpfung – Theorie (1 Stunde)

3.     Information und Beratung (2 Stunden)

4.     Durchführung der Impfung (mindestens 2 Stunden)

5.     Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Impfreaktionen (2 Stunden)

Die Absolvierung der beiden ersten Teile ist Voraussetzung für die Teilnahme an den restlichen Modulen. Sie können auch termin- und ortsunabhängig angeboten werden, zum Beispiel im Rahmen eines Web-basierten Trainings oder Webcasts, schlägt die BAK vor.

Interessant dürfte für die Apotheker vor allem Schulungspunkt 4 sein, bei dem es um die tatsächliche Impfung geht. Neben räumlichen Voraussetzungen und Hygiene- und Schutzmaßnahmen lernen Apotheker die richtige Auswahl des Impfstoffs und dessen Vorbereitung. Nach dem Impfen in der Theorie üben sie zunächst am Modell und dann am Menschen die praktische Impfung inklusive der Kriterien, nach denen eine geeignete Einstichstelle gewählt wird. Einen genauen Plan gibt es auch, wie mit anaphylaktischen Reaktionen auf eine Impfung umzugehen ist. Hier sollen Apotheker Unterricht bekommen, wie Bewusstsein und Vitalfunktionen geprüft werden und die Reanimation durchgeführt wird. Manche Ärzte beäugen genau dieses Szenario kritisch und sind skeptisch, ob Apotheker diese Notfallmaßnahmen leisten können.

Eine Lernerfolgskontrolle schließt die Impf-Fortbildung ab.

An Hepatitis-Impfung denken!

Mit Blick auf den praktischen Teil der Fortbildung (Teil 4: Durchführung der Grippeschutzimpfung) rät die BAK den Schulungsteilnehmern jetzt schon, ihren Impfstatus für Hepatitis B zu überprüfen und sich gegebenenfalls dagegen impfen zu lassen.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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6 Kommentare

Butter vom Brot

von PiPaPo am 22.06.2020 um 10:09 Uhr

die Apotheker lassen sich die Butter vom Brot nehmen (Rx Versand Verbot wird nicht weiter verfolgt), dazu instrumentalisieren, über die Impfdiskussion mit den Ärzten eine glücklose Figur zu machen, Spahn lehnt sich zurück und seine Rechnung geht auf.

Wir BRAUCHEN KEINE IMPFUNG in der Apotheke, es gibt genug Praxen mit geschultem Personal, Einrichtungen und Kompetenz für weitergehende Versorgung, so denn eine notwendig wird. Wer bezahlt die Versicherung für die Haftungsfrage, die aus der Impfung erwächst? Allein für die Zusatzkosten werden eine Menge Impflinge notwendig sein, bis überhaupt eine schwarze Null resultiert.

Apotheker, weigert euch, hier den Deppen zu machen!!

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Grippeimpfen

von Gregor Huesmann am 21.06.2020 um 13:37 Uhr

Ob die Arzthelferin bei meiner Ärztin auch einen solchen Kurs besucht hat? Seit Jahren impft sie mich gegen Grippe, ob die Ärztin da ist oder nicht.

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Hoheit über den eigenen Körper

von Dagmar Rehak am 17.06.2020 um 3:37 Uhr

Wir reden da über Leibeigenschaft. Nicht der Impfling entscheidet, wer was mit seinem Körper macht, sondern der Gesetzgeber.
Tatsächlich ist das die alleinige Entscheidung des Impflings und kann und darf der Impfling sich auch selbst impfen.

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Impfen in der Apotheke

von Nachdenker am 16.06.2020 um 15:02 Uhr

Ich bin Pharmazeut und kei Arzt! Ich werde NICHT impfen - das Risiko ist nicht absehbar! Laßt dem Arzt, was des Arztes ist und dem Apotheker, was des Apothekers ist!

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Für die Akten

von Reinhard Rodiger am 16.06.2020 um 13:02 Uhr

"Leitfaden zum Untergang" , so wäre es ein richtiger Titel.

Es bleibt WAHNSINN, Leistungen OHNE jegliche fundierte wirtschaftliche Prüfung , OHNE Definition der roten Linie, OHNE substantielle Einigung mit der Ärzteschaft, OHNE konkreter Machtmissbrauchsbegrenzung der KK , OHNE Reichweitenanlyse/Kostenplanung bei voller Umsetzung etc ÜBERHAUPT anzubieten.

Wer sich so aufstellt, lässt erkennen, dass er dem Geschäft nicht gewachsen sein wird oder eigennützige kontraproduktive Ziele verfolgt..Leistungen ohne Businessplan mit standesweiter Reichweite anzubieten , kann nur als Förderprogramm für Wenige betrachtet werden, die davon leben, dass solche Angebote die Mehrheit aus dem Geschäft schiessen.

Es wäre eine Gelegenheit. darzulegen, welche Kosten real durch zusätzliche Leistungen entstehen und so unter Bezug auf die bisher unbeantworteten Fragen aus 2hM Klarheit zur Reichweite von Leistungen zu schaffen.Personell und Finanziell.Chance verpasst. Cui bono?

Die Krise hat gezeigt, dass angemessene Handlungsfreiheit politisch gegenüber den KK durchgesetzt werden musste.Doch bald geht es zurück zum unlimitierten Machtmissbrauch der KK.Ich habe nichts gehört, das zu begrenzen. Genau das ist aber die Voraussetzung für ein Funktionieren des Versorgungsauftrags.Dessen Aufgabe ist der Keim zum Untergang.

Es ist dieses voraussetzungslose Ausliefern an die Krankenkassenwillkür und deren Schlacht/Schikanepläne, die den Untergang vollenden.

Nicht zuletzt: Allein aus den Leitlinien lässt sich ableiten, dass es sich um subalternes Tun handelt.Der Arzt darf delegieren, der Apotheker nicht.Gleichwertigkeit sieht anders aus.

Wenigsten für die Akten soll dieser Wahnsinn festgehalten werden.Niemand soll sagen, er habe nichts gewusst.





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Ja was denn?

von Karl Friedrich Müller am 16.06.2020 um 11:48 Uhr

Er muss erkennen, dass es sich nicht lohnt.
Finanziell ein Zuschussgeschäft.
Die Ausbeutung durch „Mischkalkulation“ muss aufhören.
Immer nur Forderungen an uns, dafür immer mehr Gewinn wegnehmen.
Es ist ja nicht nur die fehlende Erhöhung, sondern auch die Freigabe der OTC Preise und der Versand, die uns sehr viel Geld kosten. Damit werden wir immer abhängiger von KK und Politik.
Die KK haben schon gezeigt, wo die Reise hin geht. Neue Aufgaben, die durch Kürzung des Packungshonorars finanziert werden sollen.

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