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Inhalationen
Kochsalzlösung selbst gemacht – das kann schief gehen
Mehrfachentnahme aus der Glasflasche – geht das?
Industriell hergestellte Kochsalz-Lösungen sollten nach dem Öffnen sofort verwendet werden, angebrochene Behältnisse dürfen nicht aufbewahrt und Restmengen müssen verworfen werden. Für Infusionslösungen erlauben die Fachinformationen immerhin, dass Mischungen mit anderen Komponenten nicht länger als 24 Stunden bei 2 °C bis 8 °C gelagert werden sollten. Für eine Mehrfachentnahme aus einem Behältnis mit Gummistopfen eignen sich Entnahme-Spikes mit Filter (z. B. Mini-Spike®).
Was ist vor der Anwendung noch zu beachten?
Zur inhalativen Anwendung sollte die Kochsalz-Lösung stets Zimmertemperatur haben. Das ist besonders wichtig bei Kindern und bei Patient:innen mit überempfindlichem Bronchialsystem (z. B. bei Asthma). Kalte Inhalationslösungen können die Lungenschleimhäute reizen. Am einfachsten ist die Verwendung von steril hergestellten Salzlösungen in Form von Fertigampullen zur Einmalanwendung, die sowieso bei Zimmertemperatur gelagert werden.
Erstattungsfähig oder nicht?
Im Apothekenalltag kann es vorkommen, dass auf dem Rezept nur „NaCl-Lösung 0,9 Prozent“ vermerkt ist. Kochsalzlösung ist als apothekenpflichtiges Arzneimittel gemäß Arzneimittelrichtlinie Anlage I Nr. 9 grundsätzlich auch für Erwachsene erstattungsfähig. Nur wenn eine Diagnose auf dem Rezept steht, muss die Apotheke diese mit der Indikation der OTC-Ausnahmeliste abgleichen. Ansonsten besteht keine Prüfpflicht. Nicht alle industriell hergestellten isotonischen Natriumchlorid-Lösungen sind für die Inhalation vorgesehen. Explizit zugelassen sind beispielweise Inhalationslösungen von Pari, Pädia, Eifelfango, Wepa, IsoFree oder Belair. Sie sind als Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern oder Aerosolgeräten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zulasten der GKV verordnungsfähig, allerdings nur, wenn der Zusatz einer isotonischen Trägerlösung in der Fachinformation eines arzneistoffhaltigen Inhalats zwingend vorgesehen ist. Die Kosten für das apothekenpflichtige Arzneimittel Emser Sole® Inhalat werden von der GKV nur für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und Jugendliche mit Entwicklungsstörung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr übernommen.
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