Apothekerkammer Schleswig-Holstein

Nachjustierung beim Notdienst

Kiel - 18.06.2020, 16:30 Uhr

Weniger Apotheken im Land machen es nötig, die Notdienstverteilung in Schleswig-Holstein nachzujustieren. (x / Foto: imago images / Future Image)

Weniger Apotheken im Land machen es nötig, die Notdienstverteilung in Schleswig-Holstein nachzujustieren. (x / Foto: imago images / Future Image)


Fünf Jahre nach Einführung der computergestützten Notdienstverteilung justiert die Apothekerkammer Schleswig-Holstein das System nach. Denn im Land gibt es seitdem etwa 100 Apotheken weniger. An Orten mit niedriger Apothekendichte werden künftig auch geringfügig weitere Wege zur Apotheke als bisher möglich. Damit lässt sich die Zahl der Notdienste auf 39 pro Jahr begrenzen.

Die Apothekerkammer Schleswig-Holstein hatte vor fünf Jahren eine neue Notdienstregelung mit einer computergestützten Verteilung eingeführt. Nun sah die Kammer die Zeit für eine Nachjustierung gekommen. Diese fand bei der Kammerversammlung am gestrigen Mittwoch statt, die als Webmeeting abgehalten wurde. Kammerpräsident Dr. Kai Christiansen erklärte, die Verteilung funktioniere reibungslos.

100 Apotheken weniger im Land

Seit der Planung des Systems sei die Zahl der Apotheken im Land von damals 734 um etwa 100 zurückgegangen, einige Apotheken würden mehr als 50 Dienste pro Jahr leisten und die Schere der Dienstbelastung zwischen Stadt und Land gehe immer weiter auseinander. Landapotheken mit vielen Notdiensten seien praktisch unverkäuflich und würden darum langfristig nicht mehr zur Verfügung stehen. Darum schlug die Kammer vor, die Notdienste bei der Planerstellung auf 39 Dienste pro Jahr zu begrenzen. Dazu sollten in Gebieten mit geringer Apothekendichte geringfügige Überschreitungen der vorgesehenen Entfernungsgrenzen zugelassen werden, um an einigen Tagen auch etwas weiter entfernt liegende Apotheken einzubeziehen. Dies sei ein guter Kompromiss zwischen der Belastung der Apotheken und der Versorgung der Bevölkerung. Denn es bringe der Bevölkerung auch nichts, wenn die Zahl der Apotheken immer weiter sinke. Außerdem schlug die Kammer vor, in Großstädten an Sonn- und Feiertagen jeweils eine zusätzliche Apotheke zum Dienst einzuteilen, um dort die hohe Arbeitsbelastung an diesen Tagen zu verringern. Damit hätten alle Apotheken mindestens zehn Dienste pro Jahr wahrzunehmen.

Kammerjustitiar Dr. Stefan Zerres betonte, dass die Struktur der Notdienstverteilung beibehalten werde. Das System habe sich bewährt. Es gehe darum, in das Programm einzugreifen und die Höchstwerte für die Entfernungen mal zu überschreiten. Dies betreffe nur wenige Orte, beispielsweise Niebüll und die Halbinsel Eiderstedt. Statt höchstens 38 Kilometern könne die Entfernung auch mal 40 Kilometer betragen.

Bevölkerung darf sinkende Apothekenzahl erleben

Im Webmeeting wurde die mehrheitliche Zustimmung für die geplante Änderung deutlich. Formal entscheidend sind bei dieser Form der Veranstaltung jedoch die schriftlichen Abstimmungsergebnisse, die die Delegierten per Post senden. In der Diskussion wurde vor einer möglichen ungünstigen Öffentlichkeitswirkung gewarnt. Doch Christiansen entgegnete, dies sei auch eine Gelegenheit auf die Situation der Apotheken hinzuweisen. Die sei nicht rosig, wenn es 100 Apotheken weniger gibt, und „das darf die Bevölkerung auch erleben“, erklärte Christiansen. Zum Arzt müssten die Menschen auch weit fahren und möglicherweise werde es irgendwann ganz neue Notdienstformen bei den ärztlichen Anlaufpraxen geben. Auch Teildienste seien denkbar, wenn die Vergütung aus dem Notdienstfonds angepasst werde.


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.