Empfehlungen von PEI und RKI

Vorgehen bei Allergie auf COVID-19-Impfung

Stuttgart - 13.04.2021, 09:15 Uhr

Besonders relevant für die Apotheken dürfte die Information sein, dass von antiallergischer Prämedikation abgeraten wird. Denn gegebenenfalls könnten so mögliche erste Symptome einer Anaphylaxie maskiert werden. (Foto: IMAGO / Joerg Boethling)

Besonders relevant für die Apotheken dürfte die Information sein, dass von antiallergischer Prämedikation abgeraten wird. Denn gegebenenfalls könnten so mögliche erste Symptome einer Anaphylaxie maskiert werden. (Foto: IMAGO / Joerg Boethling)


Wer nicht (nochmal) geimpft werden soll

Das PEI erklärt, dass in Übereinstimmung mit der Fachinformation der mRNA-Impfstoffe nach einer Anaphylaxie/schweren allergischen Reaktion nach Verabreichung der ersten Impfstoffdosis die zweite Impfstoffdosis nicht gegeben werden sollte. 

Die Anaphylaxie/schwere allergische Reaktion wird dabei als systemischer Hautausschlag, verbunden mit mindestens einem weiteren Symptom (Luftnot und/oder Herz-Kreislauf-Reaktion) definiert. In einem solchen Fall wird – wie auch bei gesicherter Allergie gegenüber Inhaltsstoffen eines COVID-19-Impfstoffs oder bei Anaphylaxien unklarer Ursache – empfohlen, sich in einem allergologischen Zentrum vorzustellen. Dort wird laut Flussdiagramm überprüft, ob eine IgE-vermittelte allergische Genese bestätigt werden kann.

Als allergologische Zentren, die im Hinblick auf diese Fragestellungen besonders vorbereitet seien, werden das

Allergiker, die geimpft werden können

Findet sich kein Anhalt für eine IgE-vermittelte Genese kann laut Flussdiagramm nach strenger individueller Risiko-/Nutzen-Abwägung und unter erhöhter Notfallbereitschaft mit einer Nachbeobachtungszeit von 30 Minuten geimpft werden.

Seien in der Vergangenheit bei Patient:innen zwar Anaphylaxien, beispielsweise nach Gabe von Medikamenten oder anderen Impfstoffen aufgetreten, könnten diese dennoch geimpft werden, so das PEI, wenn die Reaktionen auf nicht in COVID-19-mRNA-Impfstoffen enthaltene Inhaltsstoffe zurückzuführen waren. Die Nachbeobachtungszeit sollte dann aber von 15 auf 30 Minuten verlängert werden, unter erhöhter Notfallbereitschaft. Das gilt auch für eine generalisierte Urtikaria oder andere monosymptomatische Allergiemanifestation nach COVID-19-mRNA-Impfung oder bei Mastozytose.

Was gilt bei Heuschnupfen?

Bei anderen Allergien in der Anamnese wie Rhinokonjunktivitis inklusive Heuschnupfen, Milbenallergie, Nachrungsmittelallergie, Bienen-/Wespengiftallergie, (nicht PEG-assoziierte) Medikamentenallergie, Kontaktallergie (z. B. Duftstoffe, Nickel) wird nur eine Nachbeobachtung von 15 Minuten empfohlen. Das gilt auch für kontrolliertes Asthma bronchiale und Neurodermitis.

Klar ist: Alle Impfzentren und mobilen Impfteams müssen mit einer Notfallausstattung zur Behandlung eventuell auftretender anaphylaktischer Reaktionen ausgestattet sein.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Allergien

von Christa Hohenadel-Kuehnl am 04.05.2021 um 15:32 Uhr

Kann ich mit Vorlage meines Allergiepasses (Inhaltsstoffe von Medikamenten) vor der Impfung auf PEG getestet werden? Wenn ja, wo wende ich mich hin?
Mit freundlichen Grüßen
Christa Kühnl

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