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Unbestätigter Medienbericht
Wechselt Maag vom Bundestag in den Gemeinsamen Bundesausschuss?
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Karin Maag (CDU), könnte möglicherweise für die kommende Legislaturperiode nicht mehr für ein Mandat im Bundestag zur Verfügung stehen: Unbestätigten Medienberichten zufolge sollen die Spitzenorganisationen der Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser sie als Unparteiisches Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss vorgeschlagen haben. Für die Apotheken wäre das ein herber Schlag.
Seit dem Jahr 2009 sitzt Karin Maag für die CDU im Bundestag – nach drei Legislaturperioden könnte damit in diesem Jahr womöglich Schluss sein: Wie das „Ärzteblatt“ berichtet, sollen die Leistungserbringer im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – das sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung – sie als Nachfolgerin für Professor Elisabeth Pott als Unparteiisches Mitglied vorgeschlagen haben.
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Auf Anfrage von DAZ.online wollte sich weder Maags Abgeordnetenbüro noch die Pressestelle des G-BA zum Sachverhalt äußern. Auch die KBV hält sich diesbezüglich bedeckt. Aus gut informierten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Schilderung des „Ärzteblatts“ korrekt sei, eine offizielle Bestätigung ist derzeit aber nicht zu bekommen.
Sollte Maag tatsächlich bei der kommenden Bundestagswahl zugunsten des G-BA-Postens nicht mehr für ein Mandat zur Verfügung stehen, wäre das ein herber Schlag für die Apotheker – denn Maag gilt als recht apothekenfreundliche Abgeordnete, die zudem als gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Fraktion ein wichtiges Amt innehat.
Zustimmung des Gesundheitsausschusses erforderlich
Falls KBV, KZBV und DKG sie als Unparteiisches Mitglied im G-BA vorgeschlagen haben sollten, müsste Maag allerdings noch eine Hürde nehmen: Nach § 91 Absatz 2 SGB V legen zunächst die Trägerorganisationen (KBV, KZBV, DKG und GKV-Spitzenverband) dem Bundesministerium für Gesundheit ihren Vorschlag vor. Das Ministerium wiederum leitet diesen an den Gesundheitsausschuss im Bundestag weiter, der „einem Vorschlag nach nichtöffentlicher Anhörung der jeweils vorgeschlagenen Person innerhalb von sechs Wochen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder durch Beschluss widersprechen“ kann, sofern er die Unabhängigkeit oder die Unparteilichkeit der vorgeschlagenen Person als nicht gewährleistet ansieht.
Keine reine Formalie
Dass dieser Part keinesfalls nur eine Formalie ist, hatten im Jahr 2017 der ehemalige AOK-Manager Uwe Deh sowie der FDP-Politiker und Ärzte-Funktionär Lars Lindemann zu spüren bekommen: Beide waren im Ausschuss durchgerasselt, da die Mitglieder von der Unabhängigkeit beider Kandidaten nicht überzeugt waren. Das Amt übernahm letztlich am 1. Juli 2018 die ehemalige Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Professor Elisabeth Pott. Bereits im Februar informierte der G-BA in einer Pressemitteilung darüber, dass Pott ihren Platz „aus wichtigen persönlichen Gründen“ am 1. März 2021 räumen werde. Vorgesehen ist für die Unparteiischen Mitglieder eine Amtszeit von sechs Jahren.
Der G-BA ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die rund 73 Millionen Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen können. Das Beschlussgremium des G-BA, das Plenum, setzt sich aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen: ein Unparteiischer Vorsitzender, zwei weitere Unparteiische Mitglieder, fünf Vertreter des GKV-Spitzenverband sowie fünf Vertreter der Leistungserbringer (KBV, KZBV und DKG). Patientenvertreter:innen besitzen ein Mitberatungs- und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht. Die Apothekerschaft ist in dem Gremium nicht vertreten.
2 Kommentare
apothekenfreundlich
von Holger am 12.04.2021 um 9:44 Uhr
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LOL
von Thomas Eper am 09.04.2021 um 9:09 Uhr
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