Verbändeanhörung im Gesundheitsausschuss

Auf welche Dienstleistungen sollen sich Apotheken einstellen?

Berlin - 17.09.2020, 07:00 Uhr

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt ließ bei der Verbändeanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags gestern erstmals durchblicken, welche Arten von pharmazeutischen Dienstleistungen aus der Sicht der Standesvertretung infrage kämen. (m / Archivbild, Foto: imago images / Jürgen Heinrich)

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt ließ bei der Verbändeanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags gestern erstmals durchblicken, welche Arten von pharmazeutischen Dienstleistungen aus der Sicht der Standesvertretung infrage kämen. (m / Archivbild, Foto: imago images / Jürgen Heinrich)


Am gestrigen Mittwoch fand die Verbändeanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags statt. Neben der Rechtssicherheit des Boni-Verbots im Sozialrecht diskutierten die virtuell Anwesenden auch die Frage, ob pharmazeutische Dienstleistungen lieber regional oder bundesweit geregelt werden sollten. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt sah sich viel Gegenwind ausgesetzt.

Welche pharmazeutischen Dienstleistungen, deren Honorierung mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) möglich werden sollen, plant die ABDA? Der Präsident der Standesvertretung, Friedemann Schmidt, blieb in der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags vage. Das Angebot werde sich am Leistungsspektrum der Apotheken orientieren, sagte er.

Beispiele seien Medikationsanalysen, insbesondere für Patienten mit Polypharmazie, sowie therapiebegleitende Leistungen, die vor allem auf Menschen mit langfristig anzuwendenden Arzneimitteln und die Therapietreue der Behandelten abzielten. Darunter falle zum Beispiel auch die Schulung von Patienten mit Asthma bronchiale. Zudem hält er den Einsatz des Bundeseinheitlichen Medikationsplans, der künftig digital angedacht ist, für die Patienten als erklärungsbedürftig. Auch hier sollten die Apotheker in die Bresche springen, findet Schmidt.

Regional oder bundesweit?

Ob die Dienstleistungen regional oder bundesweit geregelt werden sollten, dazu hat der ABDA-Präsident eine klare Meinung: Regionale Vereinbarungen mit Krankenkassen könnten allenfalls ergänzend sinnvoll sein. Grundsätzlich bedürfe es aus seiner Sicht jedoch einheitlicher Standards und einer bundesweiten Lösung – denn die Bedürfnisse der Menschen, auf die die Vorschläge der ABDA abzielten, seien unabhängig vom Wohnort.

Dr. Ulf Maywald von der AOK Plus wertet das völlig anders. Als Partner der Arzneimittelinitiative in Sachsen und Thüringen (ARMIN) habe der als Einzelsachverständiger geladene Erfahrungen mit pharmazeutischen Leistungen wie der Beteiligung am Medikationsmanagement. Seiner Erfahrung nach sei es besser, Regelungen zu pharmazeutischen Dienstleistungen regional zu verankern. Diese sollten sich am Bedarf der Versicherten orientieren, sagte er.

Ist das Rx-Boni-Verbot mit EU-Recht vereinbar?

Bezüglich des Medikationsmanagements gebe es Regionen, in denen die Ärzte dieses eher in ihrer Hand sähen. Dagegen könnten Apotheker in anderen Gebieten auch mit Einverständnis der Mediziner impfen. Daher böte es sich an, dass Kassen und Apothekerverbände je nach Erfordernissen im jeweiligen Gebiet eigene Verträge schließen dürften, so der Sachverständige.

Regelleistungen sind keine neuen Leistungen

Dr. Siiri Ann Doka von der BAG Selbsthilfe gab zu bedenken, es sollte zwischen Regelleistungen, die mit dem Regelauftrag abgegolten seien, und wirklich neuen Dienstleistungen unterschieden werden. Es gelte, Beratung zu finanzieren – zum Beispiel eine sogenannte Brown Bag Analyse, bei der der Patient alle seine aktuell eingenommenen Arzneimittel in die Apotheke mitbringt und der Pharmazeut sie etwa auf Wechselwirkungen prüft. So eine Analyse sei zwar aufwendig, biete den Betroffenen aber einen echten Mehrwert.

Stefanie Stoff-Ahnis vom GKV-Spitzenverband zeigte sich weitaus kritischer. Sie mahnte an, die Vergütung solle sich nach den Bedürfnissen der Versicherten richten – bei den pharmazeutischen Dienstleistungen gehe man aber den Weg anders herum. Sie sprach sich dafür aus, regionale Möglichkeiten für entsprechende Vereinbarungen zu schaffen.

Was die Verankerung des Rx-Boni-Verbots im Sozialrecht und dessen Vereinbarkeit mit europäischem Recht betrifft, kamen die beiden Sachverständigen Dr. Morton Douglas und Professor Sebastian Kluckert zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen. Während Kluckert, Professor für öffentliches Recht an der Bergischen Universität Wuppertal, der Meinung ist, das Rabattverbot für verschreibungspflichtige Arzneien schränke die Warenverkehrsfreiheit innerhalb der europäischen Union auf unzulässige Weise ein, macht sich Douglas stark für das Rx-Versandverbot.

