Nur wenn es nicht anders geht

Schlafmittel bei Kindern und Jugendlichen

Stuttgart - 26.01.2021, 10:45 Uhr

Tagsüber müde, aber abends wach? (Foto: Photographee.eu / stock.adobe.com)

Tagsüber müde, aber abends wach? (Foto: Photographee.eu / stock.adobe.com)


Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft hat am 18. Januar eine Übersichtsarbeit zu nichtorganischen Schlafstörungen bei Kindern und Jugendlichen veröffentlicht. Demnach führen Schlafstörungen im Kindes- und Jugendalter häufig zur Vorstellung in der ärztlichen Praxis, die Therapie ist aber primär nicht-pharmakologisch. Dennoch dürfte für Apotheker:innen gerade der Abschnitt der Pharmakotherapie in dem Papier interessant sein. Immerhin verrät dieser, welche Arzneimittel bei Kindern zur Behandlung von Schlafstörungen überhaupt zum Einsatz kommen können.

Im Grunde ist es wie bei Erwachsenen – wer an Schlafstörungen ohne organische Ursache leidet, sollte zunächst versuchen, auf eine gute Schlafhygiene zu achten. Bei Bedarf können auch psychotherapeutische Interventionen zum Einsatz kommen. So lautet das „Fazit für die Praxis“ am Ende der aktuellen Übersichtsarbeit „Nichtorganische Schlafstörungen bei Kindern und Jugendlichen“ der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft. Allerdings: Gerade im Kindes- und Jugendalter ist eine Pharmakotherapie von Schlafstörungen in der Regel nicht indiziert: „Medikamentöse Interventionen sollten nur im Ausnahmefall nach Ausschöpfung aller anderen Optionen erfolgen, da hierzu wenig Daten zur Wirksamkeit und Verträglichkeit in dieser Altersgruppe vorliegen und die Anwendung zumeist im Rahmen eines Off-Label-Use erfolgt“, formuliert Dr. med. Martina Pitzer ihre Schlussfolgerung deutlich. 

Wenn eine Pharmakotherapie angebracht ist, welche Arzneimittel kommen dann überhaupt infrage? In der Übersichtsarbeit genannt werden beispielsweise folgende Arzneimittel mit ihren speziellen Einschränkungen im Kindes- und Jugendalter:

  • Benzodiazepine: keine Zulassung im Kindes- und Jugendalter; insbesondere bei jüngeren Kindern kann eine paradoxe Reaktion auftreten
  • Z-Substanzen: keine Zulassung (Zolpidem) oder sogar eine Kontraindikation (Zopiclon) im Kindes- und Jugendalter; Parasomnien (z. B. Schlafwandeln oder Albträume) und eine Verschlechterung atemabhängiger Schlafstörungen wurden beschrieben
  • Antihistaminika der 1. Generation: nur Doxylamin ist ab dem Alter von sechs Monaten in dieser Indikation zugelassen, für die anderen Antihistaminika besteht für Schlafstörungen bei Kindern und Jugendlichen eine Kontraindikation

Doxylamin und Promethazin

Auch wenn bei den Antihistaminika also immerhin eine Zulassung für Doxylamin existiert, so kann aber auch dort eine paradoxe Erregung auftreten. In seltenen Fällen kann es zudem zu schwerwiegende Nebenwirkungen wie Krämpfe, Arrhythmien oder Atemstörungen bis zum Atemstillstand kommen. Besonders gefährdet sind Säuglinge und junge Kinder unter drei Jahren. Es bestehen deshalb entsprechende Risikoinformationen und Warnhinweise, die zu beachten sind.

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Problematische Antihistaminika

Der Übersichtsarbeit zufolge existieren bei den Antihistaminika zudem Hinweise auf Toleranzentwicklung. Durch eine eventuelle Dosissteigerung können mehr Nebenwirkungen auftreten (Mundtrockenheit, Tagesmüdigkeit, Harnverhalt, Hypotension und Tachykardie).

Ein Sonderfall in der Gruppe der Antihistaminika ist dann noch das Promethazin. Es ist nämlich für Kinder und Jugendliche ab zwei Jahren zugelassen, allerdings nur in der Indikation „Unruhe- und Erregungszustände“ bei psychiatrischen Grunderkrankungen. Als Zweilinientherapie kann es auch bei Erbrechen zum Einsatz kommen. Bei Schlafstörungen ist es im Kinder- und Jugendalter aber kontraindiziert. Außerdem ist zu beachten, dass Kinder unter zwei Jahren wegen der Gefahr des plötzlichen Kindstods nicht mit Promethazin behandelt werden dürfen.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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