Schutzmaskenpflicht in Deutschland

FFP2- und OP-Masken: Vorsicht beim Online-Kauf

Dillingen/Stuttgart - 26.01.2021, 15:15 Uhr

Unseriöse Online-Händler nutzen die Corona-Pandemie für ihre Geschäfte mit mangelhaften Schutzmasken. (x / Foto: imago images / Rene Traut)

Unseriöse Online-Händler nutzen die Corona-Pandemie für ihre Geschäfte mit mangelhaften Schutzmasken. (x / Foto: imago images / Rene Traut)


Verschärfte Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bedeuten in einigen Bundesländern Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Damit steigt auch die Nachfrage nach FFP2- und anderen medizinischen Gesichtsmasken. Das ruft so manchen Online-Händler auf den Plan, Billigmasken in hohen Stückzahlen und minderer Qualität anzubieten. Der TÜV-Verband ruft deshalb zur Vorsicht beim Kauf von Schutzmasken im Internet auf.

In vielen Bundesländern gelten mittlerweile verschärfte Regeln beim Tragen von Masken. Die einfache Maske tut es nicht mehr, stattdessen sind zum Beispiel FFP2-Masken oder OP-Masken in ausgewiesenen Innenstadtbereichen, im Einzelhandel und ÖPNV vorgeschrieben. Damit verbunden ist naturgemäß eine gestiegene Nachfrage. Viele Verbraucher:innen scheuen die Kosten und suchen günstige Angebote nach entsprechenden Schutzmasken auch im Internet. So mancher Online-Händler wittert dabei das große Geschäft mit Sonderangeboten.

Vielfach erfüllen die angebotenen Masken jedoch nicht die Voraussetzungen einer geeigneten Schutzmaske. Der TÜV-Verband (VdTÜV) warnt deshalb in einer Pressemitteilung vor dem Online-Kauf von Schutzmasken. Viele Angebote seien unseriös, da sei Vorsicht geboten. „In Online-Shops werden immer wieder mangelhafte Schutzmasken angeboten, die nicht den vorgeschriebenen Normen für die jeweilige Produktgruppe entsprechen“, sagt André Siegl, Experte für Arbeits- und Gesundheitsschutz beim TÜV-Verband (VdTÜV).

„Mangelhafte OP-Masken oder FFP2-Masken haben in der Regel eine deutlich verringerte Schutzwirkung und können die Gesundheit zusätzlich gefährden, wenn bei der Herstellung beispielsweise schadstoffbelastete Materialien oder Klebstoffe verwendet worden sind“, so Siegl. „Verbraucher sollten deshalb genau darauf achten, bei wem sie was kaufen.“ Der TÜV rät zudem, einen genauen Blick ins Impressum, die Produktbeschreibung und in die Kundenbewertungen zu werfen. Dort erhalte man erste Hinweise darauf, ob Online-Shops vertrauenswürdig seien und ob die Schutzmasken die notwendigen Kriterien erfüllten.

Details über den Händler prüfen

Verbraucher:innen sehen sich mittlerweile mit einem enormen Angebot an Masken konfrontiert, mit unterschiedlichen Modellen, kodierte Kennzeichnungen auf den Produkten und immer wieder Meldungen über fehlerhafte Ware von windigen Anbietern. Hochwertige Schutzmasken zu einem vernünftigen Preis zu kaufen, stellt Verbraucher:innen damit vor einige Herausforderungen.

„Apotheken oder Drogerieketten beziehen Schutzmasken in der Regel über ein etabliertes Netz seriöser Großhändler“, erklärt Siegl. „Kunden können also erst einmal davon ausgehen, dass die angebotenen Produkte qualitativ hochwertig sind.“ Diese Annahme ließe sich nicht auf jeden Online-Händler übertragen. Im Internet sei es für unseriöse Händler leichter, mangelhafte Ware in Umlauf zu bringen, sich kritischen Nachfragen zu entziehen und die Rücksendung zu erschweren, heißt es in der Presseinformation des VdTÜV. Verbraucher:innen sollten zunächst einen genauen Blick auf Unternehmensangaben, persönliche Ansprechpartner:innen und Kontaktadressen werfen. Eine seriöse und vertrauenswürdige Verkaufsquelle veröffentliche Kontaktinformationen und die Adresse des Firmensitzes. Wenn diese Angaben fehlen, sei Vorsicht geboten. Außerdem sollten neben Vorkasse noch andere Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden. Sichere Online-Shops könnten Verbraucher:innen auch an Gütesiegeln wie „Trusted Shop“ und „s@fer-shopping“ erkennen.

