Kammerversammlung in Sachsen

SLAK setzt Corona-Allgemeinverfügung wieder in Kraft

Berlin - 04.11.2020, 12:15 Uhr

SLAK-Präsident Friedemann Schmidt (links) und sein Vize Göran Donner leiteten durch die 65. Versammlung der Sächsischen Apothekerkammer. (c / Archivbild; Foto: DAZ / Dr. Armin Edalat)

SLAK-Präsident Friedemann Schmidt (links) und sein Vize Göran Donner leiteten durch die 65. Versammlung der Sächsischen Apothekerkammer. (c / Archivbild; Foto: DAZ / Dr. Armin Edalat)


Ende August war die Allgemeinverfügung zur Lockerung der Vorschriften für die Schließ- und Öffnungszeiten ausgelaufen, die die Sächsische Landesapothekerkammer zu Beginn der Coronavirus-Pandemie erlassen hatte. Bei ihrer Versammlung am gestrigen Dienstag beauftragten die Delegierten den Vorstand, sie schnellstmöglich zu reaktivieren. In der ersten Phase hatten viele Apotheken im Kammerbezirk davon Gebrauch gemacht.

Die Vorschriften zu den Schließ- und Öffnungszeiten für Apotheken sind ein großes Thema in Sachsen. Einerseits haben die Apotheken mit dem Personalmangel zu kämpfen, andererseits will man die flächendeckende Versorgung zu den üblichen Geschäftszeiten um jeden Preis aufrechterhalten, um dem Versandhandel nicht Tür und Tor zu öffnen. Wie schwierig es ist, beide Aspekte unter einen Hut zu bringen und sich auf eine für alle Betriebe verbindliche Allgemeinverfügung zu den Öffnungszeiten zu einigen, zeigte sich bei der Online-Versammlung der Sächsischen Landesapothekerkammer (SLAK) am gestrigen Dienstag.

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Die aktuell gültige Allgemeinverfügung orientiert sich laut SLAK an den Vorgaben in der Apothekenbetriebsordnung. Demnach müssen Apotheken in Sachsen werktags mindestens von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr geöffnet haben. Samstags gilt eine Mindestöffnungszeit von drei Stunden in der Zeit zwischen 8 und 14 Uhr.

Diese zeitlichen Vorschriften stellen manch einen Betrieb jedoch vor Probleme. Gerade kleine Apotheken auf dem Land oder am Stadtrand, für die es sich nicht lohnt, ihre Offizin den ganzen Tag geöffnet zu halten, finden kaum Personal – denn welcher Mitarbeiter toleriert heutzutage noch eine dreistündige Mittagspause, die er vielerorts nur absitzen kann?

Aus diesem Grund plant der Vorstand eine Anpassung, die bereits im Frühjahr zur Diskussion stehen sollte. Da die 64. Kammerversammlung Corona-bedingt ausfiel, kam sie nun gestern bei der 65. Versammlung auf den Tisch. Der Vorschlag beinhaltet eine Flexibilisierung der Öffnungszeiten. In dem Entwurf einer neuen Allgemeinverfügung ist lediglich noch eine Mindestöffnungszeit von Montag bis Freitag von sechs Stunden in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr vorgesehen. Wie die Apotheken diese umsetzen, bleibt ihnen überlassen. An den Samstagszeiten ändert sich nichts.

Endgültige Entscheidung vertagt

In der Debatte der Delegierten wurde schnell deutlich, dass eine solche Flexibilisierung zwar Vorteile für viele kleine Landapotheken bringen würde, was die Personalakquise und den wirtschaftlichen Betrieb der Offizin betrifft, gleichzeitig aber auch Risiken birgt. Zu kurze Öffnungszeiten könnten die Kunden in die Arme der Versandhändler treiben, so eine Befürchtung. Zudem sei es möglich, dass sich an lukrativen städtischen Standorten „Rosinenpicker-Apotheken“ ansiedelten, die lediglich in den besonders umsatzstarken Stunden öffneten, um dann viel Umsatz zu erzielen, die Basisversorgung aber anderen überließen.

Die Entscheidung machten sich die zugeschalteten Delegierten nicht leicht: Ausführlich und gewissenhaft wogen sie Für und Wider gegeneinander ab – und entschlossen sich letztlich, den endgültigen Beschluss zu vertagen. Zu weit gingen die Positionen der Diskutanten auseinander und zu weitreichend könnten die Konsequenzen ausfallen. Stattdessen einigten sich die Teilnehmer mit Blick auf die zweite Welle der Coronavirus-Pandemie rasch darauf, ihre von Ende März bis Ende August 2020 gültige Allgemeinverfügung zu reaktivieren, um den einzelnen Apotheken in der Krise möglichst viel Beinfreiheit einzuräumen.

Demnach müssen die Apotheken in Sachsen montags bis freitags wenigstens vier Stunden täglich in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr öffnen, samstags für drei Stunden zwischen 8 und 14 Uhr. Die Zeiteinteilung ist ihnen freigestellt, sodass zum Beispiel auch außerplanmäßige Betriebspausen möglich sind, falls Apotheken in zwei verschiedenen Teams arbeiten und über Mittag zusperren möchten, um die Räumlichkeiten zu desinfizieren und den kontaktlosen Teamwechsel zu ermöglichen.

Insbesondere von dieser Option hatten in der ersten Phase der Pandemie viele Apotheken in Sachsen Gebrauch gemacht. Nach Angaben der SLAK nutzten von insgesamt 935 Offizinen im Freistaat 178 die Corona-Allgemeinverfügung, um ihre Öffnungszeiten anzupassen. Mehr als die Hälfte von ihnen, nämlich 99 Betriebe, setzten auf eine unter Normalbedingungen nicht vorgesehene Mittagspause. Die Delegierten beauftragten den Vorstand, die Allgemeinverfügung schnellstmöglich wieder in Kraft zu setzen und ihre Geltungsdauer an die Corona-Rechtsetzung des Bundes zu koppeln. Stellt der Deutsche Bundestag fest, dass die Epidemie von nationaler Tragweite beendet ist, endet damit auch die Gültigkeit der Corona-Allgemeinverfügung der SLAK. Eine dauerhafte Lösung, was die Regelung der Schließ- und Öffnungszeiten der Apotheken betrifft, wollen die Delegierten bei ihrer nächsten Versammlung im Frühjahr herbeiführen.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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