Änderung der Test-Verordnung

Kostenlose Tests für Reiserückkehrer werden eingeschränkt

Berlin - 14.09.2020, 16:55 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Für die Urlaubszeit war es wichtig, möglichst alle Reisende auf das Corona-Virus zu testen.“ (Foto: imago images / Political-Moments)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Für die Urlaubszeit war es wichtig, möglichst alle Reisende auf das Corona-Virus zu testen.“ (Foto: imago images / Political-Moments)


Ab dem morgigen Dienstag gilt eine neue Corona-Testverordnung. Mit ihr ändern sich die Vorgaben für Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten. Ihre Tests sind dann nicht mehr kostenlos. Die Quarantäne-Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten will das Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bis Ende des Monats überarbeiten. 

Die kostenlosen Tests für Reiserückkehrer auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 werden weiter zurückgeschraubt. Seit Anfang August galt, dass asymptomatische Personen, die sich außerhalb der Bundesrepublik aufgehalten haben, generell binnen 72 Stunden nach ihrer Einreise Anspruch auf Testung haben. Doch ab dem 15. September gelten engere Voraussetzungen.

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Der Anspruch gilt dann für asymptomatische einreisende Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben. Sie können den kostenlosen Test innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise machen lassen. Der Anspruch umfasst das Gespräch im Zusammenhang mit der Testung sowie die Entnahme von Körpermaterial, die Leistungen der Labordiagnostik und die Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses über das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): „Die Pandemie zwingt uns, unsere Strategie ständig der dynamischen Lage anzupassen. Für die Urlaubszeit war es wichtig, möglichst alle Reisende auf das Corona-Virus zu testen. Mit Blick auf Herbst und Winter konzentrieren wir die Tests jetzt wieder stärker aufs Inland. Für Einreisende aus Risikogebieten gilt vorerst weiterhin die Testpflicht sowie die Erfordernis der Quarantäne bis zum negativen Testergebnis.“

Wie das Bundesgesundheitsministerium weiter ankündigt, werden die Quarantäne-Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten bis Ende des Monats überarbeitet. Derzeit gilt noch: Wer nach Deutschland einreist und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat (nicht lediglich durchreist), muss sich zu Hause 14 Tage lang isolieren.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Test für nicht Risikogebieten?

von Santino Dicembre am 15.09.2020 um 10:31 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

Dass heißt für die die aus einer NICHT RISIKOGEBIETEN nach Deutschland wider kommt braucht weiterhin keiner Pflitiger Covid test? Oder mit der neuen Gesetze von 15.09.20 gilt s ad ls Pflicht auch für die die aus eine nicht Risikogebieten nach Deutschland kommen? Bin bissi verwirrt. Vielen Dank im Voraus

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