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Antragsentwurf
FDP-Bundestagsfraktion will Erstattung von OTC-Arzneien ausweiten
Die FDP-Fraktion im Bundestag wagt in Sachen OTC-Erstattung einen Vorstoß: Sie will einen Antrag in den Deutschen Bundestag einbringen mit dem Ziel, unter anderem Mittel zur Raucherentwöhnung auf Kassenkosten verordnen zu lassen. Zudem will sie die Kompetenzen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) deutlich ausweiten, wenn es um die Aufnahme von Arzneimitteln in die OTC-Ausnahmeliste geht. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sollen OTC-Präparate auf ärztliche Verordnung hin grundsätzlich erstattet werden.
Insgesamt 44 Positionen umfasst die OTC-Ausnahmeliste – viel zu wenig, findet die FDP-Fraktion im Bundestag. In dem Entwurf eines Antrags, der DAZ.online exklusiv vorliegt, fordert sie, die Erstattungsfähigkeit für nicht verschreibungspflichtige Medikamente deutlich auszuweiten.
„Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind, können ebenso wie verschreibungspflichtige Arzneimittel einen wichtigen Beitrag zur Therapie von Erkrankungen leisten“, heißt es in dem Antragsentwurf. „In vielen Fällen werden sie zu einer wirksamen Therapie benötigt, etwa in der Schmerztherapie oder bei vielen chronischen Erkrankungen.“
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Seit im Jahr 2004 nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel von der Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung explizit ausgeschlossen wurden, müssen die Kassen auf ärztliche Verordnung hin lediglich noch für ein sehr begrenztes Spektrum von OTC-Arzneien zahlen. Welche Medikamente das betrifft, regelt die sogenannte OTC-Ausnahmeliste. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet, welche Mittel darin aufgenommen werden. In der Regel sind es Arzneien für Kinder und Jugendliche sowie für die Behandlung schwerwiegender Erkrankungen, wenn das Medikament zum Therapiestandard zählt.
Die FDP-Fraktion sieht diesbezüglich Verbesserungsbedarf. „Um die Versorgung zu verbessern und chronisch erkrankten Menschen eine bessere Behandlung zu ermöglichen, sollte der G-BA mehr Kompetenzen bekommen, um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in die GKV-Versorgung aufnehmen zu können. Außerdem soll bei Kindern und Jugendlichen eine Erstattung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erfolgen, dies entlastet Familien und kann Folgeerkrankungen im Erwachsenenalter vermindern“, schreiben die Abgeordneten.
1 Kommentar
FDP
von Gregor Nelles am 30.12.2020 um 20:00 Uhr
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