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Bund-Länder-Beschluss
„Mindestens“ ein Schnelltest pro Woche
Das kostenlose Schnelltestangebot für die Bürger:innen fällt nach dem gestern am späten Abend gefällten Beschluss von Bund und Ländern schmaler aus, als es Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Februar noch in Aussicht gestellt hatte: Einen Gratis-Test pro Woche soll es geben – „mindestens“, wie es heißt. Was haben die Regierungschefs und -chefinnen sonst noch beschlossen?
Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird angesichts weiter hoher Infektionszahlen grundsätzlich bis zum 28. März verlängert. Allerdings soll es je nach Infektionslage viele Öffnungsmöglichkeiten geben. Das haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschef:innen der Länder am Mittwochabend nach mehr als neunstündigen Verhandlungen beschlossen. Vereinbart wurde eine stufenweise Öffnungsstrategie mit eingebauter Notbremse: Führen in einer Region einzelne Lockerungen zu einem starken Anstieg der Infektionszahlen, werden dort automatisch alle schon erfolgten Erleichterungen wieder gestrichen.
Bund und Länder erkannten zwar an, dass es bei Bürgern und Wirtschaft den starken Wunsch nach Lockerungen gibt. Sie verwiesen jedoch auf die nach wie vor hohe Zahl der Neuinfektionen und auf das Vordringen der als besonders ansteckend geltenden Virusvarianten. Merkel betonte aber: „Der Frühling 2021 wird anders sein als der Frühling vor einem Jahr.“ Inzwischen habe man bei der Bekämpfung der Pandemie zwei starke Helfer: die Impfstoffe und die erweiterten Testmöglichkeiten.
Arztpraxen sollen bald impfen
Die Kanzlerin machte deutlich, dass die Impfkampagne beschleunigt werden solle. „Wir glauben, dass wir hier noch Steigerungspotenzial haben“, sagte sie. Vereinbart wurde, dass Ende März/Anfang April die haus- und fachärztlichen Praxen umfassend in die Impfkampagne eingebunden werden – die Impfzentren und mobilen Impfteams der Länder bleiben aber parallel bestehen. Die zum Switch in die Praxen gehörenden Fragen der Vergütung, der Logistik, der Distribution, der Verfügbarkeit von Impfzubehör sowie der eigenständigen Datenmeldung an das RKI befänden sich „in letzten Abstimmungen zwischen allen Beteiligten“ heißt es im Beschluss. Die zur Umsetzung notwendigen Rechtsverordnungen werde das Bundesgesundheitsministerium im März erlassen. Erst diese Woche hatte das Ministerium den Referentenentwurf einer neuen Corona-Impfverordnung vorgelegt.
Schnelltests für den Weg in die Normalität
Zudem kommen die kostenlosen Schnelltests – bis allen Bürger:innen ein Impfangebot gemacht werden könne, stellten regelmäßige Tests einen „wichtigen Baustein dar, um mehr Normalität und sichere Kontakte zu ermöglichen“, heißt es im Beschluss. Schnelltests seien inzwischen in großer Zahl verfügbar, und das Testangebot auf dem Markt werde durch kostengünstige Selbsttests erweitert.
Die nationale Teststrategie wird daher laut Beschluss um folgende Maßnahmen ergänzt, die bis Anfang April schrittweise umgesetzt werden sollen:
- Allen asymptomatischen Bürger:innen „wird mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis in einem von dem jeweiligen Land oder der jeweiligen Kommune betriebenen Testzentrum, bei von dem jeweiligen Land oder der jeweiligen Kommune beauftragten Dritten oder bei niedergelassenen Ärzten ermöglicht“. Die Kosten übernimmt ab dem 8. März der Bund.
- Die Länder stellen in ihren Testkonzepten sicher, dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schüler:innen pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest erhalten. Soweit möglich soll eine Bescheinigung über das Testergebnis erfolgen.
- Auch die Unternehmen sind gefordert: Sie müssen ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen – auch hier soll es möglichst eine Bescheinigung geben. Diese Woche will die Bundesregierung mit der Wirtschaft noch abschließend beraten.
Bund und Länder weisen ferner „eindringlich darauf hin“, dass ein positiver Schnell- oder Selbsttest eine sofortige Absonderung und zwingend einen weiteren PCR-Test erfordert. Auch dieser kann kostenlos durchgeführt werden.
Bund und Länder wolle zudem eine gemeinsame Taskforce Testlogistik bilden, „um die größtmögliche Verfügbarkeit und zügige Lieferung von Schnelltests einschließlich Selbsttests für die Bedarfe der öffentlichen Hand sicherzustellen“. Die Taskforce soll unter der Leitung des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur stehen. Ebenfalls beteiligt sind Finanz-, Arbeits- und Wirtschaftsministerium sowie das Bundeskanzleramt. Dazu kommen vonseiten der Länder je ein Vertreter, der in führender Funktion die Testlogistik verantwortet sowie Vertreter der Produzenten, Handel und Logistikbranche.
Öffnungen je nach Inzidenz
Schon vom kommenden Montag an sollen nach den Beschlüssen die stark beschränkten privaten Kontaktmöglichkeiten gelockert werden. Dann werden wieder private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich sein, jedoch beschränkt auf maximal fünf Personen. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 neuen Infektionen pro Woche können es auch Treffen des eigenen Haushalts mit zwei weiteren Haushalten mit zusammen maximal zehn Personen sein. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon jeweils ausgenommen. Bisher darf sich ein Hausstand mit maximal einer Person eines anderen Hausstandes treffen.
Nach den schon vorgenommenen ersten Öffnungen bei Schulen und Friseuren sollen nun in einem zweiten Schritt Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte folgen. In einzelnen Ländern sind diese bereits offen, jetzt soll das bundesweit zulässig sein. Voraussetzung ist, dass Hygienekonzepte und eine Kundenbegrenzung eingehalten werden. Auch Fahr- und Flugschulen können den Betrieb unter Auflagen wieder aufnehmen.
Weitere eingeschränkte Öffnungen kann es schon in Regionen geben, in denen lediglich die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner unterschritten wird. Neben Terminshopping-Angeboten im Einzelhandel können dann Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten für Besucher mit Terminbuchung öffnen. Erlaubt sein soll dann auch Individualsport alleine oder zu zweit sowie Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich. Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 fallen die Auflagen weg oder werden abgeschwächt. Dann soll auch kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen im Freien wieder möglich sein.
Die nächsten Öffnungsschritte werden dem Beschluss zufolge davon abhängig gemacht, dass die vorherige Stufe 14 Tage lang nicht zu einer Verschlechterung der Sieben-Tage-Inzidenz geführt hat. Dann geht es zunächst um die Öffnung der Außengastronomie, von Kinos, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie um kontaktfreien Sport im Innenbereich und um Kontaktsport im Außenbereich. Im nächsten Schritt sind weitere Sportmöglichkeiten und Freizeitveranstaltungen dran. Auch hier gilt: Bis zu einer 100er-Inzidenz soll es höhere Auflagen wie tagesaktuelle Tests oder einen Buchungszwang geben, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 50 Neuinfektionen wegfallen.
1 Kommentar
Beschlüsse
von Conny am 04.03.2021 um 9:34 Uhr
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