meinrezept.online

Das E-Rezept aus dem Drucker

Stuttgart - 22.06.2020, 17:55 Uhr

Der Dienst „meinRezept.online“ ermöglicht es Ärzten, elektronische Verordnungen auszustellen. Die Apotheker müssen diese für die Abrechnung jedoch ausdrucken. (s / Foto: imago images / Westend61)

Der Dienst „meinRezept.online“ ermöglicht es Ärzten, elektronische Verordnungen auszustellen. Die Apotheker müssen diese für die Abrechnung jedoch ausdrucken. (s / Foto: imago images / Westend61)


Kosten für die Apotheke

Für Apotheken, die an „meinRezept.online“ teilnehmen wollen, wird eine einmalige Onboarding-Gebühr in Höhe von 980 Euro fällig. Darin enthalten sind der Zugang zum Online-Portal, ein Rezeptdrucker sowie ein Router zur Entschlüsselung der empfangenen Rezeptdaten. Hinzu kommt eine Pauschale in Höhe von 2,45 Euro pro Packung, die über die Plattform vermittelt wurde. Apotheken in Berlin, München, Frankfurt und dem Ruhrgebiet werden aktuell mit einer kostenlosen Teilnahme angeworben, wenn sie sich bereit erklären, als erste ein Liefergebiet mit mindestens 2,5 km Radius zu bedienen. Ansonsten definieren die Apotheken ihr Liefergebiet selbst.

Ärzte zahlen nichts

Ärzte zahlen für die Teilnahme an „meinRezept.online“ übrigens nichts. „Wir übernehmen sogar 100 Euro der Kosten, die für die Erstellung eines Zertifikates für die qualifizierte elektronische Signatur anfallen“, betont Behrens. Wie viele Apotheker und Ärzte den Dienst bereits nutzen, verraten die Unternehmer nicht.

Dass ihr Glücksrittertum spätestens im Januar 2022 ein jähes Ende nehmen könnte, haben sich die beiden Hamburger Unternehmer durchaus schon bewusst gemacht. Das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) führt dann die Verpflichtung der Ärzte zur Ausstellung elektronischer Verordnungen ein. Doch Behrens und Plehn hüten auch für diese Entwicklung Pläne in ihren Schubladen. Selbst bei einer von der Gematik hoheitlich gebauten E-Rezept-App sehen sie für ihr Start-up und „meinRezept.online“ noch Möglichkeiten der Wertschöpfung. Um welche Dienstleistung es dann genau gehen soll, bleibt bis dahin Betriebsgeheimnis.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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2 Kommentare

Komiker!

von Thomas Eper am 23.06.2020 um 10:46 Uhr

"Ärzte zahlen für die Teilnahme an „meinRezept.online“ übrigens nichts."

Schon klar. Die Apotheker zahlen 2,45 € pro Packung (!) dafür, dass sie für die Ärzte die Rezepte ausdrucken.
Wir zahlen noch 1,77 € an die Kassen, damit wir unser Geld kriegen.
Hey Leute, wir haben noch 4,34 € übrig (ca. 50% des Honorars! Wem dürfen wir es noch schenken?
Wir möchten endlich umsonst arbeiten.



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Genügsam

von Stefan Haydn am 23.06.2020 um 9:35 Uhr

Nur 2,45 pro Arzneimittel, also mehr als 25% der Packungspauschale. Das nenne ich mal genügsam, da ist der Zwangsrabatt sogar billig dagegen!

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