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Apothekenmonitor 2020
Schweiz: Interesse an Dienstleistungen der Apotheken gesunken
Vergütung der Beratung wird immer noch vielfach für „Abzocke“ gehalten
Mit dem revidierten Heilmittelgesetz dürfen Apotheker in der Schweiz gewisse Behandlungen durchführen und rezeptpflichtige Medikamente ohne vorherigen Arztbesuch direkt abgeben. Wegen des eingeschränkten Hausärztedienstes während des Corona-Shutdowns wurden die Prüfung und Weiterführung von Dauerrezepten laut GFS Bern stark nachgefragt. Sollen die Apotheker für diesen Service und für die sonstige Beratung extra Geld bekommen? Auch damit hat sich der Apothekenmonitor 2020 befasst.
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Nach den Rückläufen wird die Abgeltung für Apotheken-Dienstleistungen von der Bevölkerung zwar mehrheitlich akzeptiert, aber hier machen sich deutliche Unterschiede bemerkbar. So sind etwa zwei Drittel mit der Vergütung für direkte Medikamenten-Verschreibungen ohne Arzt „eher/sehr einverstanden“. Anders sieht dies aus, wenn es um eine Medikamenten-Abgabe auf ärztliches Rezept oder eine Beratung ohne Medikamenten-Abgabe geht. Hier sind nur 28 beziehungsweise 38 Prozent der Befragten damit einverstanden, dass die Apotheker dafür ein eigenes Honorar erhalten sollen. GFS Bern zieht daraus den Schluss, dass die Bevölkerung „komplette“ Dienstleistungspakete inklusive Beratung und Medikamentenverschreibung zwar als abgeltungswürdig anerkennt, aber mehrheitlich nicht dazu bereit ist, für weniger sichtbare Teilleistungen einer Behandlung zu bezahlen. So halten immerhin 47 Prozent den Beratungszuschlag für Abzockerei.
„Wir müssen unsere pharmazeutische Begleitung und unsere gründlichen Abklärungen für Patientinnen und Patienten sichtbarer machen“, meint PharmaSuisse-Präsident Fabian Vaucher selbstkritisch, „mit dem wichtigen Nebeneffekt, dass Patientinnen und Patienten sicherer werden im Umgang mit ihren Medikamenten.“
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