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Pharmazeutische Dienstleistungen und vergütete Botendienste
Die zweite bedeutende Regelung betrifft die neuen Dienstleistungen: Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband werden verpflichtet, im Benehmen mit der PKV zusätzliche honorierte pharmazeutische Dienstleistungen zu vereinbaren. Versicherte haben sodann einen Anspruch auf diese Leistungen. Die Finanzierung erfolgt durch eine Erhöhung des Festzuschlags auf Rx-Arzneimittelpackungen um 20 Cent.
VOASG-Änderungsanträge
Auch EU-Versender müssen Temperaturanforderungen erfüllen
Dass der Bundesrat das Gesetz widerstandslos hat passieren lassen, ist nicht ganz selbstverständlich. Im September 2019 hatte er zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen und zahlreiche Änderungsvorschläge unterbreitet. Insbesondere hatten die Länder ein Rx-Versandverbot statt eines Rx-Boni-Verbots im Sozialgesetzbuch V gefordert. Die Bundesregierung hatte diesen und die meisten anderen Vorschläge jedoch in ihrer Gegenäußerung abgelehnt. Nun haben sich die Länder offensichtlich gefügt.
Jetzt ist der Bundespräsident am Zug
Der nächste Schritt ist nun die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten. Dann kann das VOASG im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Einen Tag später tritt es in Kraft. Erst am 1. Januar 2021 wird die ebenfalls im VOASG enthaltende Regelung zur Botendienstvergütung in Höhe von 2,50 Euro netto wirksam – sie löst damit pünktlich die zum Jahresende auslaufende Vergütung nach der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung ab.
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