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BfR-Höchstmengenempfehlungen Teil 1
Vitamine in Nahrungsergänzungsmitteln – wie viel ist zu viel?
Fettlösliche Vitamine – Höchstmengenvorschläge laut BfR
Vitamin A |
Option 1: kein Zusatz zu NEM. Option 2: Zusatz bis zu 0,4 mg Vitamin A pro Tag. Unter Berücksichtigung eines Unsicherheitsfaktors von 2 bezüglich möglicher Mehrfachverwendung von Vitamin-A-haltigen NEM, neben anderen wissenschaftlichen Unsicherheiten, entspricht dies einer Höchstmenge von 0,2 mg Vitamin A pro Tagesverzehrempfehlung eines NEM. Auf Vitamin-A-haltigen NEM wird zudem ein Hinweis empfohlen, der besagt, dass Vitamin A in der Schwangerschaft nur nach ärztlicher Rücksprache eingenommen werden soll. (Quelle: BfR) |
Beta-Carotin |
3,5 mg β-Carotin pro Tagesverzehrempfehlung eines NEM. (Quelle: BfR) |
Vitamin D |
20,0 µg pro Tagesverzehrempfehlung eines Produkts, Jugendliche und Erwachsene. (Quelle: BfR) |
Vitamin E |
30 mg pro Tagesverzehrempfehlung eines NEM. (Quelle: BfR) |
Vitamin K |
Vitamin K1 80,0 µg, Vitamin K2 25,0 µg pro Tagesverzehrempfehlung eines Produkts. Warnhinweis empfohlen: Personen, die gerinnungshemmende Medikamente einnehmen, sollten vor dem Verzehr von Vitamin K-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln ärztlichen Rat einholen. (Quelle: BfR) |
Wie kommt das BfR zu seinen Höchstmengenempfehlungen? Durch diese soll sichergestellt werden, dass die Nährstoffzufuhr über NEM und angereicherte Lebensmittel zwar eine signifikante zusätzliche Nährstoffaufnahmen ermöglicht, zugleich soll aber die Mehrheit der gut versorgten Bevölkerung vor übermäßigen Nährstoffaufnahmen geschützt werden. Drei wichtige Parameter spielen bei der Ermittlung eine Rolle:
- die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) abgeleiteten tolerierbaren Tageshöchstmengen (Tolerable Upper Intake Level, kurz UL)
- die Zufuhrmengen von Vitaminen und Mineralstoffen durch die übliche Ernährung sowie die jeweiligen Zufuhrreferenzwerte (Dietary Reference Values, kurz DRV)
- zusätzlich wurde bei nahezu jedem Nährstoff ein Unsicherheitsfaktor von 2 verwendet
Auch Jugendliche berücksichtigt
Um sicherzustellen, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Verzehr von NEM oder angereicherten Lebensmitteln nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Jugendliche sehr unwahrscheinlich sind, wurde bei der Höchstmengenableitung für NEM die Altersgruppe der 15- bis 17-Jährigen als Bezugsgruppe gewählt.
Bei einem Teil der Höchstmengen für NEM empfiehlt das BfR zusätzlich verpflichtende Angaben auf den Produkten. Außerdem macht das BfR darauf aufmerksam, dass durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse und zukünftige Marktentwicklungen gegebenenfalls Anpassungen der Höchstmengen erforderlich werden können.
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