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COVID-19-Vakzine
Das gilt heute für die Impfstoffbestellung
Noch keine Sonder-PZN für Zweitimpfungen mit Vaxzevria
- Für Vaxzevria existiert laut ABDA noch keine Sonder-PZN für Impfdosen für Zweitimpfungen. „Angesichts der zur Verfügung stehenden Mengen an Vaxzevria® dürfte es derzeit auch ohne zweite Sonder-PZN keine Probleme bei der Belieferung dieses Impfstoffes für Zweitimpfungen geben“, informiert die Standesvertretung.
- Apotheken dürfen nur Vertragsärzt:innen beliefern, die regulär bei ihnen Sprechstundenbedarf beziehen. Privat- und Betriebsärzt:innen sind derzeit noch nicht in die Impfkampagne einbezogen.
- Ärzt:innen ordern bis Dienstag, 12 Uhr, die benötigten Impfstoffe auf Muster-16-Formularen in den Apotheken. Diese übermitteln die Bestellungen noch am selben Tag bis 15 Uhr an ihren Hauptlieferanten.
- Eine Bestellung von COVID-19-Impfstoffen ohne Vorlage eines entsprechenden Rezepts ist nicht zulässig.
- Apotheken dürfen nicht mehr bestellen als verordnet.
- Ärzt:innen bestellen Dosis-bezogen, Apotheken hingegen Vial-bezogen. Ein Vial Comirnaty entspricht sechs Dosen, ein Vial Vaxzevria zehn Dosen und ein Vial Johnson & Johnson fünf Dosen.
- Die Bestellung der Ärzt:innen erfolgt impfstoff-spezifisch. Der Verzicht auf einen Impfstoff erhöht die Liefermenge des anderen Präparats nicht.
- Pro Vertragsarzt oder -ärztin erstellt die Apotheke einen Bestellauftrag für die Corona-Impfstoffe ohne weitere Positionen.
- Eine gesonderte Bestellung des Impfzubehörs ist nicht erforderlich. Dieses wird vom Großhändler zugepackt.
- Aus technischen Gründen dürfte auf vielen Rezepten das Kostenträger-IK 100038825 aufgedruckt sein. Für das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) codiert jedoch das IK 103609999. Bei der Angabe des Kostenträgers im Warenwirtschafssystem der Apotheke ist darauf zu achten, das korrekte Kennzeichen 103609999 einzugeben. Eine Änderung auf dem Rezept ist nicht erforderlich.
Detailliertere Information finden Sie im geschützten Bereich auf der ABDA-Website. Dort stehen auch Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer zum Download bereit, etwa zum Handling der Impfstoffe und zur Dokumentation der Temperaturkontrolle. Zudem informiert die ABDA nun wöchentlich etwa über aktuelle Änderungen am Bestellprozess und Liefermengen. Das separate Dokument mit der Bezeichnung „Aktuelle Hinweise zur Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen“ steht ebenfalls im geschützten Bereich der ABDA-Website zur Verfügung.
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