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Abstimmung zum Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz
Bühler schreibt an Abgeordnete und wirbt für RxVV
Mehr- und Fremdbesitzverbot in Gefahr
Zudem, so Bühler weiter, bleibt das VOASG ohne Lösung für den Erhalt des Gleichpreisigkeitsgebots auf Großhandelsebene. Dieses gehe mit der Streichung von § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG verloren. Durch die Neuregelung im Sozialrecht gelte sie künftig nur noch für Großhändler in Deutschland, die EU-Konkurrenten müssen sich demnach nicht mehr daran halten.
Auch das Edikt von Salerno sieht Bühler in Gefahr. Die strikte Trennung von Arzt und Apotheker werde „durch die ausländischen Konzerne bewusst ausgehebelt, in dem zu den Versandapotheken Telemedizinanbieter hinzugekauft werden.“ Die Übernahme der TeleClinic durch den DocMorris-Mutterkonzern Zur Rose sollte die Abgeordneten alarmieren, findet der junge Mann. Dass Zur Rose-Chef Walter Oberhänsli das Edikt von Salerno öffentlich hinterfrage, sollte sie zum Nachdenken anregen, „wie das Edikt in Zukunft weiter Bestand haben kann, wenn nicht ein Rx-Versandverbot umgesetzt wird“.
Für das Fremd- und Mehrbesitzverbot im Apothekenwesen wird die Luft laut Bühler ebenfalls dünn. Ein Blick auf die zehn umsatzstärksten Versandapotheken zeige, dass sich hier nur noch zwei Apotheken tummeln, die in deutscher Hand sind. „Interessanterweise wurden fast alle anderen Apotheken vom Konzern ‚Zur Rose‘ oder ‚Shop Apotheke‘ aufgekauft“, merkt der angehende Apotheker an. „Wie das mit dem in Deutschland geltende Fremd- und Mehrbesitzverbot möglich ist, ist für mich mehr als fraglich.“ Durch ein Rx-Versandverbot würde immerhin noch der versorgungsrelevante Bereich nicht aufgekauft werden, unterstreicht er.
Darüber hinaus mahnt Bühler den Koalitionsvertrag an. Darin „haben sich CDU, CSU und SPD zum Rx-Versandverbot verpflichtet, nun liegen zwei Änderungsanträge vor, die genau dieses beinhalten!“ Nur wenn der Bundestag einem dieser Anträge doch noch zustimme, sei eine gute und sichere Arzneimittelversorgung künftig noch gewährleistet. „Jetzt liegt es an Ihnen und der Freiheit des Mandats!“
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von Heiko Barz am 30.10.2020 um 10:58 Uhr
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