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Reaktionen auf das IGES-Gutachten
Dittmar: Apothekenversorgung ist stabil
Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag, Sabine Dittmar, sieht die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch die Präsenzapotheken in Deutschland mit Blick auf das seit gestern vorliegende Gutachten des IGES-Instituts nicht in Gefahr. Das Gutachten habe keine Überraschungen offenbart, teilt sie auf Anfrage von DAZ.online mit. Auch Hersteller und Großhändler äußern sich zu den Ergebnissen.
Seit gestern liegt das Gutachten des IGES-Instituts und des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung e.V. zum deutschen Apothekenmarkt vor. Ein echtes Fazit und klare Handlungsempfehlungen an die Politik fehlen – und die Schlüsse, die Bundestagsabgeordnete aller Couleur aus den darin enthaltenen Daten ziehen, fallen sehr unterschiedlich aus.
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„Können von einer guten flächendeckenden Versorgung ausgehen"
Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag, hält die Frage nach der Zukunft der flächendeckenden Versorgung dagegen für beantwortet. „Fakt ist, dass wir uns auf eine gute und stabile Apothekenversorgung stützen können“, teilt sie auf Anfrage von DAZ.online mit. „Wenn man bedenkt, dass 92 Prozent der Bevölkerung im Radius von 5 km eine Offizinapotheke erreichen, so können wir von einer guten flächendeckenden Versorgung ausgehen. Diese Versorgungslandschaft wird ergänzt durch die europäischen und deutschen Versandhandelsapotheken.“ Großartige neue Erkenntnisse habe das Gutachten nicht geliefert, meint sie.
Gegenüber dem Handelsblatt hatte sie noch einmal betont, dass das VOASG „in Kenntnis der bis dahin erfolgten Stellungnahme der EU-Kommission weiter beraten werden soll“. Spahn werde sicherlich „ein ureigenes Interesse daran haben, dass das Votum der EU-Kommission entsprechend berücksichtigt wird, damit das Gesetz europarechts- und verfassungskonform verabschiedet werden kann“. Damit spielt sie auf die derzeit laufenden Gespräche des Ministers mit dem für Binnenverkehr zuständigen EU-Kommissar, Thierry Breton, an. Ihn gilt es zu überzeugen, dass die in Deutschland geltende Preisbindung für Arzneimittel zwingend erhalten bleiben muss, um die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zu sichern.
BAH mahnt Zuweisungsverbot beim E-Rezept an
Einen anderen Punkt nimmt der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) ins Visier: Das Gutachten beleuchtet auch die Auswirkungen des E-Rezepts auf die Vor-Ort-Apotheke. „Das nun vorlegte Gutachten zeigt, dass zukünftig nicht-preisliche Rahmenbedingungen, wie das E-Rezept, größere Veränderungen auf dem Apothekenmarkt bewirken können als mögliche Anpassungen von Preisregulierung“, sagt Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des BAH, auf Nachfrage. „Für Vor-Ort-Apotheken bietet das E-Rezept in Verbindung mit der persönlichen Beratung und – falls gewünscht – einem Botendienst die Chance, auch in Zukunft patientenzentriert und wohnortnah die Arzneimittelversorgung der Menschen individuell und sicher zu gewährleisten. Dazu brauchen wir faire Rahmenbedingungen beim E-Rezept.“ Cranz pocht auf das Zuweisungsverbot. „Eine Steuerung oder gar Bevorteilung zugunsten einzelner Marktteilnehmer ist daher strikt abzulehnen.“
Phagro: Gutachter haben Großhandelspreise nicht verstanden
Der Bundesverband des Pharmazeutischen Großhandels (Phagro) wiederum moniert, die Autoren des Gutachtens hätten sich mit der Preissystematik im Arzneimittelsektor zu wenig befasst. Denn im Gutachten heißt es wörtlich: „Durch die Höchstpreisregelung des relativen Fixzuschlags des Großhandels (ebenfalls in der AMPreisV) kann die Apotheke über ihre eigenen Zuschläge hinaus weitere Anteile am Apothekenabgabepreis für sich realisieren“. Dazu erklärt der Phagro-Vorsitzende André Blümel: „Es ist sehr bedauerlich, dass zwei renommierte Wirtschafts-Institute offensichtlich die vom Gesetzgeber vorgesehene Großhandelsspannenregelung gemäß Arzneimittelpreisverordnung nicht verstehen.“ Mit dem im März 2019 verabschiedeten Terminservice- und Versorgungsgesetz habe der Gesetzgeber eindeutig klargestellt, dass der Festzuschlag des Großhandels zwingend erhoben werden muss, er also „mitnichten relativ“ sei.
Der Festzuschlag der Arzneimittelpreisverordnung soll dem vollversorgenden Großhandel eine ausreichende Vergütung gewähren, erläutert der Phagro. „Denn nur auf dieser, nicht rabattfähigen, Grundlage kann er die gesetzlich vorgeschriebene angemessene und flächendeckende Belieferung der Apotheken mit allen benötigten Arzneimitteln sicherstellen.“
3 Kommentare
Apothekensterben!
von Thomas Eper am 11.09.2020 um 12:23 Uhr
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Die Hälfte der Apotheken ist schon heute klinisch tot.
von Armin Heller am 11.09.2020 um 9:55 Uhr
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von Anita Peter am 10.09.2020 um 18:21 Uhr
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