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Abstimmung zum Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz
Bühler schreibt an Abgeordnete und wirbt für RxVV
Am heutigen Donnerstagabend stimmt das Bundestagsplenum abschließend über das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz ab. Pharmaziestudent Benedikt Bühler wendet sich auf den letzten Metern noch mit einem Brandbrief an die Abgeordneten – und fordert sie auf, dem Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneien doch noch zuzustimmen.
„Sie haben das Schicksal der Zukunft Ihrer Apotheken vor Ort und einer qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung in der Hand!“ So beginnt der Brandbrief von Benedikt Bühler, Pharmaziestudent und Verfechter des Versandhandelsverbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel, an die Abgeordneten im Bundestag. Bühler, der in einer Petition rund 420.000 Unterschriften für das RxVV gesammelt hatte, gibt nicht auf: Nur Stunden, bevor das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken den Bundestag passieren soll, unternimmt er noch einmal einen Versuch, die Politiker von dem Verbot zu überzeugen.
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Mit auf der Tagesordnung stehen Anträge der Fraktionen der Linken und der AfD, die ein RxVV beinhalten. Das ist aus Bühlers Sicht die Chance für die Abgeordneten, sich doch noch von der Verankerung des Boni-Verbots im Sozialrecht abzuwenden und sich für den Königsweg zu entscheiden.
„Ich wende mich heute an Sie nicht nur als enttäuschter und verärgerter Bürger, sondern auch als Petent der mitzeichnungsstärksten Petition, die am 27.01.2020 im Petitionsausschuss Deutschen Bundestages vorgestellt wurde und die Umsetzung des Koalitionsvertrages im Punkt des Rx-Versandhandelsverbot fordert“, erinnert Bühler. Mit rund 420.000 gültigen Mitzeichnungen haben sich demnach im Schnitt 1.404 Bürgerinnen und Bürger im jeweiligen Wahlkreis der Abgeordneten aktiv dafür ausgesprochen. „Doch nicht nur die Bürgerinnen und Bürger fordern das Verbot“, schreibt Bühler. Denn auch der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme zum VOASG für das Rx-Versandverbot stark gemacht. „Somit ist eine politische Rückendeckung gegeben, auch wenn das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist!“
Die bisher vorgesehene Regelung reicht dem Studenten nicht aus. Er resümiert die Schwachstellen: „Durch die Verschiebung der Gleichpreisigkeit ins Sozialgesetzbuch V werden Selbstzahler und Personen, die privat krankenversichert sind, außen vorgelassen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist überzeugt: Indem die Bundesregierung im Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente lediglich für den Geltungsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wiederherstellen will, gefährdet sie die Versorgung von Menschen mit privater Krankenversicherung“, heißt es in dem Brief unter Verweis auf die Berichterstattung von DAZ.online.
Mehr- und Fremdbesitzverbot in Gefahr
Zudem, so Bühler weiter, bleibt das VOASG ohne Lösung für den Erhalt des Gleichpreisigkeitsgebots auf Großhandelsebene. Dieses gehe mit der Streichung von § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG verloren. Durch die Neuregelung im Sozialrecht gelte sie künftig nur noch für Großhändler in Deutschland, die EU-Konkurrenten müssen sich demnach nicht mehr daran halten.
Auch das Edikt von Salerno sieht Bühler in Gefahr. Die strikte Trennung von Arzt und Apotheker werde „durch die ausländischen Konzerne bewusst ausgehebelt, in dem zu den Versandapotheken Telemedizinanbieter hinzugekauft werden.“ Die Übernahme der TeleClinic durch den DocMorris-Mutterkonzern Zur Rose sollte die Abgeordneten alarmieren, findet der junge Mann. Dass Zur Rose-Chef Walter Oberhänsli das Edikt von Salerno öffentlich hinterfrage, sollte sie zum Nachdenken anregen, „wie das Edikt in Zukunft weiter Bestand haben kann, wenn nicht ein Rx-Versandverbot umgesetzt wird“.
Für das Fremd- und Mehrbesitzverbot im Apothekenwesen wird die Luft laut Bühler ebenfalls dünn. Ein Blick auf die zehn umsatzstärksten Versandapotheken zeige, dass sich hier nur noch zwei Apotheken tummeln, die in deutscher Hand sind. „Interessanterweise wurden fast alle anderen Apotheken vom Konzern ‚Zur Rose‘ oder ‚Shop Apotheke‘ aufgekauft“, merkt der angehende Apotheker an. „Wie das mit dem in Deutschland geltende Fremd- und Mehrbesitzverbot möglich ist, ist für mich mehr als fraglich.“ Durch ein Rx-Versandverbot würde immerhin noch der versorgungsrelevante Bereich nicht aufgekauft werden, unterstreicht er.
Darüber hinaus mahnt Bühler den Koalitionsvertrag an. Darin „haben sich CDU, CSU und SPD zum Rx-Versandverbot verpflichtet, nun liegen zwei Änderungsanträge vor, die genau dieses beinhalten!“ Nur wenn der Bundestag einem dieser Anträge doch noch zustimme, sei eine gute und sichere Arzneimittelversorgung künftig noch gewährleistet. „Jetzt liegt es an Ihnen und der Freiheit des Mandats!“
1 Kommentar
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von Heiko Barz am 30.10.2020 um 10:58 Uhr
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