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Kurz vor Inkrafttreten des VOASG
DocMorris wirbt mit doppeltem Rezept-Bonus
„Die Geister, die DocMorris ruft, werden sicher nicht lange auf sich warten lassen“
So verschickt DocMorris derzeit Post an seine Bestandskunden, die einen „doppelten Bonus“ bei Rezepteinreichungen verspricht. Normalerweise gewährt DocMorris mindestens 2,50 und bis zu 5 Euro Bonus auf jedes rezeptpflichtige Medikament. „Aber jetzt legen wir noch einen drauf!“, heißt es in dem Schreiben. „Bis 31.01. Gilt: 1 x Medikament bestellen – 2 x Bonus erhalten. Pro rezeptpflichtiger Packung erhalten sie dann mindestens 5 und bis zu 10 Euro Bonus.“ Dazu kommt ein entsprechender Gutschein, der nur einmal einlösbar ist. Für E-Rezepte gilt er übrigens nicht.
Es bleibt abzuwarten, was geschieht, wenn diese versprochenen Boni auch nach Inkrafttreten des VOASG gewährt werden. Nach dem Heilmittelwerbegesetz wird es sich jedenfalls um eine unzulässige Zuwendung handeln. § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG) wird mit dem VOASG nämlich dahingehend ergänzt, dass bei Arzneimitteln auch Zuwendungen verboten sind, die entgegen den Preisvorschriften des Sozialgesetzbuchs V (und nicht nur des Arzneimittelgesetzes) gewährt werden. Ob die Regelung des § 7 HWG auch europarechtlich Bestand haben wird, wird sich womöglich schon zeitnah zeigen. Der Bundesgerichtshof hat in dieser Frage den Europäischen Gerichtshof angerufen – hier geht es um eine Gewinnspielwerbung von DocMorris.
Anwältin Bongers-Gehlert: Die Krankenkassen sind gefragt
Rechtsanwältin Dr. Anne Bongers-Gehlert aus der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen sieht nicht nur Wettbewerber gefordert, bei kommenden Verstößen gegen das neue Boni-Verbot aktiv zu werden: „Die Werbung zeigt nach dem Motto ‚Jetzt erst recht‘, dass DocMorris sich durch die Gesetzesänderung wohl nicht davon abhalten lassen wird, den GKV-Patienten auch weiterhin Rabatte und Boni zu gewähren. Umso mehr muss es nun Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung sein, in deren Hand der Gesetzgeber die Verfolgung von Verstößen gegen das Preisrecht gelegt hat, dem entsprechend entgegen zu wirken", erklärt sie gegenüber DAZ.online. „Den Apothekern bleibt daneben weiter die Möglichkeit, über § 7 HWG selbst gegen die Werbung vorzugehen. Die Geister, die DocMorris rief, werden sicher nicht lange auf sich warten lassen.“
4 Kommentare
Patient / Angewiesen auf Einsparungen
von Patient / Angewiesen auf Einsparungen am 22.12.2020 um 20:38 Uhr
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Apotheken-Verdienst-Schutzgesetz
von Albert Tüpprath am 16.12.2020 um 17:30 Uhr
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Gleichpreisigkeit...
von Thomas Eper am 24.11.2020 um 15:47 Uhr
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AW: Gleichpreisigkeit
von Houbé am 22.12.2020 um 18:53 Uhr
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