Produktbeschreibungen prüfen

Beim Online-Kauf müssen sich Verbraucher:innen auf Produktbeschreibungen und Produktfotos verlassen, um zu erkennen, ob eine Maske qualitativ hochwertig ist. Unseriöse Händler wenden allerdings Tricks an, um die tatsächliche Qualität ihrer Produkte zu verschleiern. Gerade bei den Angaben zur Prüfkennzeichnung sei es wichtig zu wissen, worauf es dabei ankommt. „FFP2-Masken verfügen über eine umfangreiche Kennzeichnung, mit der die Prüfung des jeweiligen Modells dokumentiert wird“, erklärt Siegl. „Abgedruckt ist die CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Nummer für das Prüfinstitut, die Schutzklasse wie FFP2 und FFP3, der R- oder NR-Zusatz (wiederverwendbar oder nicht wiederverwendbar) sowie die einschlägige Europäische Prüfnorm EN 149 mit Jahr plus Code der Prüfung. Hinzu kommen die Herstellerangaben. Für Betrüger ist es zudem leicht, in der Kennzeichnung falsche Angaben zu verstecken“, sagt Siegl.

Auf der EU-Online-Datenbank Nando seien alle benannten oder notifizierten Stellen, die prüfen und zertifizieren dürfen, mit einer vierstelligen Kennnummer gelistet, so der VdTÜV. Findet sich die Nummer auf der FFP2-Maske dort nicht, sei die Maske nicht zugelassen und es handele sich sehr wahrscheinlich um eine Fälschung. Auch die Reihenfolge der Kennzeichnung könne Aufschluss über die Richtigkeit geben: Auf die CE-Kennzeichnung folge immer die Kennnummer des Prüfinstituts, nie andersherum.

„Die Abbildungen der Masken, Herstellerbescheinigungen und Zertifikate sollten deutlich erkennbar sein“, rät Siegl. „Bei schlechter Fotoqualität und unleserlichen Zertifizierungen sollten die Alarmglocken läuten.“ Stutzig werden sollten Verbraucher:innen auch bei zweifelhaften Angaben zum Produkt, wie beispielsweise einer möglichen Reinigung in der Waschmaschine oder im Wasserbad und bei multiplen Zertifizierungen. Eine weitere Quelle sei die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die bekannte Produktwarnungen und -rückrufe veröffentliche.

Kundenbewertungen können hilfreich sein

Eine Recherche über eine Suchmaschine könne ebenfalls Hinweise auf gefälschte FFP2-Masken liefern, rät der TÜV. „Vor Kaufabschluss lohnt es sich, die Produktbewertungen in Online-Shops und unabhängigen Foren zu sichten. Falls andere Kunden von beißendem Geruch, schlechter Qualität der Ohrschlaufen oder sichtbaren Mängeln am Fließ berichten, sind das klare Hinweise auf fehlerhafte oder sogar schadstoffbelastete Schutzmasken“, sagt Siegl. Nicht unbedingt aussagekräftig seien Bewertungen, die sich auf den Sitz der Masken beziehen, da Größe und Passform von FFP2-Masken nicht standardisiert seien. Verbraucher:innen sollten daher zunächst testen, welche Maske ihnen am besten passt. „Die FFP2-Maske muss eng am Gesicht anliegen und beim Einatmen an das Gesicht angesogen werden. Nur dann kann sie ihre Schutzwirkung voll entfalten“, erklärt Siegl. „Entweicht die Luft über den Dichtungsrand an Wange, Kinn oder Nase, passt sie nicht optimal.“ 

Maskenlager sind gefüllt

Der TÜV-Verband empfiehlt zudem Angebote für KN95-Masken gründlich zu prüfen. Die Masken „Made in China“ seien oft günstiger als FFP2-Masken. Nur mit der entsprechenden Kennzeichnung KN95 nach der chinesischen Norm GB 2626-2006 und einem vertrauenswürdigen Zertifikat eines von der chinesischen Regierung akkreditierten nationalen Qualitätsüberwachungs- und Testzentrum seien auch diese Masken geeignet, in vergleichbarer Weise wie FFP2-Masken zu schützen.

Nach Einschätzung des TÜV-Verbandes sei trotz vereinzelter Engpässe nach Einführung der verschärften Maskenpflicht nicht mit einer Knappheit an FFP2-Schutzmasken zu rechnen. „Die Hersteller haben die Produktionskapazitäten in den vergangenen Monaten kräftig aufgestockt“, sagt Siegl. „Die Lager sind voll und es wird ständig in großen Mengen nachproduziert.“ Das gelte auch für die deutlich preiswerteren OP-Masken. Diese hätten eine geringere Filterwirkung als FFP2-Masken und lägen in der Regel nicht so eng an. Im Gegensatz zu FFP2-Masken müssten sie nicht von einer unabhängigen Stelle geprüft werden, bevor sie auf den Markt gebracht werden dürfen. Mit dem CE-Zeichen auf der Verpackung erkläre der Hersteller oder Händler, dass er die in der EU für dieses Produkt geltenden Anforderungen an Gestaltung, Material und Kennzeichnung erfülle (Herstellerselbsterklärung), heißt es in der Presseinformation des TÜV-Verbands. 



Robert Hoffmann, Redakteur DAZ.online
redaktion@daz.online


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