FFP2-Schutzmasken für Arbeitslosengeld-II-Bezieher

Der Versand der Informationsschreiben an ALG-II-Empfänger läuft an

Berlin - 15.02.2021, 15:55 Uhr

Krankenkassen beginnen jetzt, die Informationsschreiben an Bezieher von Arbeitslosengeld II und die Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, zu versenden. (Foto: IMAGO / Joerg Boethling)

Krankenkassen beginnen jetzt, die Informationsschreiben an Bezieher von Arbeitslosengeld II und die Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, zu versenden. (Foto: IMAGO / Joerg Boethling)


Die AOK Nordwest hat am heutigen Montag angekündigt, mit dem Versand der Informationsschreiben für Empfänger für Arbeitslosengeld II zu beginnen. Auf der Webseite der Techniker Krankenkasse heißt es sogar, der Versand dieser Briefe werde voraussichtlich am 15. Februar – also ebenfalls heute – abgeschlossen sein. Klar ist: Die nächste Masken-Welle rollt an.

Die Verteilung von FFP2- und entsprechenden Schutzmasken zieht weitere Kreise. Nach den Berechtigungsscheinen 1 und 2 für Risikogruppen versenden die Krankenkassen jetzt die Informationsschreiben an Bezieher von Arbeitslosengeld II und die Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Mit diesem Schreiben plus Personalausweis (oder einem anderen Lichtbildausweis) können sich Anspruchsberechtigte Grundsicherungsempfänger zehn Masken in der Apotheke abholen – ohne Eigenbeteiligung. Aber wann können die Versicherten und damit auch die Apotheken mit dem Schreiben rechnen?

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Die AOK Nordwest hat nun mitgeteilt „in diesen Tagen“ mit dem Versand von rund 250.000 Anschreiben an ALG-II-Bezieher in Westfalen-Lippe und rund 66.000 Anschreiben an ALG-II-Bezieher in Schleswig-Holstein zu beginnen. AOK-Vorstandsvorsitzender Tom Ackermann erklärt dazu: „Wir begrüßen die Entscheidung des Bundes, dass diesmal das Verfahren deutlich vereinfacht und auf den Druck von Gutscheinen bei der Bundesdruckerei verzichtet wurde. So kann die Bereitstellung der Schutzmasken zeitnah und pragmatisch erfolgen“. Die FFP2-Schutzmasken können bis zum 6. März in den Apotheken abgeholt werden. Der Versand bei der AOK Nordwest wird spätestens am 22. Februar abgeschlossen sein.

Andere große Kassen geben noch keine konkreten Daten an. Die Techniker Krankenkasse lässt ihre Versicherten auf ihrer Webseite wissen: „Der Versand der Briefe wird voraussichtlich am 15. Februar abgeschlossen sein. Bitte planen Sie aufgrund der aktuellen Wetterlage einen eventuell längeren Postweg ein“. Und bei der Barmer heißt es: „Die Barmer hat bereits alle Vorbereitungen getroffen, um diese erneute Versandaktion so schnell wie möglich umzusetzen“.

Auch Kinder werden angeschrieben

Die AOK Nordost teilt überdies mit, dass auch Kleinstkinder, die mit ALG-II-Empfängern leben, laut Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums ein entsprechendes Schreiben erhalten werden. Schon bei der Versendung der Berechtigungsscheine an Risikogruppen hatten Briefe an Kinder für Verwunderung und Unverständnis gesorgt. Und so stellt Ackermann nun schon im Vorfeld klar: „Die Krankenkassen haben bereits darauf hingewiesen, dass diese Regelung zu Irritationen führen wird, da Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres von der Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske befreit sind und handelsüblichen Masken für Kleinkinder nur bedingt geeignet sind“. An der Tatsache ändert sich dadurch allerdings nichts.

ALG-II-Empfänger über 60 Jahren oder mit bestimmten Vorerkrankungen, die bereits zwei Berechtigungsscheine erhalten haben, werden überdies kein weiteres Informationsschreiben erhalten.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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