Abstimmung zum Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz

Bühler schreibt an Abgeordnete und wirbt für RxVV

Berlin - 29.10.2020, 17:20 Uhr

Benedikt Bühler - hier bei seinem Termin im Petitionsausschuss neben Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) - lässt nicht locker und schreibt kurz vor der Abstimmung über das VOASG noch einmal an die Abgeordneten. (p / Foto: PTAheute)

Benedikt Bühler - hier bei seinem Termin im Petitionsausschuss neben Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) - lässt nicht locker und schreibt kurz vor der Abstimmung über das VOASG noch einmal an die Abgeordneten. (p / Foto: PTAheute)


Mehr- und Fremdbesitzverbot in Gefahr

Zudem, so Bühler weiter, bleibt das VOASG ohne Lösung für den Erhalt des Gleichpreisigkeitsgebots auf Großhandelsebene. Dieses gehe mit der Streichung von § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG verloren. Durch die Neuregelung im Sozialrecht gelte sie künftig nur noch für Großhändler in Deutschland, die EU-Konkurrenten müssen sich demnach nicht mehr daran halten.

Auch das Edikt von Salerno sieht Bühler in Gefahr. Die strikte Trennung von Arzt und Apotheker werde „durch die ausländischen Konzerne bewusst ausgehebelt, in dem zu den Versandapotheken Telemedizinanbieter hinzugekauft werden.“ Die Übernahme der TeleClinic durch den DocMorris-Mutterkonzern Zur Rose sollte die Abgeordneten alarmieren, findet der junge Mann. Dass Zur Rose-Chef Walter Oberhänsli das Edikt von Salerno öffentlich hinterfrage, sollte sie zum Nachdenken anregen, „wie das Edikt in Zukunft weiter Bestand haben kann, wenn nicht ein Rx-Versandverbot umgesetzt wird“.

Für das Fremd- und Mehrbesitzverbot im Apothekenwesen wird die Luft laut Bühler ebenfalls dünn. Ein Blick auf die zehn umsatzstärksten Versandapotheken zeige, dass sich hier nur noch zwei Apotheken tummeln, die in deutscher Hand sind. „Interessanterweise wurden fast alle anderen Apotheken vom Konzern ‚Zur Rose‘ oder ‚Shop Apotheke‘ aufgekauft“, merkt der angehende Apotheker an. „Wie das mit dem in Deutschland geltende Fremd- und Mehrbesitzverbot möglich ist, ist für mich mehr als fraglich.“ Durch ein Rx-Versandverbot würde immerhin noch der versorgungsrelevante Bereich nicht aufgekauft werden, unterstreicht er.

Darüber hinaus mahnt Bühler den Koalitionsvertrag an. Darin „haben sich CDU, CSU und SPD zum Rx-Versandverbot verpflichtet, nun liegen zwei Änderungsanträge vor, die genau dieses beinhalten!“ Nur wenn der Bundestag einem dieser Anträge doch noch zustimme, sei eine gute und sichere Arzneimittelversorgung künftig noch gewährleistet. „Jetzt liegt es an Ihnen und der Freiheit des Mandats!“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Ein Student kämpft für seine zukünftige Berufsplattform

von Heiko Barz am 30.10.2020 um 10:58 Uhr

Ja, Friedemann Schmidt, das ist doch eine absolute Bankrotterklärung für die von den Deutschen Apothekern zwangsweise finanzierte ABDA. Da muß ein Pharmaziestudent die wichtigsten Belange der bundesweiten Arzneimittelversorgung vertreten. Es ist eine Schande für unseren seit 2004 maßlos gebeutelten Berufsstand, dass ein Student- nicht etwa die hochdotierten ABDA Funktionäre - die ganze Breite des Parlaments über die Nöte der Deutschen Pharmazie unterrichten muß.
Warum zieht man diese ABDA-Funktionäre, die eine demonstrative Arbeitsverweigerung ausleben nicht aus dem berufspolitischen Verkehr. Und was ist das eigentlich für ein irreales Apothekenparlament und scheinheilige Mitgliederversammlungen, die diesen demotivierten Berufsvernichtern eine Existenzbasis garantieren.
Ich bin mir sicher, dass es bundesweit keine Berufsvertretung gibt, welcher Art auch immer, die sich das leisten kann. 55 Jahre bin ich nun bei der Pharmazie aber diese berufsvernichtende Impertinenz ist mir so in dieser Weise noch nicht untergekommen. Die Leistung der ABDA ist mit einer, nach schulischem Wert gemessenen, 6- zu beziffern.

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