Ausbildung

Kein Schulgeld mehr für PTA in Nordrhein-Westfalen

Dillingen/Stuttgart - 05.02.2021, 10:45 Uhr

Auszubildende in vielen Gesundheitsberufen Nordrhein-Westfalens dürfen sich über Schuldgeldbefreiung freuen. (Foto: IMAGO / Westend61)

Auszubildende in vielen Gesundheitsberufen Nordrhein-Westfalens dürfen sich über Schuldgeldbefreiung freuen. (Foto: IMAGO / Westend61)


Apothekerkammern und -verbände in Nordrhein-Westfalen begrüßen die geplante Abschaffung des PTA-Schulgelds. Das Bundesland übernimmt künftig das an der jeweiligen Ausbildungsstätte erhobene Schulgeld zu 100 Prozent für die Schüler:innen bzw. Auszubildende in den entsprechenden Ausbildungsberufen. Dies soll dann rückwirkend zum 1. Januar 2021 geschehen.  

Nordrhein-Westfalens Schüler:innen bzw. Auszubildende in den Gesundheitsberufen Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Podologie, PTA und der MTA müssen künftig kein Schulgeld mehr bezahlen, wie die Apothekerkammern und -verbände Nordrhein und Westfalen-Lippe am heutigen Freitag informieren. Nach Umsetzung der entsprechenden Richtlinie zur „Schulgeldbefreiung in Gesundheitsberufen“  übernimmt rückwirkend zum 1. Januar 2021 das Land Nordrhein-Westfalen das Schulgeld zu 100 Prozent. „Das ist ein wichtiges Signal in der Coronakrise und wird die Attraktivität der Berufe deutlich steigern“, erklären die Spitzen der vier Apotheker-Organisationen in NRW.

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Anders als in vielen anderen Berufen mussten die PTA bisher Schuldgeld bezahlen. Das sei nicht mehr zeitgemäß, argumentieren die Spitzen der Kammern und Verbände und appellierten an NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), nicht auf Regelungen aus Berlin zu warten. NRW kommt dem nun zuvor und übernimmt das Schuldgeld rückwirkend ab Januar 2021 vollständig. Bereits seit 2018 hatte das Land 70 Prozent der Kosten getragen, die Berufsschüler mussten lediglich 30 Prozent selbst bezahlen.

Hintergrund für die Abschaffung des PTA-Schulgelds ist die Verständigung der sogenannten Bund-Länder-Arbeitsgruppe, zu der das Bundesgesundheitsministerium und die Gesundheitsminister der Länder gehören, auf ein „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“. Demnach soll unter anderem das erst kürzlich reformierte Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) um die Abschaffung des Schulgelds ergänzt werden. Bei dem Gesamtkonzept ging es vor allem darum, die Gesundheitsfachberufe zu modernisieren und zeitgemäß zu reformieren. Zur weiteren Begründung hieß es in dem Konzept: „Eine gute und qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten ist auf Dauer nur gewährleistet, wenn bedarfsgerecht Fachkräfte ausgebildet werden. Dabei ist auch ein Zugang zur Ausbildung ohne finanzielle Hürden von Bedeutung, um junge Menschen für diesen Berufszweig zu gewinnen. Das Schulgeld und vergleichbare Geldzahlungen für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen sollen daher abgeschafft werden.“

Kammern begrüßen die Düsseldorfer Entscheidung

„Ich habe mich riesig über diese Entscheidung aus Düsseldorf gefreut“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe und der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in Berlin. Und Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, ergänzt: „In den vergangenen Jahren war es nicht leicht, junge Menschen für einen Beruf zu begeistern, für dessen Ausbildung sie tief in die Tasche greifen mussten.“ 

Preis: Schulgeld-Abschaffung ist ein wichtiges Signal

„Dass ab sofort im größten Bundesland Schulgeldfreiheit besteht, ist ein wichtiges Signal, die Apotheken vor Ort zu stärken“, sagt Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein. Dafür hätten sich die Apothekerverbände und -kammern in NRW auch seit Jahren intensiv eingesetzt. „Das Schulgeld kompensiert allerdings nur einen Teil der Kosten des einzelnen Ausbildungsplatzes. Es bleibt abzuwarten, ob sich das Land NRW auch an den steigenden übrigen Kosten in diesem Bereich beteiligen wird“, ergänzt Klaus Michels, Vorsitzender des Apothekerverbands Westfalen-Lippe.

Doch bevor die Schulen die Regeln umsetzen können, muss ihnen die Richtlinie erst zur Verfügung gestellt werden.



Robert Hoffmann, Redakteur DAZ.online
redaktion@daz.online


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