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Telematikinfrastruktur
Herausforderung Rezeptabrechnung
Die Telematikinfrastruktur (TI) soll ab Mitte 2021 garantieren, dass sich die Verordnungsdaten von E-Rezepten in einer geschützten Umgebung befinden. Doch wie es mit der Rezeptabrechnung zukünftig weitergehen wird, ist noch offen. Denn der Gesetzgeber hat die Gematik nicht beauftragt, den Weg der Rezepte zwischen Apotheken und Rechenzentren in die TI zu integrieren. Der Ball liegt vielmehr bei den Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband (DAV). Sie müssen sich auf eine Regelung und die technische Umsetzung des Prozesses einigen.
Lückenlos sicher sollen die Gesundheitsdaten der Patienten zukünftig digital zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen ausgetauscht werden können. Dafür bastelt die Gematik bekanntlich an der Telematikinfrastruktur (TI). Vergangenen Sommer sorgte für Aufsehen, dass man bei der Übertragung der Rezeptdaten nicht auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung setzt, sondern eine „vertrauenswürdige Ausführungsumgebung“ auf Basis von Punkt-zu-Punkt-Verschlüsselungen schafft. Unter anderem der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte sich bis zuletzt für eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung beim E-Rezept stark gemacht. Doch im Sinne der Funktionalität und Interoperabilität wäre diese Technologie aus Sicht der Gematik nicht zielführend gewesen, betonte damals der Sicherheitsbeauftragte der Gematik, Holm Diening, im Gespräch mit der DAZ.
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Braucht das E-Rezept eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?
Spätestens seit Bekanntwerden der Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP im September 2020 steht nun eine ganz neue Frage im Raum: Wie werden die Apotheken ihre E-Rezepte zukünftig mit den Krankenkassen abrechnen? Läuft dieser Prozess innerhalb oder außerhalb der TI ab? Auch unabhängig vom AvP-Skandal wurde in der Branche über die Bedeutung und Zukunft der Rechenzentren bereits diskutiert, als Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sehr konkret ankündigte, das E-Rezept einzuführen.
Abrechner: Keine Angst vor der digitalen Zukunft
Analoge Rezeptdaten in digitale zu übersetzen und den Krankenkassen zu übermitteln, dürfte mit der Einführung der E-Rezepte sicher kein zukunftsfähiges Geschäftsmodell mehr sein, so die Spekulation mancher Beobachter. Doch die Abrechner blicken diesem bevorstehenden Systemwechsel überhaupt nicht ängstlich entgegen. Eine ihrer wesentlichen Aufgabe wird es nach wie vor sein, den Apotheken „schnelles Geld“ entlang des Warenstroms bereitzustellen. Außerdem wollen die Rechenzentren im Interesse der Apotheken weiterhin Forderungen, Verbindlichkeiten und Lieferverpflichtungen gegenüber Kostenträgern managen sowie in Retax-Fragen beraten. Darüber hinaus besitzen die Apothekenabrechner eine zentrale Stellung bei der Verwaltung der Herstellerabschläge sowie bei der Ermittlung der sogenannten Importquote.
Doch wie genau werden sich die Apothekenrechenzentren in die geplante E-Rezept-Infrastruktur einfügen? Auf diese Frage kann die Gematik nur sehr vage antworten. Denn fest steht, dass nicht sie, sondern die Interessenverbände der Apotheker und Krankenkassen für konkretere Reglungen beauftragt sind. In § 300 des fünften Sozialgesetzbuches liest man dazu folgendes:
(3) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker regeln in einer Arzneimittelabrechnungsvereinbarung das Nähere insbesondere über […]
3. die Verwendung von Verordnungen in elektronischer Form für die Arzneimittelabrechnung bis zum 31. März 2020"
Abrechnung – kein Thema für die Gematik
„Da die Gematik in § 300 nicht genannt ist und die Regelungen nicht festlegt, können wir über die genauen Inhalte zur Abrechnung keine Auskunft erteilen“, so eine Sprecherin auf Anfrage von DAZ.online. Und weiter: „Die Festlegung der Dispensier-/Abrechnungsdaten sowie die prozessuale Darstellung der Abrechnung zwischen Warenwirtschaftssystem und Abrechnungszentrum erfolgt außerhalb der Telematikinfrastruktur.“ Man stehe aber zur Verfügung und würde Informationen zum E-Rezept bereitstellen, damit die Apotheker und Krankenkassen die Regelungen festlegen können.
VDARZ und NGDA bieten Unterstützung an
Die Rezeptabrechnung gehört also nicht zum Aufgabenbereich der Gematik und soll kein Bestandteil der TI sein, dennoch muss sie sicher und zuverlässig zwischen den Leistungserbringern und Kostenträgern funktionieren. Aus Kreisen des DAV erfährt man, dass Gespräche darüber mit Vertretern der Krankenkassen aktuell laufen. Neben der Gematik ist es auch der Interessenverband der Apothekenrechenzentren (VDARZ), der seine Unterstützung anbietet. Nach Informationen von DAZ.online stellt es offenbar eine größere Herausforderung dar, die modernen Daten der E-Rezepte in die eher betagte EDV der Krankenkassen einzuspeisen. „Hier trifft die neue auf die alte Welt“, bringt es ein Vertreter der Apothekenrechenzentren auf den Punkt.
Man müsse erst einmal einen Standard schaffen, damit die Verordnungsdaten zwischen den Apotheken und Krankenkassen übertragen werden könnten. Dieser solle am Ende den gleichen technischen Sicherheitsanforderungen entsprechen, wie jene innerhalb der TI. Ungeklärt seien jedoch Fragen hinsichtlich der Versicherung der Rezeptdaten. Die bisherigen Regelungen im Sozialrecht würden noch vom Papierrezept ausgehen und seien zum Teil 60 Jahre alt. „Es kann nicht sein, dass die Apotheken für die Übertragung der E-Rezept-Daten letztlich höhere Gebühren zahlen müssen als für die Übersendung der Papierrezepte“, so der Vertreter der Rechenzentren. Auch einer weiteren Bürokratisierung wolle man entgegenwirken. So steht auch die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) bereit, um technischen Support zu leisten. Denkbar wäre, für die Authentifizierung auf die bereits bestehenden N-Ident-Zertifikate zurückzugreifen.
Apotheken ökonomisch absichern und stärken
Branchenkenner empfehlen, den bevorstehenden Systemwechsel im Abrechnungswesen vor allem dafür zu nutzen, die Apotheken ökonomisch abzusichern und zu stärken. Dazu gehöre, dass die Krankenkassen unmittelbar dann zahlen sollten, wenn ihre Versicherten die Leistung, also im Fall der Apotheken die Arzneimittel, empfangen haben. So müssten die Apotheken nicht wochenlang auf Zahlungen warten, bestehende Kreditrahmen könnten verkleinert werden und die Insolvenz eines Rechenzentrums hätte keine so drastischen Auswirkungen wie jüngst im Fall AvP.
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