AvP-Gläubigerversammlung

Jahrelanges Verfahren droht

Süsel - 16.12.2020, 09:15 Uhr

Im AvP-Insolvenzverfahren drohen lange Rechtsstreitigkeiten. (Foto: Steve Morvay / stock.adobe.com)

Im AvP-Insolvenzverfahren drohen lange Rechtsstreitigkeiten. (Foto: Steve Morvay / stock.adobe.com)


Bei der gestrigen Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren der AvP Deutschland GmbH haben sich bekannte Informationen weitgehend bestätigt. Mit 617 Millionen Euro liegt die Summe der angemeldeten Forderungen in der erwarteten Größenordnung. Da sehr viele Gläubiger Aussonderungsrechte angemeldet haben, steigt die Sorge vor einem drohenden langen Rechtsstreit. Doch dies könnte auch die Motivation für einen Vergleich fördern.

Im Congress Center Düsseldorf hat am gestrigen Dienstag die mit Spannung erwartete Gläubigerversammlung zur Insolvenz der AvP Deutschland GmbH stattgefunden. Die weitaus meisten Gläubiger sind dort nicht persönlich erschienen, sondern wurden durch ihre Anwälte vertreten. Doch die Neuigkeiten halten sich in Grenzen.

617 Millionen Euro Forderungen angemeldet

Eine wesentliche greifbare Information ist die Höhe der bisher angemeldeten Forderungen. Diese soll nun 617 Millionen Euro betragen. In seinem Gutachten vom 29. Oktober, das DAZ.online vorliegt, war Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos noch von Forderungen in Höhe von 593,8 Millionen Euro ausgegangen. Diese Größenordnung hat sich damit bestätigt, zumal mit der Anmeldung nicht entschieden ist, ob alle Forderungen berechtigt sind. Damit dürfte nun immerhin weitgehend die Gefahr gebannt sein, dass gänzlich unerwartete Forderungen das Problem weiter vergrößern. Allerdings soll sich Hoos bei der Veranstaltung weiterhin nicht zu einer möglichen Quote geäußert haben, die am Ende des Verfahrens ausgeschüttet werden könnte.

Viele Aussonderungsrechte beansprucht

Nach Aussagen von Beteiligten hat sich gezeigt, dass die meisten Gläubiger Aussonderungsrechte beanspruchen. Doch der Insolvenzverwalter gehe weiterhin davon aus, dass in den allermeisten Fällen keine Aussonderungsrechte bestehen. Damit zeichnet sich ab, dass in diesem Insolvenzverfahren lange Rechtsstreitigkeiten drohen. Wenn das Verfahren vor Gericht entschieden wird, dürfte es bis zum Bundesgerichtshof führen und damit viele Jahre dauern. Wegen des großen Anteils der Forderungen, bei denen Aussonderungsrechte geltend gemacht werden, sinkt damit auch die Chance auf vorherige Ausschüttungen unumstrittener Beträge. Die Aussicht auf ein drohendes langes Verfahren erhöht allerdings den Druck auf alle Beteiligten, zu einer einvernehmlichen außergerichtlichen Lösung zu kommen. Dafür sprächen sowohl der zeitliche Vorteil als auch die Kosten langer Verfahren, die letztlich das zu verteilende Vermögen mindern. Bisher sind jedoch keine Vorschläge bekannt, wie eine außergerichtliche Einigung konkret aussehen könnte.

Rabattverfälle weiter Thema

Außerdem war von Beteiligten zu hören, dass die Forderungen der AvP aus Rabattverfällen weiterhin ein Thema sind. In seinem Gutachten vom 29. Oktober hatte Hoos diese Forderungen auf 37,2 bis 137,4 Millionen Euro veranschlagt. Sie machen damit eine wesentliche Position innerhalb der erwarteten Insolvenzmasse aus. Allerdings hatten Nachfragen von DAZ.online bei Experten aus anderen Rechenzentren inzwischen ergeben, dass Forderungen aus Rabattverfällen in Millionenhöhe unrealistisch erscheinen. Dennoch verfolgt der Insolvenzverwalter diese Forderungen offenbar weiter.

Prüfungstermin 22. Dezember 2020

Damit hat die heutige Veranstaltung eher bekannte Informationen bestätigt. Neue Informationen, die neue Wege eröffnen könnten, sind nicht zu erkennen. Der nächste Termin im Insolvenzverfahren ist der Prüfungstermin am 22. Dezember 2020, der in einem schriftlichen Verfahren stattfinden soll.


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Danke für die Fragen

von Dr. Thomas Müller-Bohn am 16.12.2020 um 12:21 Uhr

Vielen Dank, Herr Kast, für die interessanten Fragen. Wir werden diese mit juristischen Experten besprechen. Spontan fällt mir dazu ein, dass ein insolvenzbedrohter Gläubiger ein großes Interesse an einer schnellen Zahlung hat. Ein schneller Vergleich könnte dann sogar helfen die Insolvenz abzuwenden.

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Was ist wenn ein Gläubiger Insolvenz anmeldet

von Tobias Kast am 16.12.2020 um 9:35 Uhr

Verständnisfragen an die Redaktion:

a) reicht ein Einziger der nicht zustimmt, damit kein Vergleich möglich ist?

Wenn einer der Gläubiger Insolvenz anmelden muss...

b) wäre damit nicht die Zustimming zu einem Vergleich hinfällig? (da die Insolvenzmasse schmälernd / Rechtsgeschäft zu Ungunsten der Gläubiger)

c) darf daher ein am Rande der Insolvenz stehender Gläubiger überhaupt einem Vergleich zustimmen?
(c1: wäre das strafrechtlich relevant?)

d) wäre der Ausgang im Folgeverfahren abhängig vom Ausgang dieses Verfahrens und würde daher dafür sorgen, dass sich das Insolvenzverfahren im Nachgang um mindestens den gleichen Zeitraum verlängert?
(d1: Was bedeutet das für die Privatinsolvenz im Zusammenhang?)

PS:
Allen Betroffenen viel Kraft und Durchhaltevermögen.

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