Ausgabe von FFP2-Masken

Schmidt: „Bitte rennen Sie nicht gleich in Ihre Apotheke“

Berlin - 09.12.2020, 17:50 Uhr

Bezüglich der FFP2-Masken für Risikopatienten ist noch etwas Geduld gefragt, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. (Foto: imago images / Jürgen Heinrich)

Bezüglich der FFP2-Masken für Risikopatienten ist noch etwas Geduld gefragt, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. (Foto: imago images / Jürgen Heinrich)


Seit heute ist klar, wie die Ausgabe der Schutzmasken an Menschen mit einem besonders hohen Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken, aussehen wird. Mit Blick auf den heute vorgestellten Entwurf für eine Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung appelierte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt an die Begünstigten, nicht gleich in die Apotheken zu stürmen und nach Masken zu fragen – denn noch sei die Rechtsgrundlage für die Abgabe nicht da.

Am heutigen Mittwochmittag stellte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in Berlin den Entwurf einer Verordnung vor, wonach Apotheken etappenweise Schutzmasken an Corona-Risikopatienten abgeben sollen. Geplant ist, dass die Offizinen bereits im Dezember mit der Ausgabe von jeweils drei Masken pro Risikopatient beginnen sollen. 

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Wer anspruchsberechtigt ist, sollen die Apothekenmitarbeiter:innen bis zum Jahreswechsel zunächst selbst prüfen. Für die Vergütung stellt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) für den Monat Dezember pauschal 491,4 Millionen Euro an den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands bereit, der die Weiterleitung der Mittel an die Apotheken übernimmt. Ab Januar erhalten die berechtigten Versicherten Gutscheine von ihren Krankenkassen, die Abrechnung läuft ab dem Jahreswechsel über die Apothekenrechenzentren mit dem BAS. Dann erhalten Apotheken pro abgegebener Maske 6 Euro einschließlich des Einkaufspreises, aller Zuschläge und der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

Bei einem Pressegespräch anlässlich der ABDA-Wahl, bei der ebenfalls heute Gabriele Regina Overwiening zur Nachfolgerin des scheidenden ABDA-Präsidenten Friedemann Schmidt gekürt wurde, äußerte sich Schmidt auch zu den Inhalten des Verordnungsentwurfs. Er bat die Menschen zunächst noch um ein wenig Geduld. „Bitte rennen Sie nicht gleich morgen in Ihre Apotheke“, appellierte er. Denn noch fehlt die rechtliche Grundlage für die Abgabe der Masken, stellte der Präsident klar. „Wir rechnen damit, dass die Verordnung Mitte Dezember in Kraft tritt.“ Bis dahin gelte es abzuwarten. „Bitte geben Sie meinen Kollegen und mir noch etwas Zeit, um uns vorzubereiten.“

Wer ist anspruchsberechtigt?

Wenn möglich, so Schmidt weiter, sollten Patienten und Patientinnen ihre Stammapotheke aufsuchen – insbesondere wenn sie nicht wegen ihres Alters, sondern wegen einer bestimmten Vorerkrankung zu einer Risikogruppe zählen. „Dort kann man am einfachsten prüfen, ob Sie Anspruch auf die Masken haben.“ Gemäß dem Entwurf der sogenannten Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) erhalten sie dann FFP2-Masken oder Masken mit vergleichbarer Qualität (N95, P2, DS2, CPA).

Menschen, mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, haben Anspruch auf Schutzmasken, wenn

1. sie das 60. Lebensjahr vollendet haben oder

2. bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen:

  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
  • chronische Herzinsuffizienz,
  • chronische Niereninsuffizienz,
  • zerebrovaskuläre Erkrankung, insbesondere Schlaganfall,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende oder bevorstehende Therapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
  • Risikoschwangerschaft.

Schmidt räumte ein, dass die Prüfung in den Apotheken vor Ort natürlich das Risiko berge, dass Betrüger sich in mehreren Offizinen Masken erschleichen. „Wir können solche Fälle nicht verhindern“, sagte er. Die ABDA habe sich dazu mit dem BMG ausgetauscht und man habe gemeinsam beschlossen, dieses Risiko einzugehen, „weil wir davon ausgehen, dass sich 99 Prozent der Menschen vernünftig verhalten werden“.

