Baden-Württembergische Retax-Bilanz 2019

Kassen zahlen mehr als 1 Million Euro zurück

Berlin - 15.07.2020, 16:45 Uhr

Mehr als 10.000 retaxierter Rezepte hat der LAV vergangenes Jahr geprüft. (c / Foto: Schelbert)

Mehr als 10.000 retaxierter Rezepte hat der LAV vergangenes Jahr geprüft. (c / Foto: Schelbert)


Im vergangenen Jahr hat der Landesapothekerverband Baden-Württemberg mehr als 
1 Million von den Kassen zu Unrecht zurückbehaltene Euro für seine Mitglieder zurückgeholt. Das berichtete LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth am heutigen Mittwoch bei der Mitgliederversammlung.

Auch in diesem Jahr hat der Landesapothekerverband (LAV) Baden-Württemberg bei seiner Mitgliederversammlung einen Einblick in die Arbeit seiner Abteilung Taxation gegeben. Dort prüft man gewissenhaft die Rezepte von Verbandsmitgliedern, die von den Krankenkassen retaxiert wurden. 

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 10.449 solcher Rezepte geprüft – und damit 2.182 weniger als im Vorjahr (12.631). Diese haben die LAV-Mitarbeiter sodann zu insgesamt 4.552 Retaxationsvorgängen zusammengefasst (Vorjahr: 5.720). Für sie folgte ein komplexes und aufwändiges Prüf- und Einspruchsverfahren. Doch es lohnt sich – selbst wenn sich nicht jede Retaxation als unrichtig erweist. Immerhin rund zwei Drittel der von ihm geprüften Gesamtsumme konnte der LAV eigenen Angaben zufolge zurückholen, nämlich 1.012.372 Euro von 1.516.805 Euro. 

LAV BaWü
Retax-Management lohnt: Der LAV hat 2019 so viel wie noch nie für seine Mitglieder zurückgeholt. 

LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth freut sich vor allem, dass die Erfolgsquote zugunsten der Mitglieder deutlich gestiegen ist: „Hatten wir 2018 rein rechnerisch die Hälfte der Retaxationssummen zurückgeholt, so konnten wir 2019 zwei Drittel der Retax-Summen im Einspruchsverfahren für die Apotheken sichern. Schon allein unter diesem Gesichtspunkt kann ich sagen: Eine Mitgliedschaft im LAV zahlt sich für unsere Mitglieder in jedem Fall aus.“

Übrigens ...

Ina Hofferbeth ist auch Teil der Interpharm online 2020. Sie referiert beim ApothekenRechtTag am 24. September über „Apothekenrecht in der Pandemie und danach Was sollte in die Nach-Corona-Zeit 'gerettet' werden und was nicht?

Falls Sie Lust auf ein oder mehrere Tage Fortbildung haben, können Sie sich hier für die Interpharm online 2020 anmelden. Das genaue Programm mit allen Referenten finden Sie hier.

Hofferberth berichtete bei der virtuellen Mitgliederversammlung zudem, dass die Taxations-Abteilung mittlerweile ein elektronisches Dokumentenmanagementsystem eingeführt habe. Noch bis ins vergangene Jahr seien dort große Papiermengen bearbeitet worden. Nun freuen sich die Mitarbeiter der Abteilung, dass sie von allen Arbeitsplätzen aus elektronisch auf Aufgaben und die zugehörigen Dokumente zugreifen können. Auch die Fristenüberwachung, die bei Retaxationsvorgängen entscheidend ist, werde nun elektronisch unterstützt.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


3 Kommentare

na ja

von Rüdiger Schmidt am 15.07.2020 um 18:43 Uhr

da sollte man doch mal das Geschäftsmodell der GKV hinterfragen.
Die dürfen Fehler machen? (wenn es denn welche sind und keine Absicht) und wir nicht?
Und wenn es Absicht ist, warum wird nicht mal der Staatsanwalt tätig?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: na ja

von Heiko Barz am 16.07.2020 um 12:18 Uhr

Solange die Machenschaften der holländischen „AM-Versender“ von unserer Justiz quasi gedeckt werden, solange behält Justizia die Augen verbunden. Sinnbildlich aber tut sie es ja sowieso.
Aber nach dem Motto: „ wo kein Kläge, da auch kein Richter, das zum Staatsanwalt!

LAV BW

von Roland Mückschel am 15.07.2020 um 17:21 Uhr

! Million?
Das ist nichts lieber LAV.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.