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Kammerversammlung in Sachsen
SLAK setzt Corona-Allgemeinverfügung wieder in Kraft
Endgültige Entscheidung vertagt
In der Debatte der Delegierten wurde schnell deutlich, dass eine solche Flexibilisierung zwar Vorteile für viele kleine Landapotheken bringen würde, was die Personalakquise und den wirtschaftlichen Betrieb der Offizin betrifft, gleichzeitig aber auch Risiken birgt. Zu kurze Öffnungszeiten könnten die Kunden in die Arme der Versandhändler treiben, so eine Befürchtung. Zudem sei es möglich, dass sich an lukrativen städtischen Standorten „Rosinenpicker-Apotheken“ ansiedelten, die lediglich in den besonders umsatzstarken Stunden öffneten, um dann viel Umsatz zu erzielen, die Basisversorgung aber anderen überließen.
Die Entscheidung machten sich die zugeschalteten Delegierten nicht leicht: Ausführlich und gewissenhaft wogen sie Für und Wider gegeneinander ab – und entschlossen sich letztlich, den endgültigen Beschluss zu vertagen. Zu weit gingen die Positionen der Diskutanten auseinander und zu weitreichend könnten die Konsequenzen ausfallen. Stattdessen einigten sich die Teilnehmer mit Blick auf die zweite Welle der Coronavirus-Pandemie rasch darauf, ihre von Ende März bis Ende August 2020 gültige Allgemeinverfügung zu reaktivieren, um den einzelnen Apotheken in der Krise möglichst viel Beinfreiheit einzuräumen.
Demnach müssen die Apotheken in Sachsen montags bis freitags wenigstens vier Stunden täglich in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr öffnen, samstags für drei Stunden zwischen 8 und 14 Uhr. Die Zeiteinteilung ist ihnen freigestellt, sodass zum Beispiel auch außerplanmäßige Betriebspausen möglich sind, falls Apotheken in zwei verschiedenen Teams arbeiten und über Mittag zusperren möchten, um die Räumlichkeiten zu desinfizieren und den kontaktlosen Teamwechsel zu ermöglichen.
Insbesondere von dieser Option hatten in der ersten Phase der Pandemie viele Apotheken in Sachsen Gebrauch gemacht. Nach Angaben der SLAK nutzten von insgesamt 935 Offizinen im Freistaat 178 die Corona-Allgemeinverfügung, um ihre Öffnungszeiten anzupassen. Mehr als die Hälfte von ihnen, nämlich 99 Betriebe, setzten auf eine unter Normalbedingungen nicht vorgesehene Mittagspause. Die Delegierten beauftragten den Vorstand, die Allgemeinverfügung schnellstmöglich wieder in Kraft zu setzen und ihre Geltungsdauer an die Corona-Rechtsetzung des Bundes zu koppeln. Stellt der Deutsche Bundestag fest, dass die Epidemie von nationaler Tragweite beendet ist, endet damit auch die Gültigkeit der Corona-Allgemeinverfügung der SLAK. Eine dauerhafte Lösung, was die Regelung der Schließ- und Öffnungszeiten der Apotheken betrifft, wollen die Delegierten bei ihrer nächsten Versammlung im Frühjahr herbeiführen.
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