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Viertes Bevölkerungsschutzgesetz
Kabinett bereitet Weg für „Bundes-Notbremse“
Schulen: Keine Präsenzpflicht ab Inzidenz 200
Schüler:innen und Lehrpersonal an allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen sind bei Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal in der Woche auf SARS-CoV-2 zu testen. Bei einer Inzidenz von über 200 in einem Landkreis ist es vorbei mit der Präsenz.
Vorgesehen ist zudem, dass der Bund über eigene Verordnungen die Corona-Maßnahmen vor Ort steuern kann – dazu bräuchte es aber jeweils die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Nach dem Kabinettsbeschluss dringt Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nun auf eine zügige Verabschiedung des Gesetzes: „Ich kann aus meiner Perspektive nur sagen: Je schneller es geht, umso besser ist das natürlich – sowohl im Bundestag als auch dann im Bundesrat“, sagte sie am heutigen Dienstag.
Einen Gesetzesbeschluss im Schnellverfahren soll es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aber nicht geben. Im Bundestag wollen die Fraktionen einen grundsätzlich möglichen Verzicht auf bestimmte Beratungsfristen nicht erteilen, der einen Parlamentsbeschluss noch in der laufenden Woche ermöglicht hätte.
Unumstritten sind die geplanten Regelungen, die an die 100er-Inzidenz anknüpfen nicht – vor allem die Ausgangsbeschränkungen. „Im weiteren Verfahren werden wir nochmal intensiv prüfen, dass neben dem Inzidenzwert weitere Kriterien herangezogen werden“, kündigte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese an.
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach forderte, die geplanten Ausgangsbeschränkungen nicht aufzuweichen. Ausgangssperren hätten in Portugal, England und Frankreich eine wichtige Rolle bei der Pandemiebekämpfung gespielt, sagte er der „Augsburger Allgemeinen“. Studien hätten auch eine klare Wirksamkeit nachgewiesen.
2 Kommentare
Kopfschütteln
von Karl Friedrich Müller am 13.04.2021 um 18:29 Uhr
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AW: Kopfschütteln
von Karl Friedrich Müller am 13.04.2021 um 18:59 Uhr
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