Die Schwächsten zuerst

Spahn gibt grünes Licht für Corona-Impfverordnung

Berlin - 18.12.2020, 16:15 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betont: Eine Impfplicht wird es nicht geben, ledigtlich ein Angebot. (x / Foto: imago images / Future Image)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betont: Eine Impfplicht wird es nicht geben, ledigtlich ein Angebot. (x / Foto: imago images / Future Image)


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird heute Nachmittag die Coronavirus-Impfverordnung unterzeichnen. Sie gilt rückwirkend zum 15. Dezember und legt unter anderem fest, „wem wann das Angebot einer Impfung gemacht wird“, wie Spahn erklärte.

Nachdem die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut am gestrigen Donnerstag ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung vorgelegt hat, die Stellungnahmen der Länder ausgewertet wurden und an den vergangenen zwei Tagen im Bundestag über die Impfstrategie debattiert wurde, hat das Bundesgesundheitsministerium den letzten Schliff an seiner Coronavirus-Impfverordnung vorgenommen.

„Die Schwächsten zu schützen, das ist das erste Ziel unserer Impfkampagne“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) anlässlich der bevorstehenden Unterzeichnung der Verordnung am heutigen Freitag. Und so sollen Hochbetagte über 80 Jahre, Alten- und Pflegeheimbewohner sowie diejenigen, die sie betreuen, ab dem 27. Dezember zuerst geimpft werden. Spahn erinnerte, dass jeder zweite Tote in dieser Pandemie älter als 80 Jahre sei. Deswegen beginne die Impfung in den ersten Tagen nach dem Start in Pflegeeinrichtungen.

Wer sonst noch zu den zuerst zu impfenden Personen gehört, bestimmt § 2 der Impfverordnung.

§ 2 Schutzimpfungen mit höchster Priorität

Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

Spahn bat alle anderen um Geduld – er geht davon aus, dass es einen bis zwei Monate dauern wird, bis das erste Ziel erreicht ist. Danach werde es Zug um Zug weiter gehen. Weitere Impfstoffe würden bereit stehen und die nächsten Personengruppen geimpft werden.

Spahn verteidigt Verordnungsweg

Die Impfverordnung hält grundsätzlich an dem Schema des letzten Entwurfs fest: Grundsätzlich hat jeder Anspruch auf eine Impfung, der in Deutschland lebt oder hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Doch da der Impfstoff am Anfang knapp sein wird, wird in drei Stufen priorisiert: Es gibt Schutzimpfungen von höchster, hoher und erhöhter Priorität. Dabei orientiert sich die Verordnung an den Empfehlungen der STIKO, auch wenn diese in sechs Gruppen aufteilt. Diese seien für die Verordnung teilweise zusammengeführt worden, erklärte Spahn. Die letzte Gruppe, die die STIKO nennt, sind die Unter-60-Jährigen ohne besondere Vorerkrankung oder Exposition, sie finden keine besondere Erwähnung in der Verordnung.

In die Kategorie „erhöhte Priorität“ gehören auch das Apothekenpersonal sowie Beschäftigte in der Pharmaindustrie:


4. Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen, 

Auszug aus § 4 Corona-Impfverordnung – Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität


Am Montag, den 21. Dezember, gibt die Europäische Arzneimittelagentur EMA ihre Beurteilung über den Biontech/Pfizer-Impfstoff ab, um den es anfangs geht. Wie Spahn erläuterte, stehe dann die Chargenüberprüfung durch das Paul-Ehrlich-Institut an. Nach Freigabe und Transport könne es am 27. Dezember mit den Impfungen losgehen.

Spahn verteidigte erneut, die Priorisierung per Verordnung geregelt zu haben. Dies hatten die FDP und auch die Grünen kritisiert. Spahn verwies jedoch darauf, dass es notwendig sei, die Verordnung flexibel und schnell anpassen zu können. Das könne gegebenenfalls schon der Fall sein, wenn im Januar der Moderna-Impfstoff zugelassen werde.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.