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Verbändeanhörung im Gesundheitsausschuss
Auf welche Dienstleistungen sollen sich Apotheken einstellen?
Am gestrigen Mittwoch fand die Verbändeanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags statt. Neben der Rechtssicherheit des Boni-Verbots im Sozialrecht diskutierten die virtuell Anwesenden auch die Frage, ob pharmazeutische Dienstleistungen lieber regional oder bundesweit geregelt werden sollten. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt sah sich viel Gegenwind ausgesetzt.
Welche pharmazeutischen Dienstleistungen, deren Honorierung mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) möglich werden sollen, plant die ABDA? Der Präsident der Standesvertretung, Friedemann Schmidt, blieb in der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags vage. Das Angebot werde sich am Leistungsspektrum der Apotheken orientieren, sagte er.
Beispiele seien Medikationsanalysen, insbesondere für Patienten mit Polypharmazie, sowie therapiebegleitende Leistungen, die vor allem auf Menschen mit langfristig anzuwendenden Arzneimitteln und die Therapietreue der Behandelten abzielten. Darunter falle zum Beispiel auch die Schulung von Patienten mit Asthma bronchiale. Zudem hält er den Einsatz des Bundeseinheitlichen Medikationsplans, der künftig digital angedacht ist, für die Patienten als erklärungsbedürftig. Auch hier sollten die Apotheker in die Bresche springen, findet Schmidt.
Regional oder bundesweit?
Ob die Dienstleistungen regional oder bundesweit geregelt werden sollten, dazu hat der ABDA-Präsident eine klare Meinung: Regionale Vereinbarungen mit Krankenkassen könnten allenfalls ergänzend sinnvoll sein. Grundsätzlich bedürfe es aus seiner Sicht jedoch einheitlicher Standards und einer bundesweiten Lösung – denn die Bedürfnisse der Menschen, auf die die Vorschläge der ABDA abzielten, seien unabhängig vom Wohnort.
Dr. Ulf Maywald von der AOK Plus wertet das völlig anders. Als Partner der Arzneimittelinitiative in Sachsen und Thüringen (ARMIN) habe der als Einzelsachverständiger geladene Erfahrungen mit pharmazeutischen Leistungen wie der Beteiligung am Medikationsmanagement. Seiner Erfahrung nach sei es besser, Regelungen zu pharmazeutischen Dienstleistungen regional zu verankern. Diese sollten sich am Bedarf der Versicherten orientieren, sagte er.
Ist das Rx-Boni-Verbot mit EU-Recht vereinbar?
Bezüglich des Medikationsmanagements gebe es Regionen, in denen die Ärzte dieses eher in ihrer Hand sähen. Dagegen könnten Apotheker in anderen Gebieten auch mit Einverständnis der Mediziner impfen. Daher böte es sich an, dass Kassen und Apothekerverbände je nach Erfordernissen im jeweiligen Gebiet eigene Verträge schließen dürften, so der Sachverständige.
Regelleistungen sind keine neuen Leistungen
Dr. Siiri Ann Doka von der BAG Selbsthilfe gab zu bedenken, es sollte zwischen Regelleistungen, die mit dem Regelauftrag abgegolten seien, und wirklich neuen Dienstleistungen unterschieden werden. Es gelte, Beratung zu finanzieren – zum Beispiel eine sogenannte Brown Bag Analyse, bei der der Patient alle seine aktuell eingenommenen Arzneimittel in die Apotheke mitbringt und der Pharmazeut sie etwa auf Wechselwirkungen prüft. So eine Analyse sei zwar aufwendig, biete den Betroffenen aber einen echten Mehrwert.
Stefanie Stoff-Ahnis vom GKV-Spitzenverband zeigte sich weitaus kritischer. Sie mahnte an, die Vergütung solle sich nach den Bedürfnissen der Versicherten richten – bei den pharmazeutischen Dienstleistungen gehe man aber den Weg anders herum. Sie sprach sich dafür aus, regionale Möglichkeiten für entsprechende Vereinbarungen zu schaffen.
Was die Verankerung des Rx-Boni-Verbots im Sozialrecht und dessen Vereinbarkeit mit europäischem Recht betrifft, kamen die beiden Sachverständigen Dr. Morton Douglas und Professor Sebastian Kluckert zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen. Während Kluckert, Professor für öffentliches Recht an der Bergischen Universität Wuppertal, der Meinung ist, das Rabattverbot für verschreibungspflichtige Arzneien schränke die Warenverkehrsfreiheit innerhalb der europäischen Union auf unzulässige Weise ein, macht sich Douglas stark für das Rx-Versandverbot.
Douglas, der auch den Pharmaziestudenten und RxVV-Petenten Benedikt Bühler vertritt, führte an, in der Gesetzesbegründung zum VOASG fänden sich gute Gründe, die für die Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit sprächen – jedoch nicht nur für den GKV-Bereich, sondern für alle Menschen in Deutschland. Die Preisbindung nur für einen Teil von ihnen umzusetzen sei auch gegenüber der EU-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht überzeugend.
Aus Douglas‘ Sicht habe der EuGH bei seinem Urteilsspruch im Oktober 2016 eindeutige Signale gesendet, dass ein RxVV zulässig sei. Dieses anzustreben, sei besser als die „Flickschusterei“, die man mit dem Boni-Verbot im Sozialrecht anstrebe. Damit verlören Argumente für eine einheitliche Regelung ihre Zugkraft.
5 Kommentare
Wenn schwarze Schwäne Junge kriegen
von Bernd Jas am 17.09.2020 um 12:01 Uhr
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Ich war entsetzt!
von Christoph Unglaub am 17.09.2020 um 9:00 Uhr
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AW: Ich war entsetzt
von Conny am 17.09.2020 um 11:15 Uhr
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von Anita Peter am 17.09.2020 um 8:30 Uhr
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Ab Da
von Karl Friedrich Müller am 17.09.2020 um 8:22 Uhr
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