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Stiftung Warentest
Bei Depression: Johanniskrautpräparate nur aus der Apotheke
Johanniskrautpräparate können bei leichten bis mittelschweren Depressionen helfen, auch die Leitlinie sieht die Möglichkeit der Phytotherapie. Wichtig ist jedoch, dass die Präparate ihre Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität nachgewiesen haben – was bei Arzneimitteln aus der Apotheke der Fall ist. Zu dieser Empfehlung kommt auch Stiftung Warentest.
Glaubt man den Zahlen der „S3-Leitlinie Unipolare Depression“, liegt das Risiko, dass wir während unseres Lebens an einer Depression erkranken, bei 16 bis
20 Prozent (national und international) – demnach ist etwa jeder Fünfte mindestens einmal betroffen. Bei leichten depressiven Störungen greifen Ärzte, Apotheker und Patienten manchmal auch auf Johanniskraut-Präparate zurück – es gibt verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige und auch solche, die als freiverkäufliche Mittel in Drogerien und Supermärkte sowie online erhältlich sind. Der große Unterschied: Arzneimittel müssen in Studien nachweisen, dass sie sicher, wirksam und unbedenklich sind – nicht so die freiverkäuflichen Präparate. Gibt es Unterschiede? Diese Frage trieb Stiftung Warentest an – welche Johanniskrautpräparate lindern den Leidensdruck und sind empfehlenswert?
18 Präparate wurden gecheckt: rezeptpflichtige, apothekenpflichtige und freiverkäufliche. Das Fazit der Verbraucherorganisation ist eindeutig.
Wirksam und ohne Schadstoffe?
Bei den 18 Präparaten – drei verschreibungspflichtige, sieben apothekenpflichtige, drei Arzneitees und vier traditionelle Arzneimittel – interessierte sich Stiftung Warentest vor allem für deren Wirksamkeit und deren Belastung mit Pyrrolizidinalkaloiden (PA). Pyrrolizidinalkaloide sind eine Gruppe von sekundären Pflanzenstoffen, die viele Pflanzen zur Abwehr von Fressfeinden bilden. Diese Pflanzen können unter anderem als sogenannte Beikräuter bei der Ernte der eigentlichen Pflanze, in diesem Fall Johanniskraut, in die Präparate gelangen. Ungewünscht sind sie, da sie die Leber schädigen können und potenziell erbgutschädigend sind. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erklärt: „Bestimmte PA können die Leber schädigen. Zudem wurde für einige Vertreter in tierexperimentellen Untersuchungen ein erbgutveränderndes (genotoxisches) und krebserzeugendes (kanzerogenes) Potenzial nachgewiesen.“
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Auch wenn Stiftung Warentest Arzneimittel getestet hat und keine Lebensmittel, lohnt dennoch ein Blick in die BfR-Stellungnahme aus dem Juni 2020 zum PA-Gehalt in Lebensmitteln. Das BfR spricht sich nicht für einen Grenzwert aus, empfiehlt jedoch „die Aufnahme dieser Substanzen so weit zu minimieren, wie dies vernünftigerweise erreichbar ist (ALARA-Prinzip: as low as reasonably achievable)“. Meist nimmt man PA nämlich nicht nur über ein Präparat auf, wie beispielsweise Johanniskrauttee, sondern die Menge kumuliert durch die weitere PA-Aufnahme über Kräuter, Honig und andere Lebensmittel.
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