- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Coronatests bei Kindern: ...
Anleitung zur Durchführung
Coronatests bei Kindern: Wie kann man Eltern bei der Abgabe beraten?
Welche Tests dürfen abgegeben werden?
Damit ein Test auf den Berechtigungsschein abgegeben werden kann, müssen laut dem Bayerischen Apothekerverband folgende Kriterien erfüllt sein:
- zur Testung von Kindern ab null Jahren bestimmt
- CE-Kennzeichnung gem. § 6 Absatz 1 MPG (erkennbar am CE-Kennzeichen gefolgt von der vierstelligen Nummer der benannten Stelle)
- falls keine CE-Kennzeichnung vorliegt: eine gültige Sonderzulassung des BfArM gemäß § 11 Absatz 1 MPG.
Zum Abverkauf der Ware nach Ablauf der Frist erklärt das BfArM auf Nachfrage: „Grundsätzlich sind alle Fragen des Inverkehrbringens mit den zuständigen Landesbehörden zu klären, da aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland die Marktüberwachung Sache der Länder ist. Die Sonderzulassung des BfArM und deren Befristung regelt das erstmalige Inverkehrbringen, also die erste Abgabe des Herstellers an einen Dritten. Das weitere Inverkehrbringen im Rahmen von Handelsketten wird davon nicht erfasst. Daher ist nach unverbindlicher Auffassung des BfArM das Abverkaufen vorhandener Lagerware durch Apotheken oder Vertreiber (nicht durch den Hersteller!) auch nach dem Ablauf der Frist der Sonderzulassung möglich. Eine rechtsverbindliche Auskunft dazu bekommen Sie jedoch nur bei den Landesbehörden, da die Überwachung des Verkehrs mit Medizinprodukten, wie erläutert, in die Zuständigkeit der Landesbehörden fällt.“
Das ist vor allem deswegen relevant, weil Selbsttests mit CE-Kennzeichen nach wie vor kaum erhältlich sein dürften. Für die Abgabe auf den Berechtigungsschein kommen zum Beispiel die Panbio Nasal Selbsttests, die auch der Verband exemplarisch nennt, infrage, aber auch der OFM Medical – Deni COVID-19 Antigentest und der Wantai-Selbstest, der als Nasenabtstrich oder auch mit einem Abstrich der Mundschleimhaut durchgeführt wird.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.