BMG könnte bald grünes Licht auch für Corona-Tests in Apotheken geben

Was die Abgabe und insbesondere das Anwenden von Antigentests angeht, unterstrich Schmidt, dies sei „keine triviale Angelegenheit“. Vonseiten des BMG sei jedoch deutliches Interesse an einer solchen Dienstleistung der Apotheken spürbar. „Wir gehen davon aus, dass eine entsprechende Rechtsänderung kommt.“ Klar sei allerdings auch dem Ministerium, dass nicht alle Apotheken bundesweit dabei mitmachen werden. Es gehe um jene Betriebe, die „das leisten können und wollen“, betonte der ABDA-Chef. Zudem halte er es nicht für sinnvoll, offensichtlich Kranke zu testen, sondern vor allem asymptomatische Personen.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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9 Kommentare

Kostenlose Masken

von Walther Barbara am 11.12.2020 um 8:15 Uhr

Liebe Mitmenschen, vielleicht wäre auch mal ein Lob angebracht, dass unsere Regierung dies überhaupt auf den Weg bringt.
Das dies ein logistischer Aufwand ist, ist nicht von der Hand zu weisen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten

AW: Kostenlose Masken

von Nicole H. am 11.12.2020 um 8:30 Uhr

Guten morgen.ich muss Ihnen recht geben ein großes Lob wäre wirklich mal angebracht.ich weiss nicht warum manche Menschen alles kritisieren müssen natürlich macht unsere Regierung nicht alles richtig aber wir Bürger machen auch viel falsch.Deshalb bin ich der Meinung das ich selber auf mich achten sollte und nicht ständig andere kritisieren. In dieser Zeit haben es alle schwer nur miteinander und nicht gegen einander hilft uns.

AW: Kostenlose Masken

von Ungläubiger am 13.12.2020 um 8:26 Uhr

Spahn bleibt unfähig. Unglaublich! Während andere Staaten wie zb Großbritannien impfen, ist D zu blöde evt überhaupt noch i d Jahr zu impfen. Jens Spahn war ab März d J nur arrogant. Und eben nur ein Bürokrat. Kein Mensch. Einfach nur dumm.

AW: Kostenlose Masken

von A. Braun am 14.12.2020 um 21:12 Uhr

Ich finde unsere Bundesregierung großartig
Respekt was sie alles leisten

Vorschlag

von Kiwi am 10.12.2020 um 14:01 Uhr

-Stammkunden bekommen ihre Maske in ihrer Apotheke, Abgabe ergibt Vermerk im Kundenkonto
- gesunde >60jährige bekommen mit Vorlage des Personalausweises (wie ja wohl angedacht) ihre Masken in der wohnortnahen Apotheke und nur da
- chronisch Kranke unter 60 bekommen Ihre Masken nach Vorlage des Medikationsplanes (an Hand dessen die chronische Erkrankung nachgewiesen werden kann), Abgabe wird dort quittiert..
So sollte die Abgabe einigermaßen in geordnete Bahnen gelenkt werden können.
Trotzdem stellt sich mir die Frage, wie das mit der pauschalen Erstattung über den NNF ohne Nachweis der tatsächlich abgegebenen Menge funktionieren soll. Im Extremfall bekommt eine Apotheke, die nur wenige Masken verteilt umgerechnet pro Maske deutlich mehr als vielleicht die Apotheke nebenan, bei der durch Zufall der Großteil der Berechtigten vorstellig werden.
Insgesamt wieder mal ein Bürokratie-Monster, welches wir gerade im Moment nicht gebrauchen können!

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Masken, Apotheken

von Ungläubiger am 13.12.2020 um 8:22 Uhr

Stimmt !

Maskenabgabe

von Rita Längert am 10.12.2020 um 12:58 Uhr

Könnte Herr Kern (falls er noch Pressesprecher der Abda und somit auch von mir bezahlt ist) sich vielleicht mal aus dem Homeoffice heraus mit öffentlichen Medien (Bild, öffentlich rechtliche und private Fernsehanstalten, etc.) in Verbindung setzen und ein paar Klarstellungen vornehmen?
Die kostenlosen Masken werden nicht von Herrn Spahn an die Apotheken zur Weitergabe verteilt!!! sondern müssen von den Apotheken besorgt und erstmal bezahlt werden!
Die Verordnung tritt frühestens zum 15.Dezember in Kraft.
Es nervt nämlich massiv, die Anfragen den ganzen Tag über zu bewältigen!

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Irreführung

von Reinhard Rodiger am 09.12.2020 um 20:23 Uhr

....Für die Vergütung stellt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) für den Monat Dezember pauschal 491,4 Millionen Euro ....Weiterleitung an die Apotheken."

Fällt niemand auf, dass dies als Geldsegen gesehen wird? Es handelt sich nicht um Vergütung! Die Vergütung der Apotheken beträgt 60 cent icl MwSt., also 16 Mio von 491,4.

Ist diese Formulierung geschickte Irreführung zum Schaden der Apotheken von Spahn oder welcher Herkunft ist sie?

Das Ergebnis ist jedenfalls fatal und wird Haftungsvermögen zeigen: die füllen sich die Taschen..

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Die Menschen nutzen es nicht aus

von Conny am 09.12.2020 um 18:52 Uhr

Naiv

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