IHK und HWK Südthüringen

Warten auf Schnelltests aus der Apotheke

Traunstein - 21.01.2021, 09:15 Uhr

Unternehmen planen, infizierte Mitarbeiter mit SARS-Cov-2-Antigen-Schnelltests selbst zu identifizieren. (x / Foto: imago images / Sven Simon)

Unternehmen planen, infizierte Mitarbeiter mit SARS-Cov-2-Antigen-Schnelltests selbst zu identifizieren. (x / Foto: imago images / Sven Simon)


Die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer Südthüringen haben eine Initiative gestartet, um den Komplett-Lockdown der Wirtschaft zu verhindern. Dabei wollen sie unter anderem den Unternehmen die Möglichkeit bieten, selbst Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 durchzuführen – auch unter Mitwirkung der Apotheken. Doch dies scheitert derzeit daran, dass die Abgabe der Tests an Unternehmen durch die Medizinprodukte-Abgabeverordnung untersagt ist.

„Produktivität und Infektionsschutz lassen sich auch in kritischen Pandemiephasen gut kombinieren, sofern entsprechende Richtlinien am Arbeitsplatz strikt eingehalten werden“, heißt es in der Pressemeldung der Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Handwerkskammer (HWK) Südthüringen. In einer gemeinsamen Initiative soll gezeigt werden, wie sich ein Komplett-Lockdown der Wirtschaft vermeiden lässt. Das Ziel ist, heimische Unternehmen dabei zu unterstützen, Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen im Betrieb konsequent umzusetzen. 

Wichtig sei dabei, Lücken im Hygienekonzept zu schließen sowie fahrlässiges Verhalten aufzuspüren und abzustellen. Als Beispiele führt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas gegenüber DAZ.online an, dass Mitarbeiter immer noch gemeinsam beim Frühstück säßen oder zusammen im Auto führen.

In einem weiteren Schritt ist geplant, dass die Unternehmen selbst potenziell infektiöse Mitarbeiter mit Schnelltests identifizieren können. „Heimische Apotheken unterstützen das Vorhaben: Zukünftig sollen sie Schnelltests direkt an Unternehmen herausgeben und Kurzschulungen zur Anwendung dieser durchführen“, heißt es in der Pressemeldung. Doch der Teufel steckt im Detail beziehungsweise in der Medizinprodukte-Abgabeverordnung. Diese erlaubt zwar seit Anfang Dezember die Abgabe der Schnelltests nicht mehr nur an medizinisches Personal, sondern auch an Schulen und ähnliche Einrichtungen – Unternehmen sind indes nicht dabei.

Ausbildungsunternehmen dürfen Tests beziehen

Doch das möchte die IHK Südthüringen gerne geändert wissen, erklärt Pieterwas. Zunächst nahm man Kontakt mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf – bislang erfolglos. Dann sei bekannt geworden, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in seiner neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung, in der unter anderem die weitgehende Verpflichtung zum Homeoffice eingeführt wird, eine Testpflicht in Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern bei Inzidenzwerten über 200 vorsah. Der Thüringer Ministerpräsident habe beim Bund-Länder-Treffen am vergangenen Dienstag darauf aufmerksam gemacht, dass deshalb die Medizinprodukte-Abgabeverordnung entsprechend geändert werden müsse. Doch statt der erhofften Änderung wurde, so Pieterwas, in der am gestrigen Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Version auf Betreiben des BMG die geplante Testpflicht gestrichen.

Wie geht es nun weiter mit den Schnelltests in Unternehmen? „Wir ackern daran, dass über den Industrie- und Handelskammertag die Medizinprodukte-Abgabeverordnung geändert wird“, berichtet Pieterwas. Bis dahin wird den Unternehmen in einem Zwischenschritt anderweitig Zugang zu Schnelltests ermöglicht. Zum einen können bereits jetzt schon Ausbildungsunternehmen Tests aus den Apotheken beziehen, da sie von der Erweiterung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Dezember erfasst werden. Zum anderen wird den Unternehmen eine Liste der Landesapothekerkammer Thüringen zur Verfügung gestellt mit allen Apotheken, die selbst Schnelltests durchführen.



Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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