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Umfrage
Wie wirkt sich die Coronakrise auf die Freien Berufe aus?
Das Institut für Freie Berufe (IFB) hat mehr als 2.600 selbstständige Freiberufler zu den wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie befragt. Demnach drohen in den Freien Berufen mindestens 400.000 Stellen wegzubrechen.
„Die Lage ist für viele Freiberufler ausgesprochen ernst, knapp zwei Drittel der befragten Freiberufler sind massiv betroffen“, sagt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des Bundesverbands Freier Berufe (BFB). Besonders gefährdet seien junge Unternehmen, die seit 2019 gegründet wurden, und kleine Freiberufler-Einheiten mit bis zu zehn Beschäftigten. Ursache sei der deutliche Auftragsrückgang von mehr als 50 Prozent, den jeder dritte Freiberufler verzeichnet. Das schlage auf die Personalplanung durch: „Nachdem bereits erste Stellen abgebaut werden mussten, sind mindestens 400.000 weitere Stellen in Gefahr“, so Ewer.
Wirtschaftlicher Schaden auch bei Freien Heilberufen
Laut der Umfrage ist der entstandene wirtschaftliche Schaden für fast jeden dritten Freiberufler (29,5 Prozent) existenzbedrohend. Mehr als jeder Zehnte (11,6 Prozent) befürchtet, die kommenden sechs Monate nicht bestehen zu können, 27,3 Prozent können ihre Überlebenswahrscheinlichkeit derzeit nicht einschätzen, 61,1 Prozent gehen davon aus, fortzubestehen. Am stärksten betroffen sind die freien Kulturberufe, drei von vier trifft die Krise stark oder sehr stark. An zweiter Stelle stehen die freien Heilberufe, hier sind gut zwei Drittel besonders betroffen. Bei den rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Freiberuflern gilt dies für rund jeden Zweiten und bei den technisch-naturwissenschaftlichen Freiberuflern für knapp jeden Zweiten. Kleine Freiberufler, die bis zu zehn Mitarbeiter beschäftigen, stehen mehr unter Druck als größere Unternehmen. Überdurchschnittlich betroffen sind Freiberufler mit bis zu fünf Mitarbeitern.
Am häufigsten nutzten die Freien Berufe die Soforthilfen der Länder (24 Prozent), gefolgt von der Soforthilfe des Bundes (22,1 Prozent), Steuerstundungen (19,5 Prozent) und dem Kurzarbeitergeld (14,7 Prozent). Der KfW-Unternehmerkredit hingegen wurde kaum nachgefragt (3,2 Prozent), der KfW-Schnellkredit (0,4 Prozent) und der KfW-Kredit für junge Unternehmer (0,4 Prozent) noch seltener.
Als hilfreich oder sogar sehr hilfreich bewerten die Freiberufler das Kurzarbeitergeld (57,5 Prozent), gefolgt von Steuerstundungen (53,2 Prozent), den Soforthilfen der Länder (50,8 Prozent), der Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen (45,5 Prozent), der Stundung von Darlehen (44,6 Prozent), der Soforthilfe des Bundes (44,5 Prozent) und dem Schadensersatz nach Infektionsschutzgesetz (43,5 Prozent). Weniger gut (30,5 Prozent) kommen die Entschädigung für Verdienstausfall (ALG II/Grundsicherung), der KfW-Schnellkredit (24,6 Prozent), der KfW-Unternehmerkredit (23,6 Prozent) und der KfW-Kredit für junge Unternehmer (18,8 Prozent) an.
Beim KfW-Schnellkredit steht die Sorge vor Verschuldung ebenfalls an erster Stelle (66,5 Prozent), gefolgt vom restriktiven Umgang der Hausbanken (24,3 Prozent). Beim KfW-Kredit für junge Unternehmer will sich ein Großteil (42,9 Prozent) ebenfalls nicht weiter verschulden, einen restriktiven Umgang nennen hier 27,2 Prozent.
Auch an Verluste im Juni, Juli und August denken
Die Bundesregierung habe einen umfangreichen Maßnahmenmix auf den Weg gebracht, vor allem das Instrument des Kurzarbeitergeldes sei wertvoll, schätzt BFB-Präsident Ewer. Jedoch müsse die Bundesregierung „weiter am Corona-Schutzschild schmieden, um möglichst viele Not leidende auch freiberufliche Unternehmen durch die Krise zu bringen“. Beim Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket gebe es Unwuchten: „Statt der ausgelaufenen Soforthilfe des Bundes soll nunmehr die geplante Überbrückungshilfe Liquidität zuschießen. Allerdings setzen sich bei der Überbrückungshilfe gravierende Webfehler der Soforthilfe des Bundes fort.“ Ewer fürchtet, eine zweite Welle der wirtschaftlichen Corona-Folgen gerade für Freiberufler mit nachlaufender Rechnungslegung. Hier müsse nachjustiert werden. Bislang seien nur Verluste, die in den Monaten April und Mai verzeichnet wurden und bis in den August fortdauern, Voraussetzung für die Beantragung der Überbrückungshilfe. „Berücksichtigt werden sollten aber auch Verluste, die erst im Juni, Juli und August einsetzen.“ Überdies sollte bei Solo-Selbstständigen der Lebensunterhalt miteinbezogen werden, „da eine starre Abgrenzung lebensfremd ist“.
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Darüber hinaus bleibe beim Kreditangebot weiterhin eine Mittelstandslücke bestehen: Der KfW-Schnellkredit gelte nur für Betriebe ab zehn Beschäftigten, Kleinstunternehmen könnten demnach nicht auf die zu 100 Prozent staatlich garantierte Kreditlinie der KfW zurückgreifen. „Hier muss noch eine Lösung geschaffen werden“, so Ewer.
1 Kommentar
Corona fährt ... und wir fahren mit ... wohin?
von Christian Timme am 18.06.2020 um 14:42 Uhr
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