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Impfzertifikate: Nicht-Verbandsmitglieder erhalten Gastzugang
Apotheken sollen künftig über das Verbändeportal „mein-apothekenportal.de“ digitale Impfzertifikate ausstellen. Nicht-Verbandsmitglieder haben dazu allerdings bislang keinen Zugang und könnten diesen Service daher nicht anbieten. So wie es aussieht, waren ihre Beschwerden aber erfolgreich: Sie sollen einen Gastzugang erhalten.
Im Gegensatz zu den Kammern, wo ja bekanntermaßen eine Pflichtmitgliedschaft besteht, ist der Beitritt zu den Landesapothekerverbänden freiwillig. Die meisten Inhaber:innen sind zwar dabei – in Bayern, Nordrhein und Baden-Württemberg beispielsweise ist der Organisationsgrad weit über 90 Prozent –, aber eben beileibe nicht alle. Das Portal mein „mein-apothekenportal.de“, über das Apotheken digitale Impfzertifikate ausstellen sollen, ist aber aktuell nur für Verbandsmitglieder zugänglich. Die Verbände hätten das Portal aus ihren Mitteln finanziert, erklärte DAV-Vize Hans-Peter Hubmann bei der Kammerversammlung am gestrigen Mittwoch in München. Deswegen ist es aus seiner Sicht legitim, den Service nur Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. „Ich möchte keine Trittbrettfahrer, Schmarotzer kann ich nicht brauchen“, wurde Hubmann hier ziemlich deutlich. Wer nicht im Verband sei, sei selber schuld.
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Betroffene Apotheker sehen das offenbar und nachvollziehbar anders und haben sich beschwert. Schließlich sind sie dadurch aktuell von dieser Dienstleistung ausgeschlossen. So schreibt beispielsweise die Kammer Berlin am gestrigen Mittwoch: „Bei der Kammer sind zahlreiche Beschwerden von Apothekenleiterinnen und Apothekenleitern, die nicht Mitglied des Berliner Apotheker-Vereins sind, eingegangen, die diese gesetzlich geregelte Leistung nicht erbringen können, weil sie als Nicht-Verbandsmitglieder keinen Zugang zu dem Portal www.mein-apothekenmanager.de haben.“
Kammer Berlin: Ausstellen von Impfzertifikaten kann nicht von der Mitgliedschaft im Apothekerverband abhängig sein
Die Kammer vertritt hier auch eine gänzlich andere Meinung als Hubmann, denn weiter heißt es: „Die Apothekerkammer Berlin vertritt die Rechtsauffassung, dass das Ausstellen von Impfzertifikaten nicht von der Mitgliedschaft in einem Apothekerverband abhängig sein darf.“ Deswegen habe man bei der ABDA darauf gedrungen, dass es jeder Apotheke möglich sein muss, ein Impfzertifikat auszustellen und für Nicht-Verbandsmitglieder eine Zugangsmöglichkeit geschaffen wird. Es ist davon auszugehen, dass auch andere Kammern hier interveniert haben. Und dabei waren sie erfolgreich. Denn laut dem Schreiben der Berliner Kammer soll für Nicht-Verbandsmitglieder ein Gastzugang eingerichtet werden.
Overwiening entschuldigt sich bei Apothekern
Die ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening hat das Ganze sogar zur Chefinnensache erklärt. Ein Apotheker berichtet auf Facebook, nachdem er sich in einer Apothekergruppe beschwert hatte, dass er keinen Zugang und auch keine Informationen bekommt, dass Overwiening ihn angerufen habe. Sie habe ihm die Situation erklärt und sich für das Durcheinander entschuldigt. Das BMG habe derart Druck gemacht, dass der DAV vorpreschen musste mit der Ankündigung des Portals, ohne die Kammern zu benachrichtigen. Die ABDA-Präsidentin soll ihm zugesichert haben, dass alle Apotheken diskriminierungsfrei an dem Portal teilnehmen können sollen. Nicht-Verbandsmitglieder erhielten deswegen einen Gastzugang. Weitere Informationen sollen von den Verbänden bzw. der ABDA selbst folgen.
3 Kommentare
Nö eigentlich habe ich keine Fragen.
von Dr. House am 10.06.2021 um 10:52 Uhr
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Sind wir kritisch genug?
von Dr. House am 10.06.2021 um 10:04 Uhr
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AW: Ünberlebenskampf
von Thomas Eper am 10.06.2021 um 10:15 Uhr
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