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Mit dem Kauf der TeleClinic durch den Mutterkonzern von DocMorris ist die Diskussion um die Trennung zwischen Arzt und Apotheker wieder in den Fokus gerückt. Die folgende Bestandsaufnahme eines Arzneimittelkaufes bei einer „Online-Arzt-Apothekenplattform“ zeigt jedoch, dass die Realität schlimmer ist als die jüngst in den Fachmedien postulierte Angst vor dem Möglichen.
Eine kurze Recherche im Internet zeigt die Vielzahl und den Fokus dieser scheinbar legalen telemedizinischen Webseiten. Es dreht sich immer um die sogenannten Lifestyle-Arzneimittel, also jene mit Indikationen gegen Erektionsstörungen, vorzeitigen Samenerguss, Haarausfall oder Verhütung.
Das Konzept ist ganz im Sinne des Zeitgeistes, alles soll so konvenient wie möglich sein. Wieso sollte man für den Erwerb eines Lifestyle-Arzneimittels, das ohnehin nicht erstattet wird, erst umständlich den Gang zur Arztpraxis (mit einem Termin) absolvieren – mit der Hoffnung, dass das Medikament vom Arzt überhaupt verschrieben wird – und dann weiter in eine Apotheke gehen? Die diversen Portale ermöglichen die bequeme Online-Bestellung samt Arzneimittellieferung nach Hause.
Schritt 1: Arzneimittel auswählen
Der Ablauf ist erschütternd einfach, bietet dem Fachmann aber auch einige Überraschungen: Auf der für einen Probekauf ausgewählten deutschsprachigen, jedoch in Großbritannien ansässigen Plattform beginnt der Bestellprozess nicht, wie man meinen könnte, mit einer Anamnese, sondern mit der Auswahl des verschreibungspflichtigen Arzneimittels, illustriert durch kleine Packungsbilder. In unserem Fall ein gängiges Präparat gegen erektile Dysfunktion von einem deutschen Generikahersteller.
Schritt 2: Fragebogen ausfüllen
Es folgt ein Katalog mit 13 Fragen zur Erkrankung und zum eigenen Gesundheitszustand. Die meisten Fragen bieten zur Beantwortung die Schaltflächen Ja oder Nein, die übrigen ein Dropdown-Menü. Man wird das Gefühl nicht los, dass die Anordnung der Antwortmöglichkeiten nicht zufällig so gewählt wurde und es dem Besteller möglichst leicht gemacht werden soll, sein Ziel – das Rezept – zu erreichen. So ganz geht es dann aber doch nicht ohne die vor Ort tätigen Heilberufe, denn bei der Angabe des Blutdrucks (vier Auswahlmöglichkeiten) soll man für den Fall, dass dieser nicht bekannt ist, „diesen in einer Apotheke oder bei Ihrem Arzt ermitteln“ lassen.
Schritt 3: Wirkstärke und Packungsgröße wählen
Im nächsten Schritt können sowohl Wirkstärke als auch Packungsgröße des anfangs ausgewählten Präparates, ohne jegliche Hilfestellung, festgelegt werden. Gleichfalls werden hier auch „weitere Behandlungen“ in Form von anderen Wirkstoffen gegen Erektionsstörungen beworben. Unklar, wie sich der Laie hier zurechtfinden soll, jedoch ist davon auszugehen, dass Suchmaschinen und Internetforen fachkompetent weiterhelfen.
Der weitere Prozess bis zum Abschluss der Bestellung ist unspektakulär. AGBs, die auf eine Partnerärztefirma für die Rezeptausstellung und eine Partnerversandapotheke – beides in Rechtsformen einer britischen Limited – verweisen, akzeptieren, Adresse angeben, Zahlungsmittel auswählen und bezahlen. Lediglich die Option von 10%-Rabatt bei automatischer Rezepterneuerung in einem festgelegten Zeitintervall ist erwähnenswert.
Nun war die Spannung groß. Wann kommt etwas an und ist es das bestellte, deutsche Arzneimittel?
5 Kommentare
EU - konform?
von Thomas Brongkoll am 31.08.2020 um 8:33 Uhr
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Büchse der Pandora von der Politik geöffnet!
von Thomas Eper am 29.08.2020 um 9:15 Uhr
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AW: Büchse der Pandora von der Politik geö
von Heiko Barz am 31.08.2020 um 11:32 Uhr
.
von Anita Peter am 29.08.2020 um 6:55 Uhr
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Zielkonform
von Reinhard Rodiger am 28.08.2020 um 23:02 Uhr
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