Mehrwertsteuersenkung

Aushang statt Umetikettierung aller Packungen

Süsel - 25.06.2020, 14:50 Uhr

Die Mehrwertsteuersenkung kommt: Müssen in der Apotheke deshalb zum 1. Juli alle Preisetiketten erneuert werden? Ein Aushang ist die Alternative! (c / Foto: Schelbert)

Die Mehrwertsteuersenkung kommt: Müssen in der Apotheke deshalb zum 1. Juli alle Preisetiketten erneuert werden? Ein Aushang ist die Alternative! (c / Foto: Schelbert)


Treuhand Hannover: Aushang empfohlen

Die Apothekerkammer Berlin verweist dazu auch auf ein Schreiben der Steuerberatung Treuhand Hannover, die sich dieser Auffassung anschließe. Die Treuhand Hannover empfehle den Apothekeninhabern, die die Umsatzsteuerreduzierung weitergeben, einen Aushang in der Apotheke anzubringen. Damit lasse sich die Umetikettierung der Packungen vermeiden. Dafür schlage die Treuhand Hannover diesen Text vor:

„Liebe Patientinnen und Patienten,

wir geben die Mehrwertsteuersenkung (von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 %) in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 an unsere Kunden weiter. Bei allen in der Apotheke ausgezeichneten Preisen wird an der Kasse der Preis um die Mehrwertsteuerreduzierung gesenkt. Die Preisbildung für verschreibungspflichtige Arzneimittel richtet sich nach den Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung.

Ihre Muster-Apotheke“

Wenn die Umsatzsteuersenkung nur bei einem Teil des Sortiments weitergegeben wird, müsse der Text angepasst werden. Dann bestehe allerdings die Gefahr, dass nicht alle Sachverhalte erfasst würden, was zu Abmahnungen führen könnte, erklärt die Treuhand Hannover.

Weiter Handlungsbedarf beim Kassenabschlag

Weiterhin offen bleibt die wichtige Frage, ob der Kassenabschlag wegen der Mehrwertsteuersenkung angepasst wird. Ohne eine Anpassung würden die Apotheken bei jedem Rx-Arzneimittel zulasten der GKV mit 4 Cent netto zusätzlich belastet. Bei der Kammerversammlung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein am 17. Juni hatte Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein, sich diesbezüglich optimistisch geäußert. Denn die Politik wolle die Apotheken nicht im Vorübergehen belasten. Für eine Korrektur ist noch immer etwas Zeit. Denn die zweite und dritte Lesung des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes im Bundestag findet am 29. Juni statt.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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