BPHD nimmt Stellung

Konkrete Lösungen für pharmazeutische Dienstleistungen

Stuttgart - 07.04.2021, 10:45 Uhr

Für den Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland zählen Blutdruckmessungen zu einfachen pharmazeutischen Dienstleistungen, die künftig von den Krankenkassen vergütet werden sollten. (Foto: Karanov images - stock.adobe.com)

Für den Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland zählen Blutdruckmessungen zu einfachen pharmazeutischen Dienstleistungen, die künftig von den Krankenkassen vergütet werden sollten. (Foto: Karanov images - stock.adobe.com)


Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) fordert, zu den pharmazeutischen Dienstleistungen konkrete Lösungen für Apotheken zu finden. Bislang legte die ABDA, die sich bis Ende Juni 2021 mit dem GKV-Spitzenverband geeinigt haben muss, nur ein kurzes Grundlagenpapier vor. Der BPhD veröffentlichte am gestrigen Dienstag eine Pressemitteilung, indem er eigene Ideen beisteuert. 

Schon Anfang 2022 sollen Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen anbieten können. Das Ziel, dass Krankenkassen pharmazeutisch-fachliche Leistungen vergüten, die die Patientensicherheit erhöhen, rückt in greifbare Nähe. Derzeit verhandelt der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit dem GKV-Spitzenverband die Einzelheiten. Die Zeit drängt, denn bis zum 30. Juni 2021 müssen sich die Verhandlungspartner geeinigt haben. Aber noch sind viele Fragen offen: Unter anderem ist noch nicht abschließend geklärt, wer festlegt, ob ein Versicherter einer solchen pharmazeutischen Dienstleistung bedarf, wonach diese initiiert und wie sie vergütet werden soll. 

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Die Spitzenorganisation der Apothekerschaft äußerte sich bislang wenig dazu, um welche Dienstleistungen es sich im Detail handeln soll. Immerhin: In einem am 2. Februar veröffentlichten Grundlagenpapier nennt die ABDA drei Themenfelder, die Apotheker:innen im Rahmen der Dienstleistungen bearbeiten können: Sie sollen die Risiken der Polymedikation minimieren, mangelnde Therapietreue verbessern und Prävention für Volkskrankheiten wie Diabetes mellitus leisten. 

BPhD will breiter gefächerte Dienstleistungen

Am gestrigen Dienstag nahm der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) in einer Pressemitteilung unter anderem Stellung zum Grundlagenpapier der ABDA. Für die Pharmazeitstudierenden bilden die genannten Thesen einen ersten Grundstein, jedoch sei es an der Zeit, zu den Grundsätzen konkrete Lösungen für die Apotheke zu erarbeiten. 

Der BPhD nennt als Beispiele für weitere Dienstleistungen etwa Beratungen zur Raucherentwöhnung, verschiedene Patientenschulungen und die Therapiebegleitung chronisch Erkrankter. Auch könnte zu den Dienstleistungen gezählt werden, wenn Apotheken Beratungssprechstunden zu Themen wie Schwangerschaft oder Verhütung anbieten. Die Vorschläge stützen sich auf ein Positionspapier, das der Bundesverband der Pharmaziestudierenden bereits im November 2019 veröffentlicht hatte. In diesem nennen die Autor:innen zahlreiche Beispiele für konkrete Dienstleistungen. 

Ärzte und Apotheker sollen Initiieren dürfen

Pharmazeutische Dienstleistungen sollten laut BPhD einerseits nach Zeitaufwand und andererseits danach eingeteilt werden, ob Zusatz­qualifikationen nötig sind. Pharmazeutische Dienstleistungen wie Blutdruckmessen und die Einweisung zur Anwendung von Inhalatoren könnten ohne Zusatzqualifikationen erbracht werden, ­anders als etwa Impfungen, die Apotheker:innen nur nach einer Weiterbildung anbieten können.

Außerdem fordern die Studierenden, auch PTA an den Diskussionen zu beteiligen, da auch sie viele Tätigkeiten durchführen und damit Apotheker:innen entlasten ­können. 

Patientenbedürfnisse berücksichtigen

Wenn über die konkreten Leistungen verhandelt wird, sollte in Zukunft ­neben dem DAV und dem GKV-Spitzenverband auch die Meinung von ­Patientenvertretungen zu Rate gezogen werden, meinen die angehenden Apotheker. Die Dienstleistungen ­sollten sich an den Bedürfnissen der Patienten orientieren. 

Nach Ansicht des BPhD sollten sowohl Apotheker:innen als auch Ärzt:innen pharmazeutische Dienstleistungen initiieren bzw. „verschreiben“ können. Medizinische und pharmazeutische Angebote würden sich ergänzen, zudem wachse in der breiten ­Bevölkerung die Akzeptanz und das Wissen, dass es die Angebote gibt. ­Indem bedarfsgerechte und zukunftsorientierte pharmazeutische Dienstleistungen in die Praxis gelangen, „folgt die Apotheke den ­Ansprüchen einer sich verändernden Gesellschaft und positioniert sich noch klarer als elementarer Teil des Gesundheits­systems“, so der BPhD.



Marius Penzel, Apotheker
redaktion@daz.online


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