Douglas, der auch den Pharmaziestudenten und RxVV-Petenten Benedikt Bühler vertritt, führte an, in der Gesetzesbegründung zum VOASG fänden sich gute Gründe, die für die Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit sprächen – jedoch nicht nur für den GKV-Bereich, sondern für alle Menschen in Deutschland. Die Preisbindung nur für einen Teil von ihnen umzusetzen sei auch gegenüber der EU-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht überzeugend.

Aus Douglas‘ Sicht habe der EuGH bei seinem Urteilsspruch im Oktober 2016 eindeutige Signale gesendet, dass ein RxVV zulässig sei. Dieses anzustreben, sei besser als die „Flickschusterei“, die man mit dem Boni-Verbot im Sozialrecht anstrebe. Damit verlören Argumente für eine einheitliche Regelung ihre Zugkraft.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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5 Kommentare

Wenn schwarze Schwäne Junge kriegen

von Bernd Jas am 17.09.2020 um 12:01 Uhr

Wenn ich nur die Überschrift lese, ist schon wieder ´ne Pulle Vomex fällig.
"Auf welche Dienstleistungen sollen sich Apotheken einstellen?"
Es sollte vor allem erst mal heissen:

"Auf welche Honorierung können wir uns für welche Dienstleistungen einstellen?"

So, .... Medikationsanalysen, therapiebegleitende Leistungen, Schulung von Patienten, Medikationsplan, Impfungen, Medikationsmanagement, ....diese Stichworte allein in den Zusammenhang mit einem qualifizierten Sachverständigen zu bringen, reichen schon aus um zu sehen, in welch´ sozialistisch ausgebeutete Situation wir gebracht worden sind und in welcher wir uns mittlerweile befinden.
Sachverständige erstellen Gutachten und Gutachten kosten für gewöhnlich richtig Geld. Nicht so bei uns. "Geht doch" sagt da das Spähnchen.

Anstatt Wohlstand aufbauen bzw. erhalten zu können kommen wir STÄNDIG in Situationen die uns mit der PLEITE bedrohen. Die da beispielsweise aktuell sind: Corona, Apobank, AvP-Blockade.
Blockade deshalb, weil da um den Schuldigen zu ermitteln, mal wieder durch Behördenaktionismus das komplette System ausgehebelt wird.
Denen sind doch in dem Moment ALLE beteiligten Fuzziapotheken, deren Angestellte, Großhändler und die die noch mit dranhängen drissegal. Entschuldigung, aber einen Groll auf AvP habe ich nicht. Ich danke unserm Außendienstler dagegen für die Jahrzehnte außerordentlich gute Zusammenarbeit.

DANKE Sie arme Socke!

Weiteres ist die künstlich und perfide geschaffene Retaxgewalt der KK. Uns Leistungserbringer wegen Formfehlern gegen die Wand zu fahren zu können ist auch kriminell und auch Veruntreuung.
Keine Anpassung unserer Honorare über Jahrzehnte und das bei gleichzeitig und ständig steigender kalter Progression, ist Enteignung durch die Hintertüre. Da lachen ja die Diäten.
Das Sprichwörtliche an "Wenn schwarze Schwäne Junge kriegen" wird allen an jedem Beispiel, in aller Wahrhaftigkeit um die Ohren gehauen. Und wer jetzt noch nicht langsam begreift in was für einem System wir uns befinden und immer noch wegen Rettungsschirmen nach dem Staat schreit, dem ist dann leider auch nicht mehr durch die eigene Mutti zu helfen.

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Ich war entsetzt!

von Christoph Unglaub am 17.09.2020 um 9:00 Uhr

Ich hab mir die Anhörung angesehen und war ENTSETZT!! wir schlecht unser Berufsstand präsentiert wurde!
Es kam für mich so rüber als hatte Schmidt keine Ahnung zu den Rechtsthemen (Warum wurde die Frage nicht an einen Experten abgegeben?!?!), Dahinstottern bei den pharm. Dienstleistungen!!!
Die Dame des GKV-Spitzenverbandes (Name vergessen) und die Vertreterin der Caritas haben uns zerlegt!!

Ganz ehrlich: ICH ALS JUNGER APOTHEKER HABE MICH GESCHÄMT!

Und ich stimme den Ausführungen des Vertreters des BPhD vollkommen zu - das Packungshonorar tut unserem Berufsstand nicht gut!

Lasst endlich einen Profi an die Spitze der anständig bezahlt wird!! Einen Vollblutpolitiker der unsere Interessen und unseren Berufsstand vertritt mit absolut selbstsicherem Auftreten!
DAS WAR LÄCHERLICH!

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Ich war entsetzt

von Conny am 17.09.2020 um 11:15 Uhr

Ich nicht. Es war Schmidt. Eine grössere Flasche hätten wir nicht an der Spitze haben können. Und er bekommt immer noch Applaus.

.

von Anita Peter am 17.09.2020 um 8:30 Uhr

"Regelleistungen sind keine neuen Leistungen"

Richtig. Darum muss erstmal die Regelleistung anständig honoriert werden! Ein Plus von 25% wäre hier mehr als angebracht.

Da sich der Versand an diesen Regelleistungen in keinster Art und Weise beteiligt, gehört er unverzüglich verboten!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Ab Da

von Karl Friedrich Müller am 17.09.2020 um 8:22 Uhr

Ich mag ihn nicht mehr sehen. Soll er doch in seiner Bude darüber nachdenken. Aber nicht mehr öffentlich.
Es ist mir so egal, was er toll findet. Er ist DER Sargnagel für die öffentliche Apotheke

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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