Überwachung der Nierenfunktion bei einer Therapie mit folgenden Wirkstoffen (Beispiele)
- NOAKs
- ACE-Hemmer/AT1-Antagonisten
- MTX
- Thiazid-Diuretika, Spironolacton
- Digoxin
- Aciclovir
- Lithium
- Metformin
- NSAR
- Gabapentin
Zahlreiche Nierenpatienten sind multimorbide und benötigen mehrere Arzneimittel. Welche Verordnungen auf einen Nierenpatienten hinweisen, was bei der Dosierung eines Wirkstoffs beachtet werden muss und wie der Patient im Rahmen der Selbstmedikation beraten werden kann, erläuterten Dr. med. Christian Fechtrup, Münster, und Ina Richling, Pharm.D. (UFl, USA), Menden, am vergangenen Freitag beim wissenschaftlichen Kongress der diesjährigen Interpharm online.
Die Abnahme der physiologischen Nierenleistung setzt bereits mit dem vierten Lebensjahrzehnt ein. Neben diesem altersbedingten Nachlassen der Nierenfunktion wirken sich zahlreiche weitere Risikofaktoren auf die Kapazität der Nieren aus. Dazu gehören etwa Diabetes, Herzinsuffizienz, vaskuläre Erkrankungen, eine erfolgte Nierentransplantation, Erkrankung an einem Multiplen Myelom, Sepsis, die Pharmakotherapie mit mehreren nephrotoxischen Wirkstoffen und ein Volumenmangel.
Häufig ist ein Nierenpatient beim ersten Kontakt in der Apotheke nicht erkennbar, da er an einer „verborgenen“ Erkrankung leidet. Dennoch gibt es Hinweise, die auf eine mögliche Beeinträchtigung der Niere hinweisen. Dazu gehören beispielsweise das fortgeschrittene Alter und eine Multmorbidität der Patienten, die häufig auch an Diabetes mellitus und/oder einer Hypertonie erkrankt sind. Ein weiterer Hinweis ist eine Dosisreduktion mancher Arzneistoffe wie etwa bei NOAKs. Ferner weisen Verordnungen über Phosphat-/Kaliumbinder, Bicarbonat, Vitamin-D-Analoga, Eisensubstitution und Erythropoetin, Calcimimetika oder hochdosierte Schleifendiuretika auf eine Nierenerkrankung hin. Ein klinisches Zeichen für eine fortgeschrittene Nierenerkrankung ist das Vorliegen eines Dialyse-Shunts.
Wie bereits erwähnt, kann eine Dosisreduktion eines Arzneistoffs auf eine nachlassende Nierenleistung hinweisen. Bei welchen Wirkstoffen ist dies der Fall? Es betrifft vornehmlich Wirkstoffe, bei denen mindestens 25 Prozent der absorbierten Dosis unverändert im Urin ausgeschieden werden. Dies ist bei rund 30 Prozent der Arzneistoffe der Fall. Um das Ausmaß der renalen beziehungsweise extrarenalen Ausscheidung zu quantifizieren, wird der sogenannte Q0-Wert herangezogen.
Ein Beispiel: Für Metoprolol ist der Q0-Wert = 1, der Wirkstoff wird also gänzlich extrarenal ausgeschieden, eine Dosisanpassung ist nicht erforderlich. Für Aciclovir liegt der Q0-Wert bei 0,25, das heißt der Wirkstoff wird überwiegend renal ausgeschieden. In diesem Fall müssen bei Vorliegen einer Nierenschädigung der Q0-Wert und die individuelle Eliminationskapazität (ermittelt über die Kreatinin-Clearance oder die relative geschätzte glomuläre Filtrationsrate) des Patienten berücksichtigt werden. Q0-Werte sind z.B. unter www.dosing.de einzusehen.
Kommt nun ein potenzieller Nierenpatient mit Wünschen zur Selbstmedikation in die Apotheke, ist bei bestimmten Wirkstoffen Vorsicht angezeigt. So etwa bei NSAR, Aluminium-, Magnesium- oder Natrium-haltigen Antazida, Antihistaminika, Pseudoephedrin/Phenylephrine, Laxanzien mit Magnesium oder bei Calciumpräparaten. Dasselbe gilt für einige Phytopharmaka (Beispiele):
In diesen Fällen muss nach Alternativen gesucht werden. Beim Wunsch nach einem Schmerzmittel kommt etwa Paracetamol in Betracht; eventuell auch die topische Anwendung eines NSAR.
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