Mehr Kontrolle und Transparenz in der EU

Strengeres Fallbeil für Ausfuhren von COVID-19-Impfstoffen

Remagen - 26.03.2021, 09:15 Uhr

Am 25. März 2021 kamen 23.000 Dosen Pfizer-Impfstoff aus dem COVAX-Programm am Flughafen Sarajevo in Bosnien an. (Foto: IMAGO / Pixsell) 

Am 25. März 2021 kamen 23.000 Dosen Pfizer-Impfstoff aus dem COVAX-Programm am Flughafen Sarajevo in Bosnien an. (Foto: IMAGO / Pixsell) 


Zwar sind mittlerweile schon vier Corona-Impfstoffe zugelassen, aber wegen der immensen Nachfrage können die Hersteller den Bedarf aktuell bei weitem nicht decken. Obwohl die EU sich bereits große Kontingente gesichert hat, hakt es immer wieder mit den Lieferungen. Nun will die Kommission Exporte von COVID-19-Vakzinen noch gezielter begrenzen. So soll wenigstens das, was der EU zugesagt wurde, auch hier bleiben. 

Seit Anfang Februar sind in der EU Ausfuhren von COVID-19-Impfstoffen und Wirkstoffen in Drittländer genehmigungspflichtig. Die Regelung sollte zunächst nur für sechs Wochen gelten und nur für Exporte von Unternehmen, mit denen die EU Abnahmegarantien vereinbart hat. Damit sollte verhindert werden, dass das Impfstoffvolumen, das die Hersteller der EU zugesichert haben, gefährdet wird.

Mehr zum Thema

Bisher hat die Kommission mit sechs Unternehmen Abnahmegarantien unterzeichnet (BioNtech-Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Janssen Pharmaceutica NV, Sanofi-GSK und CureVac) und damit Zugriff auf bis zu 2,6 Milliarden Dosen für die EU-Bürger:innen. Bestimmte ärmere Länder sind von der Exportgenehmigungspflicht ausgenommen, damit die Europäische Union ihren internationalen Verpflichtungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung nachkommen kann.

Exportkontrolle so nicht sinnvoll

Per Verordnung vom 11. März war die Laufzeit der Exportregelung bereits bis Ende Juni 2021 verlängert worden, weil die Impfstofflieferungen in die EU sich verzögerten. Nun will die EU die Zügel noch weiter anziehen. Der Grund: Offenbar haben die Hersteller der Union große Mengen von Waren, die unter den Genehmigungsmechanismus fallen, in Länder ausgeführt, die selbst über eine eigene Produktionskapazität verfügen und die ihrerseits Ausfuhren in die Union beschränken. Außerdem hat sich gezeigt, dass entsprechende Exporte in Länder gingen, die zwar keine Herstellungskapazitäten haben, aber eine höhere Impfrate oder in denen die epidemiologische Situation weniger ernst ist als in der EU. Damit soll nun Schluss sein.

Gegenseitigkeit und Verhältnismäßigkeit

Mit einer neuen Durchführungsverordnung sollen befristet auf sechs Wochen zwei Änderungen am bestehenden Mechanismus vorgenommen werden: Zum einen sollen die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission bei Ausfuhren von COVID-19-Impfstoffen nicht nur prüfen, ob Hersteller ihre Lieferverträge mit der EU erfüllen. Untersucht werden soll zusätzlich, ob das Bestimmungsland selbst Ausfuhren beschränkt und wie dort die epidemiologische Lage, die Impfquote und die Impfstoffvorräte im Vergleich mit der EU sind. Auf diese Weise will die Kommission die Grundsätze der Gegenseitigkeit und der Verhältnismäßigkeit in den bestehenden Genehmigungsmechanismus integrieren. „Die EU ist stolz darauf, Impfstoffhersteller zu beherbergen, die nicht nur die Bürgerinnen und Bürger der EU beliefern, sondern auch weltweit exportieren“, kommentierte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den strengeren Ansatz. „Freie Fahrt sollte aber in beide Richtungen gelten.“



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

EU-Kommission verschärft Genehmigung von Exporten

Hickhack um AstraZeneca

Deutschland will EU-weite Anschaffung von Sputnik-Impfstoff

Die Corona-News des Tages

Ruhetage an Ostern: Ein Beschluss und viele Fragen

Die Corona-News des Tages

Versorgungsstrategie der EU in der Kritik

Warten auf die Impfstoffe

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.